Saarbruecker Zeitung

Historisch­er Prozess gegen Trump beginnt

Gute Nachrichte­n, schlechte Nachrichte­n – Donald Trump erlebt vor den Gerichten seiner Heimatstad­t New York eine Achterbahn­fahrt. Am 15. April wird es ernst für den Ex-US-Präsidente­n.

- VON THOMAS SPANG

Donald Trump half am Ende alles nicht. Weder die Polemik über eine politische Hexenjagd gegen ihn, noch der Vergleich mit der ungerechte­n Verfolgung Jesu Christi. Und auch die rechtliche Verzögerun­gstaktik seiner hoch bezahlten Anwälte schlugen dem Angeklagte­n vor dem New Yorker Strafgeric­ht nicht mehr als eine kurze Galgenfris­t heraus.

„Wir sehen uns am 15.“, erklärte Richter Juan Merchan bevor er aufstand und Saal 1530 des „Manhattan Criminal Courthouse“verließ. Dort muss sich Trump in drei Wochen im Schweigege­ld-Prozess verantwort­en. Das erste Strafverfa­hren in der USGeschich­te gegen einen Ex-Präsidente­n. Die Festsetzun­g des Beginns der Hauptverha­ndlung war das Ausrufezei­chen hinter einer spannungsg­eladenen Anhörung, in deren Sitzungspa­use Trump gute Nachrichte­n vom New Yorker Berufungsg­ericht in dem zivilen Betrugspro­zess erhalten hatte. Statt einer Kaution in Höhe von fast einer halben Milliarde Dollar muss er während seiner Anfechtung des erstinstan­zlichen Urteils nur 175Million­en Dollar hinterlege­n.

In der vergangene­n Woche hatten die Anwälte des Ex-Präsidente­n mitgeteilt, er sei weder in der Lage, die Barmittel noch eine von Dritten garantiert­e Kaution in der Größenordn­ung aufzubring­en. Ohne den Aufschub durch das Berufungsg­ericht hätte die Generalsta­atsanwälti­n von New York, Letitia James, damit beginnen können, Trumps Konten zu sperren oder Immobilien zu pfänden.

„Es ist mir eine Ehre, zu zahlen“, erklärte Trump vor der Rückkehr aus der Verhandlun­gspause vor dem Strafgeric­ht zu dem Aufschub. Die drohende Blamage, als Bankrotteu­r und Blender darzustehe­nen, der tatsächlic­h nicht über die Mittel verfügt, die er angeblich besitzt, bleibt Trump damit erst einmal erspart. Die Stunde der Wahrheit schlägt für ihn finanziell dann im Herbst, wenn das Berufungsg­ericht in der Sache über die Höhe der fälligen Strafzahlu­ng in dem zivilen Betrugspro­zess entscheide­t.

Strafrecht­lich wird es hingegen schon ab dem 15. April ernst. Dann muss sich Trump für die Zahlung von 130 000 Dollar Schweigege­ld während des Wahlkampfs 2016 an die Porno-Darsteller­in Stormy Daniels verantwort­en, die er als Honorare an seinen damaligen Anwalt Michael Cohen verschleie­rt haben soll. Cohen

war für Trump in Vorlage getreten und hatte das Geld in Tranchen erstattet bekommen.

Ursprüngli­ch sollte die Hauptverha­ndlung diesen Montag beginnen. Weil zusätzlich­e Beweisakte­n aufgetauch­t waren, hatte die Staatsanwa­ltschaft einer Verschiebu­ng des Verhandlun­gsbeginns zugestimmt.

Richter Merchan befand, dass nur ein Bruchteil der neuen Unterlagen relevant sei. Es gebe deshalb keinen Grund, den Beginn weiter zu verzögern.

Auf einen weiteren Aufschub kann Trump anders als bei den drei Strafproze­ssen wegen des 6. Januar 2021 in Washington, der Doku

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FOTO: MARY ALTAFFER/AP/DPA Donald Trump steht vor dem Saal im New Yorker Strafgeric­ht. Am 15. April beginnt dort der Prozess gegen den Ex-US-Präsidente­n.

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