„Scheitern hätte Reformprozess zum Erliegen gebracht“
Der saarländische Gesundheitsminister bezeichnet das am Freitag vom Bundesrat gebilligte Krankenhaustransparenzgesetz als einen wichtigen Schritt.
SAARBRÜCKEN Der Bundesrat hat am Freitag das Krankenhaustransparenzgesetz gebilligt. Auch der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) hat zugestimmt. Wir haben mit ihm gesprochen.
Aus welchen Gründen ist zuerst das Transparenzgesetz erforderlich, um das Krankenhausreformgesetz überhaupt angehen zu können?
JUNG Es gibt drei Gründe, warum die Verabschiedung des Transparenzgesetzes aktuell so wichtig ist. Zum einen, wird durch das Krankenhaustransparenzgesetz das Vorhaben verfolgt, stationäre Versorgungsqualität durch Transparenz zu verbessern. Mit dem Transparenzregister sollen Informationen zum Leistungsangebot und zur Qualität der Krankenhäuser bereitgestellt werden und es den Patientinnen und Patienten so ermöglicht werden, eine eigenständige und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen.
Darüber hinaus enthält dieses
Gesetz die Rechtsgrundlage, um den sogenannten Grouper zu implementieren. Dieses Softwareprogramm ermöglicht es im klinischen Alltag, Patienten in Fallgruppen – Diagnosis related Groups, DRGs – einzuordnen und dadurch das Entgelt der medizinischen Leistungen zu ermitteln. Es ist also ein wichtiges Instrument zur Verarbeitung von Daten und wird auch im planerischen Bereich benötigt.
Entscheidend aber ist: Ein Scheitern des Transparenzgesetzes im Bundesrat hätte dazu geführt, dass der Reformprozess der Krankenhausfinanzierung völlig zum Erliegen gekommen wäre.
Im Transparenzgesetz sind auch schnelle Liquiditätshilfen von bis zu sechs Milliarden Euro für die Kliniken vorgesehen.
JUNG Die vereinbarte frühere Bereitstellung von Liquiditätsmitteln für die Krankenhäuser ist dringend notwendig. Es handelt sich um wichtige Mittel, ohne die sich die Situation der Krankenhäuser weiter verschärfen würde. Ich habe im Bundesrat deutlich gemacht, dass diese Hilfen bei Weitem nicht ausreichen. Aktuell lässt sich nicht exakt voraussagen, wie viel Geld zusätzlich ins Saarland fließt.
Enthält das Transparenzgesetz bereits eine Erhöhung der Landesbasisfallwerte, die den Grundbetrag festlegen, den die Kassen für
bestimmte medizinische Behandlungen bezahlen?
JUNG Nein. Die Erhöhung der Landesbasisfallwerte soll erst mit der großen Krankenhausreform beschlossen werden und voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2025 gelten. Wir setzen uns jedoch für eine rückwirkende Erhöhung zum 1. Januar 2024 ein.
Sieht das Transparenzgesetz eine frühzeitige Refinanzierung der Tariflohnsteigerung?
JUNG Ja, die zugehörige Protokollerklärung beinhaltet eine politische Zusage dafür, dass die Tarifsteigerungen aller Beschäftigten im Krankenhaus künftig schneller und umfassend zu berücksichtigen sind. Dies soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 passieren.
Wer stellt die Daten fürs Saarland ins Transparenzregister?
JUNG Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz, IQTIG, im Gesundheitswesen bereitet in Zusammenarbeit mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus die Daten auf. Diese werden von den Krankenhäusern auf dem bereits etablierten Datenübermittlungsweg übertragen. Das IQTIG wertet die Daten aus und übermittelt diese sodann zur Veröffentlichung an das Bundesministerium für Gesundheit.