Was ist zu tun im Sterbefall?
Nach einem Todesfall müssen die Hinterbliebenen viele wichtige Angelegenheiten regeln. In dieser emotionalen Ausnahmesituation gilt es, den Überblick zu wahren, über das, was alles zu tun ist.
Stirbt ein naher Angehöriger, müssen als Erstes ein Arzt und dann ein Bestatter benachrichtigt werden. Verstirbt ein Mensch zu Hause oder wird von den Angehörigen tot aufgefunden, muss unmittelbar ein Arzt kontaktiert werden, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein ausstellt. Bei einem Tod in der Öffentlichkeit, zum Beispiel durch Herzinfarkt oder Unfall, muss unmittelbar ein Rettungsdienst verständigt werden. Beim Tod im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung kümmern diese sich um organisatorische Angelegenheiten und informieren die Hinterbliebenen. Der Bestatter sollte in den ersten 36 Stunden nach dem Todesfall kontaktiert werden, damit die Bestattung frühzeitig organisiert werden kann. Qualifizierte Bestatter übernehmen alle Aufgaben und helfen den Hinterbliebenen bei zahlreichen Entscheidungen, die in solch schweren Stunden zu treffen sind.
Dann sollte die traurige Nachricht weiteren Angehörigen überbracht werden, und man sollte beginnen, die wichtigsten Dokumente zusammenzustellen. Dazu gehören Personalausweis oder Reisepass, die Todesbescheinigung vom Arzt, die Rentennummer (diese findet man auf dem Rentenbescheid oder dem Rentenausweis) und Personenstandsurkunden ( Auszug aus dem Familienbuch oder andere Urkunden, die den Personenstand des Verstorbenen nachweisen). Weitere wichtige Unterlagen sind der Bestattungsvorsorgevertrag oder die Sterbegeldversicherung, andere Versicherungen, das Testament und weitere Verfügungen, zum Beispiel, ob der Verstorbene eine Feuerbestattung wünscht, sowie Grabdokumente, falls bereits eine Grabstelle vorhanden ist oder reserviert wurde. Im nächsten Schritt muss man sich vom zuständigen Standesamt des Sterbeortes Sterbeurkunden ausstellen lassen. Sterbegeld-, Lebens- und Rentenversicherungen brauchen Originale, bei den meisten anderen reicht oft auch eine Kopie. Die Grabstätte muss erworben oder wieder erworben werden. Dann müssen die Termine bei der Stadt oder Gemeinde sowie gegebenenfalls der Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung festgelegt werden. Dann geht es an die Planung der Trauerfeier: Im Vorfeld spielen die folgenden Fragen dabei eine wichtige Rolle:
• Hatte der Verstorbene bestimmte Wünsche für die eigene Bestattung?
• Welche Bestattungsart soll gewählt werden?
• Wo soll der Verstorbene beigesetzt werden?
• Wo soll die Trauerfeier stattfinden?
• Soll ein Trauerredner engagiert werden?
Die weitere Planung beinhaltet dann die Terminfestlegung mit dem Pfarrer/Trauerredner, die Auswahl des musikalischen Rahmens (Organist, Musiker oder Musik von einem Tonträger), die Dekoration der Kirche/ Kapelle für die Trauerfeier, die Auslegung einer Kondolenzliste, die Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, falls gewünscht, die Schaltung einer Traueranzeige in der Tagespresse, der Druck von Trauerbriefen oder -karten, die Reservierung eines Lokals oder eines Raumes für den Beerdigungskaffee. Nach der Trauerfeier folgen dann noch das Aufgeben von Dankanzeigen, der Druck von Dankbriefen und -karten sowie die Abrechnung mit den Lebensversicherungen oder Sterbekassen.
Darüber hinaus warten auf die Angehörigen eine Vielzahl weiterer Angelegenheiten und Aufgaben: Dazu gehören Dinge, die das Haus oder die Wohnung betreffen, wie Pflanzen und Haustiere versorgen, Briefkasten leeren, Post nachsenden lassen, Fenster schließen, Kühlschrank leeren, Haustechnik verwalten, Strom, Gas und Wasser abstellen (Anbieter informieren) und Haushaltshilfen in Kenntnis setzen. Dann muss sich um Mitgliedschaften und Abonnements des Verstorbenen gekümmert werden. Zeitungen oder Magazine sind zu kündigen, Vereine und Verbände zu informieren und der digitale Nachlass zu verwalten. Wichtig auch die Kündigung von Versicherungen wie Haftplicht, Hausrat oder Rechtsschutz und der Telefonanschlüsse/-verträge. Auch um das Finanzielle müssen sich Hinterbliebene kümmern. Dazu gehört, dass man Zugang zu den Konten erlangt, Daueraufträge storniert, damit keine unnötigen Kosten entstehen, noch offene Rechnungen begleicht, die Lebensversicherung und weitere Versicherungen informiert und das Kfz ab- oder ummeldet. Um manche finanziellen Angelegenheiten zu regeln, ist die Sterbeurkunde nötig. om (Quelle: Bundesverband
Deutscher Bestatter)