Bas will Abfrageermächtigung zu Daten zu Abgeordnetenmitarbeitern
(dpa) Um Extremisten den Zugang zum Bundestag zu verwehren, will Parlamentspräsidentin Bärbel Bas künftig Informationen des Verfassungsschutzes zu Mitarbeitern von Abgeordneten einholen können. „Wenn es im Einzelfall – etwa durch Presseberichte – Hinweise auf verfassungsfeindliche Betätigungen mit Auswirkungen auf die Sicherheit im Bundestag gibt, müssen wir uns schlaumachen können“, sagte die SPD-Politikerin der „Welt am Sonntag“.
„Wenn wir tatsächliche Anhaltspunkte dafür haben, dass jemand aktiv und gezielt auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung hinarbeitet, würde ich gerne im Einzelfall auch auf Daten des
Verfassungsschutzes zurückgreifen können“, forderte sie. Dafür könne man eine entsprechende Abfrageermächtigung einführen. Sie betonte, es gehe nicht darum, die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes eins zu eins zu übernehmen oder „eine Art Gesinnungs-TÜV für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuführen“. Schon jetzt nehme der Bundestag vor Ausgabe eines Hausausweises Prüfungen vor und schaue in polizeilichen Datenbanken nach Auffälligkeiten, die möglicherweise die Sicherheit des Hauses betreffen – etwa Gewalt- oder Waffendelikte. „Gibt es entsprechende Anhaltspunkte, kann ich einen Hausausweis versagen.“Einem Abgeordnetenmitarbeiter werde aktuell der Zutritt verweigert, weil er mehrfach einschlägig verurteilt sei. „Das Problem ist: Bei Hinweisen auf verfassungsfeindliche Betätigungen von Abgeordnetenmitarbeitern können wir bislang nicht für unsere eigene Risikoeinschätzung auf Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden zurückgreifen.“
Ein Medienbericht, wonach die AfD-Fraktion und ihre Abgeordneten mehr als 100 Personen aus Organisationen angestellt hätten, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft werden, hatte eine Debatte über schärfere Regeln für Mitarbeiter im Bundestag ausgelöst.