Schwerbehinderter verklagt den FCS
Der 32-Jährige hat keine Karte für das Halbfinale gegen den FCK bekommen. Nun geht er rechtlich vor.
Vor dem DFB-Pokal Halbfinale gegen Kaiserslautern am Dienstag im Ludwigsparkstadion wird der 1. FC Saarbrücken wegen Diskriminierung beim Ticketverkauf verklagt.
Ein 32-Jähriger schwerbehinderter Mann aus Mainz hat beim Amtsgericht Saarbrücken einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen den FCS gestellt. Der Kläger, Marcio Demel, ist nach eigenen Angaben Fan des Saarbrücker Fußball-Drittligisten und hatte den Verein zuvor darum gebeten, ihm und einer Begleitperson Tickets für Rollstuhlfahrer zu verkaufen.
„Der Verein hat mir mitgeteilt, dass derartige Tickets für Saarbrücken-Fans ausschließlich an Dauerkarteninhaber und Mitglieder vergeben werden. Diese Praxis halte ich für rechtswidrig, da sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt“, erklärte Demel gegenüber unserer Zeitung.
Mit einer einstweiligen Verfügung will Demel nun erreichen, dass der FCS ihm doch Karten für das DFBHalbfinalspiel verkauft. „Beim
Amtsgericht Saarbrücken wird nun durch mich geltend gemacht, dass es gemäß allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz untersagt ist, Personen aufgrund einer Behinderung den Zugang zu öffentlich angebotenen Dienstleistungen zu verwehren“, sagte der Kläger.
„Der Verein scheint Rolli-Tickets ausschließlich für Mitglieder und Dauerkarteninhaber vorzusehen, ohne ein Restkontingent für normale Fans bereitzuhalten oder ein solches unter diesen aufzuteilen. Dies stellt nach anwaltlicher Einschätzung einen groben Verstoß gegen das AGG dar. Ich verstehe nicht, warum ein Verein wie der 1. FCS derart unfair vorgeht“, meinte Demel weiter.
Das Amtsgericht Saarbrücken wollte den Eingang des Antrags auf einstweilige Verfügung bisher nicht bestätigen. Auch dem 1. FC Saarbrücken ist nach dessen Angaben noch keine Klage zugegangen. „Die Klage liegt uns noch nicht vor, es gab noch keinen diesbezüglichen Kontakt mit Behörden“, sagte FCS-Pressesprecher Peter Müller auf SZ-Anfrage.
Den Vorwurf der Diskriminierung von Personen mit Behinderungen wies der FCS-Sprecher zurück. „Die Ticketvergabe erfolgte nach geltendem Veranstaltungsrecht und war definitiv frei von Diskriminierung von Menschen mit Einschränkungen. Der Ludwigspark verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an Plätzen für Menschen mit Beeinträchtigung und deren Begleitperson. Der barrierefreie Zugang zu diesen Plätzen ist gewährleistet. Alle verfügbaren Tickets dieser Kategorie sind an Menschen gegangen, die eine Beeinträchtigung haben. Von einer Diskriminierung kann daher objektiv keine Rede sein“, verteidigte Pressesprecher Müller seinen Verein. Der Kläger habe zudem vor seinem Antrag keinen Kontakt mit dem FCS aufgenommen, sagte Müller. „Herr Demel hat keinen Kontakt zu uns aufgenommen, sodass wir nur über Umwege von dieser Angelegenheit erfahren haben“, erklärte der FCS-Sprecher.
Mit einer einstweiligen Verfügung kann in einem Eilverfahren bei dringlichen Angelegenheiten eine vorläufige Entscheidung eines Gerichtes getroffen werden. Im konkreten Fall muss nun das Amtsgericht Saarbrücken, eventuell noch vor den Osterfeiertagen, entscheiden, ob der FCS dem schwerbehinderten Kläger einer Karte für das Pokalhalbfinale verkaufen muss.
Das Pokalspiel des FCS gegen Kaiserslautern am kommenden Dienstag ist bereits seit einigen Tagen ausverkauft.