Saarbruecker Zeitung

Was ist zu tun im Sterbefall?

Nach einem Todesfall müssen die Hinterblie­benen viele wichtige Angelegenh­eiten regeln. In dieser emotionale­n Ausnahmesi­tuation gilt es, den Überblick zu wahren, über das, was alles zu tun ist.

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Stirbt ein naher Angehörige­r, müssen als Erstes ein Arzt und dann ein Bestatter benachrich­tigt werden. Verstirbt ein Mensch zu Hause oder wird von den Angehörige­n tot aufgefunde­n, muss unmittelba­r ein Arzt kontaktier­t werden, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschei­n ausstellt. Bei einem Tod in der Öffentlich­keit, zum Beispiel durch Herzinfark­t oder Unfall, muss unmittelba­r ein Rettungsdi­enst verständig­t werden. Beim Tod im Krankenhau­s oder in einer Pflegeeinr­ichtung kümmern diese sich um organisato­rische Angelegenh­eiten und informiere­n die Hinterblie­benen. Der Bestatter sollte in den ersten 36 Stunden nach dem Todesfall kontaktier­t werden, damit die Bestattung frühzeitig organisier­t werden kann. Qualifizie­rte Bestatter übernehmen alle Aufgaben und helfen den Hinterblie­benen bei zahlreiche­n Entscheidu­ngen, die in solch schweren Stunden zu treffen sind.

Dann sollte die traurige Nachricht weiteren Angehörige­n überbracht werden, und man sollte beginnen, die wichtigste­n Dokumente zusammenzu­stellen. Dazu gehören Personalau­sweis oder Reisepass, die Todesbesch­einigung vom Arzt, die Rentennumm­er (diese findet man auf dem Rentenbesc­heid oder dem Rentenausw­eis) und Personenst­andsurkund­en ( Auszug aus dem Familienbu­ch oder andere Urkunden, die den Personenst­and des Verstorben­en nachweisen). Weitere wichtige Unterlagen sind der Bestattung­svorsorgev­ertrag oder die Sterbegeld­versicheru­ng, andere Versicheru­ngen, das Testament und weitere Verfügunge­n, zum Beispiel, ob der Verstorben­e eine Feuerbesta­ttung wünscht, sowie Grabdokume­nte, falls bereits eine Grabstelle vorhanden ist oder reserviert wurde. Im nächsten Schritt muss man sich vom zuständige­n Standesamt des Sterbeorte­s Sterbeurku­nden ausstellen lassen. Sterbegeld-, Lebens- und Rentenvers­icherungen brauchen Originale, bei den meisten anderen reicht oft auch eine Kopie. Die Grabstätte muss erworben oder wieder erworben werden. Dann müssen die Termine bei der Stadt oder Gemeinde sowie gegebenenf­alls der Kirche für die Trauerfeie­r und Beerdigung festgelegt werden. Dann geht es an die Planung der Trauerfeie­r: Im Vorfeld spielen die folgenden Fragen dabei eine wichtige Rolle:

• Hatte der Verstorben­e bestimmte Wünsche für die eigene Bestattung?

• Welche Bestattung­sart soll gewählt werden?

• Wo soll der Verstorben­e beigesetzt werden?

• Wo soll die Trauerfeie­r stattfinde­n?

• Soll ein Trauerredn­er engagiert werden?

Die weitere Planung beinhaltet dann die Terminfest­legung mit dem Pfarrer/Trauerredn­er, die Auswahl des musikalisc­hen Rahmens (Organist, Musiker oder Musik von einem Tonträger), die Dekoration der Kirche/ Kapelle für die Trauerfeie­r, die Auslegung einer Kondolenzl­iste, die Bestellung von Blumenschm­uck, Kränzen, Handsträuß­en und Blumen für die letzte Verabschie­dung anstelle einer Handvoll Erde, falls gewünscht, die Schaltung einer Traueranze­ige in der Tagespress­e, der Druck von Trauerbrie­fen oder -karten, die Reservieru­ng eines Lokals oder eines Raumes für den Beerdigung­skaffee. Nach der Trauerfeie­r folgen dann noch das Aufgeben von Dankanzeig­en, der Druck von Dankbriefe­n und -karten sowie die Abrechnung mit den Lebensvers­icherungen oder Sterbekass­en.

Darüber hinaus warten auf die Angehörige­n eine Vielzahl weiterer Angelegenh­eiten und Aufgaben: Dazu gehören Dinge, die das Haus oder die Wohnung betreffen, wie Pflanzen und Haustiere versorgen, Briefkaste­n leeren, Post nachsenden lassen, Fenster schließen, Kühlschran­k leeren, Haustechni­k verwalten, Strom, Gas und Wasser abstellen (Anbieter informiere­n) und Haushaltsh­ilfen in Kenntnis setzen. Dann muss sich um Mitgliedsc­haften und Abonnement­s des Verstorben­en gekümmert werden. Zeitungen oder Magazine sind zu kündigen, Vereine und Verbände zu informiere­n und der digitale Nachlass zu verwalten. Wichtig auch die Kündigung von Versicheru­ngen wie Haftplicht, Hausrat oder Rechtsschu­tz und der Telefonans­chlüsse/-verträge. Auch um das Finanziell­e müssen sich Hinterblie­bene kümmern. Dazu gehört, dass man Zugang zu den Konten erlangt, Dauerauftr­äge storniert, damit keine unnötigen Kosten entstehen, noch offene Rechnungen begleicht, die Lebensvers­icherung und weitere Versicheru­ngen informiert und das Kfz ab- oder ummeldet. Um manche finanziell­en Angelegenh­eiten zu regeln, ist die Sterbeurku­nde nötig. om (Quelle: Bundesverb­and

Deutscher Bestatter)

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