Letztes Ringen um die Cannabis-Reform
An diesem Freitag entscheidet sich, ob die Länder die Cannabis-Reform der Ampel durchwinken oder es zu einem Vermittlungsverfahren kommt. Hinter den Kulissen wird in beide Richtungen gezerrt.
Heftig umstritten war die Cannabis-Reform bereits vor dem ersten Gesetzentwurf. An diesem Freitag steht nun die womöglich letzte Hürde für die teilweise Legalisierung an: der Bundesrat. Winken die Länder das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz durch, gelten bereits ab dem 1. April in weiten Teilen neue Regeln für Cannabis-Konsumenten. Doch soweit ist es noch nicht.
Denn bereits seit Wochen versuchen sowohl die Befürworter als auch die Gegner der Reform hinter den Kulissen Mehrheiten für ihre Ziele zu organisieren. Die Befürworter setzen darauf, dass der Bundesrat die Reform nicht mehr anhält. Weil das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, würde es reichen, wenn keiner der Anträge für einen Vermittlungsausschuss eine Mehrheit bekäme. Zu erreichen wäre das, wenn sich die Länder, in deren Regierungen die Frage strittg ist, am Freitag enthalten.
Eine solche Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren ist wiederum das Ziel der Gegner der Reform. Und von denen gibt es viele, denn zuvor hatten sowohl die Gesundheitsminister der Länder, als auch die Innen- und die Justizminister Bedenken angemeldet und sich gegen das geplante Inkrafttreten ausgesprochen. Ihr Ansinnen: Mindestens eine Verzögerung erreichen, sodass das Gesetz erst im Herbst wirksam würde.
Der Druck auf die Länder, die gegen die Reform sind, war zuletzt sowohl aus der Bundesregierung als auch von den Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP erhöht worden – mit unterschiedlichen Abstufungen beim Einsatz. Vor allem die Grünen als Partei und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) trommelten dem Vernehmen nach für die Reform und versuchten hinter den Kulissen, die Landesregierungen, in denen Ampel-Parteien mitregieren, von den Cannabis-Plänen zu überzeugen.
Sie sehen vor, dass Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein werden. Zum 1. Juli sollen dann auch
Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können.
Am Mittwoch griff das Bundesgesundheitsministerium zu einem weiteren und wohl letzten Mittel, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden: einer Protokollerklärung. Auf vier Seiten geht das Haus von Lauterbach auf die Bedenken der Länder ein. So sichert die Protokollerklärung beispielsweise Unterstützung bei Aufklärung und Vorbeugung vor allem für Kinder und Jugendliche
sowie nachträgliche Änderungen des Gesetzes für eine flexiblere Umsetzung zu. Aufgegriffen wird auch eine Forderung aus dem Bundesrat, bestimmte Kontrollen nicht „jährlich“vorzusehen, sondern nur „regelmäßig“. Bei der Union ist man ungeachtet einer solchen Protokollerklärung längst auf den Barrikaden. Bayern lehnt die Reform gänzlich ab. Und auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), der gemeinsam mit SPD und Grünen regiert, schrieb noch in dieser Woche
beim Kurznachrichtendienst X: „Der Freistaat Sachsen wird am Freitag im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen. Mein Ziel ist es, dass dieses Gesetz niemals wieder aus dem VA herauskommt.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte auf derselben Plattform genau davor gewarnt: „Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft“, so Lauterbach. Die Unionsländer würden sich bedanken und mit allen Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss beerdigen, schrieb Lauterbach als Antwort auf Kretschmer.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) entgegnete am Donnerstag: „Weder diejenigen, die drohen das Cannabis-Gesetz im Vermittlungsausschuss dauerhaft anzuhalten, noch die, die davor warnen, haben Recht. Ein Gesetz was in den Vermittlungsausschuss kommt, kommt da auch wieder raus.“Schwesig, die auch Präsidentin des Bundesrates ist, verwies auf die Protokollerklärung aus Lauterbachs Ministerium. Eine Bewertung dazu gab sie jedoch nicht ab. Nicht nur in MecklenburgVorpommern, auch in zahlreichen anderen Bundesländern wurde am Donnerstag noch an einer Einschätzung der zugesicherten Maßnahmen gefeilt.
Ob die Länder von den in der Erklärung zugesicherten Maßnahmen überzeugt sein werden und diese ihnen ausreichend erscheinen, blieb am Donnerstag offen. Am Vorabend einer Bundesratssitzung treffen sich die Ministerpräsidenten entsprechend ihrer Parteienzugehörigkeit, um das Abstimmungsverhalten am nächsten Tag zu besprechen. Im Fall der Cannabis-Reform hieß es jedoch aus Länderkreisen, dass die Mehrheiten für die Bundesratssitzung sich möglicherweise auch erst unmittelbar vor dem Beginn am Freitag finden könnten.
Am Mittwoch griff das Bundesgesundheitsministerium zu einem weiteren und wohl letzten Mittel, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden: einer Protokollerklärung.