Parteienrechtler hält Vorgehen gegen AfD-Kreisvorstände für unzulässig
Der renommierte Parteienrechtler Professor Martin Morlok hält das Vorgehen des AfDLandesvorstandes gegen die Vorstände zweier Kreisvorstände im Saarland für unzulässig. Ihnen hatte die Landesspitze mit Verweis auf ihre abgelaufene zweijährige Amtszeit die weitere Betätigung in ihren Ämtern untersagt. Betroffen sind die Vorstände der Kreisverbände SaarbrückenStadt unter Rudolf Müller und Saarbrücken-Land unter Josef Dörr. Beide zählen zum Lager der Gegner des Landesvorsitzenden Carsten Becker.
Morlok, ehemaliger Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Parteienrecht an der Universität Düsseldorf, sagte der SZ: „Nach Ablauf der Amtszeit der Kreisvorsitzenden sind diese nach meinem Dafürhalten geschäftsführend im
Amt. Der Vorstand ist ein notwendiges Organ, welches nicht ersatzlos wegfallen kann.“
Die Feststellung des AfD-Landesvorstandes, dass die beiden Kreisvorstände nicht mehr im Amt sind, kommt nach Morloks Ansicht einer Disziplinarmaßnahme gleich, die im Widerspruch zur innerparteilichen Demokratie steht. Auch die innerparteilichen Gegner des Landesvorstandes halten das Betätigungsverbot der Kreisvorstände für nicht zulässig und wollen dagegen vorgehen.
Der AfD-Landesvorstand hatte beiden Kreisvorständen am Freitag mitgeteilt, dass sie nicht mehr im Amt sind, weil in der Satzung beider Kreisverbände geregelt ist: „Wahlen gelten für zwei Jahre“und weil die letzten Wahlen in den Kreisverbänden bereits am 20. März 2022 beziehungsweise am 6. März 2022 stattfanden. Die Untersagung bedeutet, dass die alten Kreisvorstände auch nicht mehr zu Neuwahlen einladen dürfen.