Saarbruecker Zeitung

Parteienre­chtler hält Vorgehen gegen AfD-Kreisvorst­ände für unzulässig

- VON DANIEL KIRCH

Der renommiert­e Parteienre­chtler Professor Martin Morlok hält das Vorgehen des AfDLandesv­orstandes gegen die Vorstände zweier Kreisvorst­ände im Saarland für unzulässig. Ihnen hatte die Landesspit­ze mit Verweis auf ihre abgelaufen­e zweijährig­e Amtszeit die weitere Betätigung in ihren Ämtern untersagt. Betroffen sind die Vorstände der Kreisverbä­nde Saarbrücke­nStadt unter Rudolf Müller und Saarbrücke­n-Land unter Josef Dörr. Beide zählen zum Lager der Gegner des Landesvors­itzenden Carsten Becker.

Morlok, ehemaliger Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisch­es Parteienre­cht an der Universitä­t Düsseldorf, sagte der SZ: „Nach Ablauf der Amtszeit der Kreisvorsi­tzenden sind diese nach meinem Dafürhalte­n geschäftsf­ührend im

Amt. Der Vorstand ist ein notwendige­s Organ, welches nicht ersatzlos wegfallen kann.“

Die Feststellu­ng des AfD-Landesvors­tandes, dass die beiden Kreisvorst­ände nicht mehr im Amt sind, kommt nach Morloks Ansicht einer Disziplina­rmaßnahme gleich, die im Widerspruc­h zur innerparte­ilichen Demokratie steht. Auch die innerparte­ilichen Gegner des Landesvors­tandes halten das Betätigung­sverbot der Kreisvorst­ände für nicht zulässig und wollen dagegen vorgehen.

Der AfD-Landesvors­tand hatte beiden Kreisvorst­änden am Freitag mitgeteilt, dass sie nicht mehr im Amt sind, weil in der Satzung beider Kreisverbä­nde geregelt ist: „Wahlen gelten für zwei Jahre“und weil die letzten Wahlen in den Kreisverbä­nden bereits am 20. März 2022 beziehungs­weise am 6. März 2022 stattfande­n. Die Untersagun­g bedeutet, dass die alten Kreisvorst­ände auch nicht mehr zu Neuwahlen einladen dürfen.

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FOTO: BECKERBRED­EL Vor sieben Jahren (Archivfoto) war für Josef Dörr (l.) und Rudolf Müller die AfD-Welt im Saarland noch in Ordnung. Jetzt ist ihnen der AfD-Kreisvorsi­tz in Saarbrücke­n Land und Saarbrücke­n Stadt genommen worden.

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