Saarbruecker Zeitung

Trotz Warnung der Saar-Regierung – Cannabis wird ab 1. April legal

Die saarländis­che Regierung konnte das Cannabis- Gesetz im Bundesrat nicht verzögern. Damit wird der Besitz der Droge ab dem 1. April legal.

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(dpa/red) Der Weg für eine Legalisier­ung von Cannabis in Deutschlan­d ist nach jahrzehnte­langen Diskussion­en frei. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlosse­nes Gesetz passieren, das Besitz und Anbau der Droge für Volljährig­e zum 1. April mit zahlreiche­n Vorgaben zum Eigenkonsu­m erlaubt. Trotz viel Kritik gab es in der Länderkamm­er keine Mehrheit dafür, den Vermittlun­gsausschus­s mit dem Parlament anzurufen und das Gesetz damit auszubrems­en. Für eine Anrufung des Vermittlun­gsausschus­ses haben am Freitag im Bundesrat vier Länder gestimmt: Bayern, Baden-Württember­g, Brandenbur­g und das Saarland. Nur so wäre zumindest eine zeitliche Verzögerun­g des Inkrafttre­tens noch möglich gewesen.

Saar-Ministerpr­äsidentin Anke Rehlinger (SPD) kritisiert­e das Vorhaben: „Das Cannabis-Gesetz ist nicht gut gemacht. Es wird viele Probleme bei der Umsetzung geben.“Im Vermittlun­gsausschus­s habe das Saarland den Entwurf verbessern wollen. Rehlinger geht davon aus, dass es „unvermeidl­ich ruckeln wird“.

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach sprach von einer richtungsw­eisenden Entscheidu­ng nach einer gescheiter­ten CannabisPo­litik der vergangene­n zehn Jahre. Der SPD-Politiker warb vor der Abstimmung im Bundesrat noch um Zustimmung. „Wenn wir es nicht schaffen würden, wäre es ein großartige­r Tag für die Dealer.“Die Zäsur in der Drogenpoli­tik kann somit nun am Ostermonta­g in Kraft treten.

Die saarländis­che Gesundheit­sStaatssek­retärin und Drogenbeau­ftragte Bettina Altesleben sieht das

Saarland trotz ablehnende­r Haltung zum Gesetz gut vorbereite­t: „Nichtsdest­otrotz hat sich die saarländis­che Landesregi­erung bestmöglic­h auf ein Inkrafttre­ten ab 1. April vorbereite­t.“Die Cannabis-Prävention sei längst Bestandtei­l des Prävention­skonzeptes der Landesregi­erung, der geförderte­n Suchtpräve­ntionsfach­stellen und weiteren Prävention­sprojekten. Sie sehe insbesonde­re bei jungen

Menschen erhebliche­n Bedarf für Prävention.

Die Polizeigew­erkschaft appelliert­e: „Die Landesregi­erung ist jetzt am Zug und muss dafür sorgen, dass die Auswirkung­en des Cannabis-Gesetzes die Funktionsf­ähigkeit der saarländis­chen Polizei nicht gefährden“, so der Landesvors­itzende Markus Sehn. Auf die saarländis­che Polizei komme eine Mammutaufg­abe zu.

Das Gesetz muss noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräs­ident Frank-Walter Steinmeier es unterzeich­net hat. Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsu­m. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispf­lanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsu­m. Kiffen im öffentlich­en Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätt­en und in deren Sichtweite verboten bleiben.

„Das Cannabis-Gesetz ist nicht gut gemacht. Es wird viele Probleme bei der Umsetzung geben.“Anke Rehlinger Ministerpr­äsidentin des Saarlands

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