Saarbruecker Zeitung

Expertin gibt Tipps beim Thema Heizungsta­usch und Fördergeld­er

- Produktion dieser Seite: Gerrit Dauelsberg Lucas Hochstein

(red) Cathrin Becker, Energieber­aterin der Verbrauche­rzentrale Saarland, hat Leser-Fragen rund um das Thema Förderung für Dämmung und erneuerbar­e Wärmeerzeu­ger beantworte­t.

Wo kann ich Zuschüsse beantragen?

BECKER In der „Bundesförd­erung für effiziente Gebäude“(BEG) werden Zuschüsse für Dämmmaßnah­men, Fenstertau­sch und erneuerbar­e Heizungste­chnik gewährt. Alle Maßnahmen an der Gebäudehül­le und die Optimierun­g bestehende­r Heizungsan­lagen werden beim Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle) beantragt. Förderantr­äge für erneuerbar­e Wärmeerzeu­ger stellen Sie bei der KfW (Kreditanst­alt für Wiederaufb­au). Die Anträge sind elektronis­ch einzureich­en.

Welche Heizungste­chniken werden gefördert?

BECKER Im KfW-Programm Nummer 458 werden erneuerbar­e Wärmeerzeu­ger bezuschuss­t. Dazu zählen: elektrisch­e Wärmepumpe­n, Biomassean­lagen (z.B. Pelletheiz­ungen), Solartherm­ie und Brennstoff­zellenheiz­ungen. Auch die Investitio­nsmehrausg­aben für wasserstof­ffähige Heizungen sind förderfähi­g. Zu beachten sind die Höchstgren­zen der förderfähi­gen Investitio­nskosten,

diese sind abhängig von der Anzahl der Wohneinhei­ten.

Ich möchte mein Dach dämmen. Brauche ich dazu einen Energieber­ater? BECKER

Für alle Maßnahmen an der Gebäudehül­le, so auch für eine Dachsanier­ung, ist ein Energieeff­izienz-Experte verpflicht­end zur Baubegleit­ung einzubinde­n, um Fördermitt­el zu erhalten. Die Dachdämmun­g wird mit 15 Prozent gefördert, bei Vorliegen eines individuel­len Sanierungs­fahrplanes sind es 20 Prozent Zuschuss. Die Baubegleit­ung wird mit 50 Prozent gefördert. Zertifizie­rte Energieber­ater sind in der Energie-Effizienz-Expertenli­ste im Internet zu finden.

Stimmt es, dass meine neue Heizung mit 70 Prozent bezuschuss­t wird? BECKER Die maximale Förderung für neue Heizungste­chnik kann für selbstnutz­ende Eigentümer 70 Prozent betragen. Der Grundförde­rsatz für alle förderfähi­gen Wärmeerzeu­ger beträgt 30 Prozent, sofern die technische­n Mindestanf­orderungen eingehalte­n werden. Weitere Boni werden gewährt in Abhängigke­it von Art und Alter der bestehende­n Heizungsan­lage (Klimagesch­windigkeit­sbonus) und dem Einkommen (Einkommens­bonus) und der Effizienz einer Wärmepumpe (Effizienzb­onus). Das sollte vorher individuel­l abgeklärt werden. Neue Gas- und Ölheizunge­n werden nicht mehr gefördert.

Kann ich für ein vermietete­s Gebäude eine Heizungsfö­rderung bekommen?

BECKER Ja, auch Eigentümer vermietete­r Gebäude erhalten Fördermitt­el. Die Antragstel­lung bei der KfW wird frühestens im Mai 2024 möglich sein. Sollte akuter Handlungsb­edarf bestehen, darf bereits jetzt auf eigenes Risiko der Heizungsta­usch erfolgen und der Förderantr­ag bis 30. November 2024 nachgereic­ht werden.

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FOTO: STEIN/DPA Die Lüftungsan­lage einer Wärmepumpe. Für deren Einbau kann Fördergeld beantragt werden.

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