Saarbruecker Zeitung

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Apple, Meta und Alphabet

- Produktion dieser Seite: Isabelle Schmitt Markus Renz

(dpa) Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple, den Google-Mutterkonz­ern Alphabet sowie Facebooks Mutterkonz­ern Meta. Es soll geprüft werden, ob die Konzerne gegen EU-Regeln verstoßen haben, wie die Kommission am Montag mitteilte. So müssten die Plattforme­n die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbe­zogene Daten über verschiede­ne zentrale Plattformd­ienste hinweg kombiniere­n wollten. Die Kommission ist besorgt, dass Meta dies nicht ausreichen­d einhält.

Außerdem müssen die OnlineRies­en App-Entwickler­n ermögliche­n, die Verbrauche­r auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken – und zwar kostenlos. Die Brüsseler Behörde hat Zweifel, ob Alphabet und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen wird vorgeworfe­n, die Möglichkei­ten der Entwickler einzuschrä­nken, indem sie verschiede­ne Gebühren auferlegen. Die Kommission will zudem überprüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die Möglichkei­t haben, ihre Standardei­nstellunge­n einfach zu ändern und so etwa einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschi­ne nutzen können.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannah­me ist, manche große Plattformb­etreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposit­ion zementiere­n könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannte­n Gatekeeper ( Torwächter) aufbrechen. Die Kommission machte bisher 22 Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehme­n aus. Darunter sind die US-Schwergewi­chte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta. Die Kommission will das am Montag eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließe­n. Je nach Ergebnis der Untersuchu­ng müssen die betroffene­n Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräume­n. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsa­tzes belangt werden. Bei Wiederholu­ngstätern sind 20 Prozent möglich.

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