EU setzt Sanktionen wegen Tod von Nawalny in Kraft
(dpa) Die EU hat fünf Wochen nach dem Tod des Kremlkritikers Alexej Nawalny Sanktionen gegen 33 Personen aus Justiz und Politik in Russland in Kraft gesetzt. Symbolisch wurden zudem die zwei Strafkolonien, in denen Nawalny zuletzt inhaftiert war, auf die EUSanktionsliste gesetzt, wie aus dem EU-Amtsblatt hervorgeht. Die Strafkolonien IK-3 und IK-6 seien dafür bekannt, dass sie Gefangene physischem und psychischem Druck, völliger Isolation, Folter und Gewalt aussetze und dass die medizinische Versorgung schlecht sei, heißt es.
Der zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Kremlkritiker Nawalny war Mitte Februar in einem Straflager in Sibirien gestorben. Die Umstände seines Todes sind bis heute nicht geklärt. Laut Behörden ist der schärfste Kritiker von Russlands Präsident Wladimir Putin bei einem Rundgang auf dem eisigen Gefängnishof im Alter von 47 Jahren zusammengebrochen. Wiederbelebungsversuche seien erfolglos geblieben, hieß es. Deutschland und die anderen 26 EU-Staaten werfen Putin und den russischen Behörden vor, die Schuld am Tod des Politikers zu tragen.
Die neuen EU-Strafmaßnahmen wurden mit Hilfe eines Sanktionsinstruments zur Ahndung von schweren Menschenrechtsverstößen verhängt.
Betroffene Personen dürfen nicht mehr in die EU einreisen und keine Geschäfte mehr mit EU-Bürgern machen. Außerdem müssen ihre in der EU vorhandenen Konten und andere Vermögenswerte eingefroren werden. Zu den betroffenen Personen gehören das Spitzenpersonal der Strafkolonien sowie ranghohe Beamte. Unter ihnen ist zum Beispiel der Arzt und Leiter der medizinischen Abteilung der Strafkolonie IK-3.