Trotz Warnung der Saar-Regierung – Cannabis wird ab 1. April legal
Die saarländische Regierung konnte das Cannabis- Gesetz im Bundesrat nicht verzögern. Damit wird der Besitz der Droge ab dem 1. April legal.
(dpa/red) Der Weg für eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nach jahrzehntelangen Diskussionen frei. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das Besitz und Anbau der Droge für Volljährige zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum erlaubt. Trotz viel Kritik gab es in der Länderkammer keine Mehrheit dafür, den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen und das Gesetz damit auszubremsen. Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses haben am Freitag im Bundesrat vier Länder gestimmt: Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland. Nur so wäre zumindest eine zeitliche Verzögerung des Inkrafttretens noch möglich gewesen.
Saar-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) kritisierte das Vorhaben: „Das Cannabis-Gesetz ist nicht gut gemacht. Es wird viele Probleme bei der Umsetzung geben.“Im Vermittlungsausschuss habe das Saarland den Entwurf verbessern wollen. Rehlinger geht davon aus, dass es „unvermeidlich ruckeln wird“.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einer richtungsweisenden Entscheidung nach einer gescheiterten CannabisPolitik der vergangenen zehn Jahre. Der SPD-Politiker warb vor der Abstimmung im Bundesrat noch um Zustimmung. „Wenn wir es nicht schaffen würden, wäre es ein großartiger Tag für die Dealer.“Die Zäsur in der Drogenpolitik kann somit nun am Ostermontag in Kraft treten.
Die saarländische GesundheitsStaatssekretärin und Drogenbeauftragte Bettina Altesleben sieht das
Saarland trotz ablehnender Haltung zum Gesetz gut vorbereitet: „Nichtsdestotrotz hat sich die saarländische Landesregierung bestmöglich auf ein Inkrafttreten ab 1. April vorbereitet.“Die Cannabis-Prävention sei längst Bestandteil des Präventionskonzeptes der Landesregierung, der geförderten Suchtpräventionsfachstellen und weiteren Präventionsprojekten. Sie sehe insbesondere bei jungen
Menschen erheblichen Bedarf für Prävention.
Die Polizeigewerkschaft appellierte: „Die Landesregierung ist jetzt am Zug und muss dafür sorgen, dass die Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes die Funktionsfähigkeit der saarländischen Polizei nicht gefährden“, so der Landesvorsitzende Markus Sehn. Auf die saarländische Polizei komme eine Mammutaufgabe zu.
Das Gesetz muss noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat. Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in deren Sichtweite verboten bleiben.
„Das Cannabis-Gesetz ist nicht gut gemacht. Es wird viele Probleme bei der Umsetzung geben.“Anke Rehlinger Ministerpräsidentin des Saarlands