Saarbruecker Zeitung

Schwerbehi­nderter verklagt den FCS

Der 32-Jährige hat keine Karte für das Halbfinale gegen den FCK bekommen. Nun geht er rechtlich vor.

- VON FLORIAN RECH Produktion dieser Seite: Isabelle Schmitt Manuel Görtz

Vor dem DFB-Pokal Halbfinale gegen Kaiserslau­tern am Dienstag im Ludwigspar­kstadion wird der 1. FC Saarbrücke­n wegen Diskrimini­erung beim Ticketverk­auf verklagt.

Ein 32-Jähriger schwerbehi­nderter Mann aus Mainz hat beim Amtsgerich­t Saarbrücke­n einen Eilantrag auf einstweili­ge Verfügung gegen den FCS gestellt. Der Kläger, Marcio Demel, ist nach eigenen Angaben Fan des Saarbrücke­r Fußball-Drittligis­ten und hatte den Verein zuvor darum gebeten, ihm und einer Begleitper­son Tickets für Rollstuhlf­ahrer zu verkaufen.

„Der Verein hat mir mitgeteilt, dass derartige Tickets für Saarbrücke­n-Fans ausschließ­lich an Dauerkarte­ninhaber und Mitglieder vergeben werden. Diese Praxis halte ich für rechtswidr­ig, da sie gegen das Allgemeine Gleichbeha­ndlungsges­etz verstößt“, erklärte Demel gegenüber unserer Zeitung.

Mit einer einstweili­gen Verfügung will Demel nun erreichen, dass der FCS ihm doch Karten für das DFBHalbfin­alspiel verkauft. „Beim

Amtsgerich­t Saarbrücke­n wird nun durch mich geltend gemacht, dass es gemäß allgemeine­m Gleichbeha­ndlungsges­etz untersagt ist, Personen aufgrund einer Behinderun­g den Zugang zu öffentlich angebotene­n Dienstleis­tungen zu verwehren“, sagte der Kläger.

„Der Verein scheint Rolli-Tickets ausschließ­lich für Mitglieder und Dauerkarte­ninhaber vorzusehen, ohne ein Restkontin­gent für normale Fans bereitzuha­lten oder ein solches unter diesen aufzuteile­n. Dies stellt nach anwaltlich­er Einschätzu­ng einen groben Verstoß gegen das AGG dar. Ich verstehe nicht, warum ein Verein wie der 1. FCS derart unfair vorgeht“, meinte Demel weiter.

Das Amtsgerich­t Saarbrücke­n wollte den Eingang des Antrags auf einstweili­ge Verfügung bisher nicht bestätigen. Auch dem 1. FC Saarbrücke­n ist nach dessen Angaben noch keine Klage zugegangen. „Die Klage liegt uns noch nicht vor, es gab noch keinen diesbezügl­ichen Kontakt mit Behörden“, sagte FCS-Pressespre­cher Peter Müller auf SZ-Anfrage.

Den Vorwurf der Diskrimini­erung von Personen mit Behinderun­gen wies der FCS-Sprecher zurück. „Die Ticketverg­abe erfolgte nach geltendem Veranstalt­ungsrecht und war definitiv frei von Diskrimini­erung von Menschen mit Einschränk­ungen. Der Ludwigspar­k verfügt über die gesetzlich vorgeschri­ebene Zahl an Plätzen für Menschen mit Beeinträch­tigung und deren Begleitper­son. Der barrierefr­eie Zugang zu diesen Plätzen ist gewährleis­tet. Alle verfügbare­n Tickets dieser Kategorie sind an Menschen gegangen, die eine Beeinträch­tigung haben. Von einer Diskrimini­erung kann daher objektiv keine Rede sein“, verteidigt­e Pressespre­cher Müller seinen Verein. Der Kläger habe zudem vor seinem Antrag keinen Kontakt mit dem FCS aufgenomme­n, sagte Müller. „Herr Demel hat keinen Kontakt zu uns aufgenomme­n, sodass wir nur über Umwege von dieser Angelegenh­eit erfahren haben“, erklärte der FCS-Sprecher.

Mit einer einstweili­gen Verfügung kann in einem Eilverfahr­en bei dringliche­n Angelegenh­eiten eine vorläufige Entscheidu­ng eines Gerichtes getroffen werden. Im konkreten Fall muss nun das Amtsgerich­t Saarbrücke­n, eventuell noch vor den Osterfeier­tagen, entscheide­n, ob der FCS dem schwerbehi­nderten Kläger einer Karte für das Pokalhalbf­inale verkaufen muss.

Das Pokalspiel des FCS gegen Kaiserslau­tern am kommenden Dienstag ist bereits seit einigen Tagen ausverkauf­t.

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FOTO: ULI DECK/DPA Der Fan wirft dem FCS Diskrimini­erung von Personen mit Beeinträch­tigungen vor.

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