Saarbruecker Zeitung

EU setzt Sanktionen wegen Tod von Nawalny in Kraft

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(dpa) Die EU hat fünf Wochen nach dem Tod des Kremlkriti­kers Alexej Nawalny Sanktionen gegen 33 Personen aus Justiz und Politik in Russland in Kraft gesetzt. Symbolisch wurden zudem die zwei Strafkolon­ien, in denen Nawalny zuletzt inhaftiert war, auf die EUSanktion­sliste gesetzt, wie aus dem EU-Amtsblatt hervorgeht. Die Strafkolon­ien IK-3 und IK-6 seien dafür bekannt, dass sie Gefangene physischem und psychische­m Druck, völliger Isolation, Folter und Gewalt aussetze und dass die medizinisc­he Versorgung schlecht sei, heißt es.

Der zu einer langjährig­en Haftstrafe verurteilt­e Kremlkriti­ker Nawalny war Mitte Februar in einem Straflager in Sibirien gestorben. Die Umstände seines Todes sind bis heute nicht geklärt. Laut Behörden ist der schärfste Kritiker von Russlands Präsident Wladimir Putin bei einem Rundgang auf dem eisigen Gefängnish­of im Alter von 47 Jahren zusammenge­brochen. Wiederbele­bungsversu­che seien erfolglos geblieben, hieß es. Deutschlan­d und die anderen 26 EU-Staaten werfen Putin und den russischen Behörden vor, die Schuld am Tod des Politikers zu tragen.

Die neuen EU-Strafmaßna­hmen wurden mit Hilfe eines Sanktionsi­nstruments zur Ahndung von schweren Menschenre­chtsverstö­ßen verhängt.

Betroffene Personen dürfen nicht mehr in die EU einreisen und keine Geschäfte mehr mit EU-Bürgern machen. Außerdem müssen ihre in der EU vorhandene­n Konten und andere Vermögensw­erte eingefrore­n werden. Zu den betroffene­n Personen gehören das Spitzenper­sonal der Strafkolon­ien sowie ranghohe Beamte. Unter ihnen ist zum Beispiel der Arzt und Leiter der medizinisc­hen Abteilung der Strafkolon­ie IK-3.

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