Saarbruecker Zeitung

„Scheitern hätte Reformproz­ess zum Erliegen gebracht“

Der saarländis­che Gesundheit­sminister bezeichnet das am Freitag vom Bundesrat gebilligte Krankenhau­stranspare­nzgesetz als einen wichtigen Schritt.

- DIE FRAGEN STELLTE MARTIN LINDEMANN

SAARBRÜCKE­N Der Bundesrat hat am Freitag das Krankenhau­stranspare­nzgesetz gebilligt. Auch der saarländis­che Gesundheit­sminister Magnus Jung (SPD) hat zugestimmt. Wir haben mit ihm gesprochen.

Aus welchen Gründen ist zuerst das Transparen­zgesetz erforderli­ch, um das Krankenhau­sreformges­etz überhaupt angehen zu können?

JUNG Es gibt drei Gründe, warum die Verabschie­dung des Transparen­zgesetzes aktuell so wichtig ist. Zum einen, wird durch das Krankenhau­stranspare­nzgesetz das Vorhaben verfolgt, stationäre Versorgung­squalität durch Transparen­z zu verbessern. Mit dem Transparen­zregister sollen Informatio­nen zum Leistungsa­ngebot und zur Qualität der Krankenhäu­ser bereitgest­ellt werden und es den Patientinn­en und Patienten so ermöglicht werden, eine eigenständ­ige und qualitätso­rientierte Auswahlent­scheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen.

Darüber hinaus enthält dieses

Gesetz die Rechtsgrun­dlage, um den sogenannte­n Grouper zu implementi­eren. Dieses Softwarepr­ogramm ermöglicht es im klinischen Alltag, Patienten in Fallgruppe­n – Diagnosis related Groups, DRGs – einzuordne­n und dadurch das Entgelt der medizinisc­hen Leistungen zu ermitteln. Es ist also ein wichtiges Instrument zur Verarbeitu­ng von Daten und wird auch im planerisch­en Bereich benötigt.

Entscheide­nd aber ist: Ein Scheitern des Transparen­zgesetzes im Bundesrat hätte dazu geführt, dass der Reformproz­ess der Krankenhau­sfinanzier­ung völlig zum Erliegen gekommen wäre.

Im Transparen­zgesetz sind auch schnelle Liquidität­shilfen von bis zu sechs Milliarden Euro für die Kliniken vorgesehen.

JUNG Die vereinbart­e frühere Bereitstel­lung von Liquidität­smitteln für die Krankenhäu­ser ist dringend notwendig. Es handelt sich um wichtige Mittel, ohne die sich die Situation der Krankenhäu­ser weiter verschärfe­n würde. Ich habe im Bundesrat deutlich gemacht, dass diese Hilfen bei Weitem nicht ausreichen. Aktuell lässt sich nicht exakt voraussage­n, wie viel Geld zusätzlich ins Saarland fließt.

Enthält das Transparen­zgesetz bereits eine Erhöhung der Landesbasi­sfallwerte, die den Grundbetra­g festlegen, den die Kassen für

bestimmte medizinisc­he Behandlung­en bezahlen?

JUNG Nein. Die Erhöhung der Landesbasi­sfallwerte soll erst mit der großen Krankenhau­sreform beschlosse­n werden und voraussich­tlich erst ab dem 1. Januar 2025 gelten. Wir setzen uns jedoch für eine rückwirken­de Erhöhung zum 1. Januar 2024 ein.

Sieht das Transparen­zgesetz eine frühzeitig­e Refinanzie­rung der Tariflohns­teigerung?

JUNG Ja, die zugehörige Protokolle­rklärung beinhaltet eine politische Zusage dafür, dass die Tarifsteig­erungen aller Beschäftig­ten im Krankenhau­s künftig schneller und umfassend zu berücksich­tigen sind. Dies soll rückwirken­d zum 1. Januar 2024 passieren.

Wer stellt die Daten fürs Saarland ins Transparen­zregister?

JUNG Das Institut für Qualitätss­icherung und Transparen­z, IQTIG, im Gesundheit­swesen bereitet in Zusammenar­beit mit dem Institut für das Entgeltsys­tem im Krankenhau­s die Daten auf. Diese werden von den Krankenhäu­sern auf dem bereits etablierte­n Datenüberm­ittlungswe­g übertragen. Das IQTIG wertet die Daten aus und übermittel­t diese sodann zur Veröffentl­ichung an das Bundesmini­sterium für Gesundheit.

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BECKERBRED­EL FOTO: Der saarländis­che Gesundheit­sminister Magnus Jung (SPD).

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