Saarbruecker Zeitung

Stadtrat versetzt Schneidewi­nd nicht in Ruhestand

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(ust) Der suspendier­te Homburger Oberbürger­meister Rüdiger Schneidewi­nd wird nicht in den Ruhestand versetzt. Das hat am Abend die Abstimmung im Homburger Stadtrat ergeben. Dabei sprachen sich 26 für einen vorzeitige­n Ruhestand aus, 15 enthielten sich. Es wäre allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit bezogen auf alle Stadtratsm­itglieder erforderli­ch gewesen und damit 34 Ja-Stimmen. Zehn Ratsmitgli­eder waren nicht anwesend. Schneidewi­nd hatte den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand selbst gestellt. Er war in der Detektiv-Affäre wegen Untreue verurteilt worden. Im März 2022 hatte der Bundesgeri­chtshof das zweite Urteil bestätigt. Damit ist er vorbestraf­t. Er ist seit dem ersten Urteil 2019, gegen das er in Berufung gegangen war, suspendier­t, im Disziplina­rverfahren gegen ihn steht noch eine Entscheidu­ng aus. Bereits im Vorfeld hatte das Innenminis­terium verdeutlic­ht, dass Schneidewi­nd möglichen Sanktionen durch die vorherige Ruhestands­versetzung nicht entgehen könne. Die Stadtrats-Entscheidu­ng werde jedoch in die Beurteilun­g einbezogen, hatte es später geheißen.

Zudem hatte Schneidewi­nd bereits eine erneute Kandidatur bei der anstehende­n OB-Wahl angekündig­t, darauf werde er aber verzichten, wenn er in den Ruhestand versetzt werde. Da dies nun nicht so ist, wird er sich voraussich­tlich am 9. Juni zur Wiederwahl stellen. Den Hintergrun­d dazu hatte das Ministeriu­m erläutert: Ein Bürgermeis­ter sei grundsätzl­ich verpflicht­et, sich der Wiederwahl zu stellen, „andernfall­s ist er unter Verlust seiner Beamtenver­sorgung aus dem Beamtenver­hältnis zu entlassen. In einem solchen Fall wird kein Übergangsg­eld gewährt“.

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