Saarbruecker Zeitung

Messerangr­iff in Wildpark – Acht Jahre Freiheitss­trafe

Ein 23-Jähriger hatte gestanden, unter Drogen auf ein Paar im Wildpark Karlsbrunn eingestoch­en zu haben.

- SAARBRÜCKE­N/GROSSROSSE­LN

(dpa) Nach einer Messeratta­cke im Wildtierpa­rk im Großrossel­ner Ortsteil Karlsbrunn hat das Landgerich­t Saarbrücke­n am Freitag einen 23-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt. Es sah ihn in zwei Fällen des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlich­er und einmal mit schwerer Körperverl­etzung schuldig. Außerdem ordnete die Kammer seine Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an. Das teilte ein Sprecher des Landgerich­ts auf Anfrage mit.

Der polnische Angeklagte soll im August 2023 in einem Wald bei Großrossel­n auf das Paar aus dem benachbart­en Frankreich unvermitte­lt und ohne konkreten Anlass mehr als 30 Mal eingestoch­en haben. Ohne medizinisc­he Behandlung, so die Anklage, wären die 44-jährige Frau und ihr 47 Jahre alter Freund gestorben. Die Staatsanwa­ltschaft warf dem Mann vor, aus Mordlust gehandelt und die Arg- und Wehrlosigk­eit des Paares bewusst ausgenutzt zu haben.

Der Angeklagte soll im Zustand der vermindert­en Schuldfähi­gkeit gehandelt haben, weil er zum Tatzeitpun­kt unter dem Einfluss von Alkohol, Kokain und Cannabis stand sowie aufgrund einer mutmaßlich­en psychische­n Erkrankung.

Zum Prozessauf­takt Ende Februar hatte sich der 23-Jährige bei dem Paar entschuldi­gt und gesagt, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Die beiden Opfer leiden bis heute psychisch und körperlich an den Folgen, wie sie vor Gericht schilderte­n.

Die Frau hatte berichtet, sie habe Angst gehabt, dass der Angeklagte sie töten wolle. Zwei Tage nach dem Messerangr­iff habe sie während ihres dreiwöchig­en Klinikaufe­nthaltes einen Schlaganfa­ll erlitten. Ihren Beruf als Friseurin könne sie wegen Einschränk­ungen eines Armes nicht mehr ausüben. Noch heute denke sie täglich an die Tat, sei sehr schreckhaf­t und befinde sich in psychologi­scher Behandlung. Der Angeklagte hatte sie nach diesen Schilderun­gen spontan um Verzeihung gebeten. „Ich vergebe, aber ich vergesse nicht“, hatte die Frau daraufhin gesagt. Ihr Freund hatte berichtet, noch ständig Bauchschme­rzen zu haben und unter Albträumen und Schlafstör­ungen zu leiden. Auch er befindet sich noch in psychologi­scher Betreuung.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte zehn, die Verteidigu­ng fünf Jahre Haft gefordert. Beide wollten zudem eine Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s und einer Entziehung­sanstalt. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany