Wenn es beim Glasfaseranschluss klemmt
Vielerorts lässt die Fertigstellung der Internet-Leitungen auf sich warten. Zwei Juristinnen beantworteten Fragen von SZ-Lesern.
(SZ) Ein Glasfaseranschluss soll Verbraucherinnen und Verbraucher für die benötigten Bandbreiten in der Zukunft, zum Beispiel fürs Streamen, bei Videotelefonie und auch für die Arbeit im Homeoffice rüsten. Doch immer wieder gibt es Probleme beim Ausbau. Die beiden Juristinnen Eva Ludwig und Désirée Fuchs von der Verbraucherzentrale Saarland beantworteten Fragen zum Thema.
Ich habe im Jahr 2022 einen Glasfaservertrag abgeschlossen. Bis heute wurde mit den Bauarbeiten nicht begonnen. Ich möchte nicht mehr länger warten. Wie komme ich aus dem Vertrag raus?
LUDWIG Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie den Anschluss wirklich nicht mehr möchten. Eine schnelle Internetverbindung ist heute wich
tiger denn je. Auch wenn Sie heute mit ihrem Anschluss mit Bandbreiten von circa 50 Mbit/s zufrieden sind, zeigt doch die Erfahrung, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe
der Jahre ständig wächst. Wenn Sie aber nicht mehr länger warten und den Anschluss nicht mehr haben möchten, sollten Sie dem Anbieter eine Frist von drei bis vier Wochen zur Fertigstellung des Anschlusses setzen und im gleichen Schreiben bereits für den Fall, dass die Frist fruchtlos verstreicht, vom Vertrag zurücktreten.
Ab welchem Zeitpunkt beginnt der Vertrag zu laufen?
FUCHS Nach Ansicht der Verbraucherzentrale beginnt die Vertragslaufzeit mit Vertragsschluss zu laufen. Das ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem Ihnen die Auftragsbestätigung zugeht.
Bei mir liegen die Leitungen bereits im Keller und sind in der Anschlussdose. Trotzdem wird der Anschluss nicht geschaltet. Was kann ich tun, um das Ganze zu beschleunigen?
LUDWIG Sie können nur den Glasfaseranbieter anschreiben und zur
Leistungserbringung auffordern. Sie sollten auch die Gründe erfragen, weshalb der letzte Schritt noch auf sich warten lässt. Uns berichten die Verbraucher, dass sie keine befriedigende Antwort bekämen. Das ist bedauerlich. Letztendlich bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als zu warten. Da Sie noch Ihren bisherigen Anschluss bei Ihrem bisherigen Anbieter nutzen können, stehen Sie nicht ohne Anschluss da. Ansonsten sollten Sie mit Ihrem Glasfaseranbieter nach einer Übergangslösung suchen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema und zu sonstigen verbraucherrechtlichen Themen können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher an die telefonische Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Saarland unter der Telefonnummer
(06 81) 5 00 50 wenden.