Gesetz für kleine Minderheit
Es ist ein Gesetz für eine kleine Minderheit von bisher 2700 Menschen pro Jahr, doch es macht die halbe Republik kirre. Die Rede ist vom neuen Selbstbestimmungsgesetz. Danach darf künftig jeder, der älter als 18 Jahre ist, zum Standesamt gehen und seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Wenn er als Mann registriert war, kann er verlangen, künftig als Frau geführt zu werden, nur weil er sich so fühlt – auch ohne Operation. Das war bislang meist anders und setzte wirklich Betroffene wegen der psychologischen Zwangsbegutachtung einem großen Leidensdruck aus. Doch mit dem neuen Gesetz geht die Ampel in die Vollen und schüttet das Kind mit dem Bade aus.
Bei Jugendlichen bis 14 Jahre können diese Geschlechts-Ummeldung nur die Eltern vornehmen, bei 14- bis 18-Jährigen dürfen die Minderjährigen diese Änderungserklärung mit Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten selbst abgeben.
Die Probleme liegen auf der Hand. Wenn Jugendliche in der Pubertäts- und Findungsphase das Geschlecht – warum auch immer – wechseln wollen, ist heftiger
Streit in den Familien programmiert, der im schlimmsten Fall vor dem Familiengericht ausgetragen wird. Wer Schulden hat oder aus anderen Gründen untertauchen möchte, kann mit einem anderen Geschlecht seine Identität verschleiern.
Auch im Alltag bringt das neue Gesetz nur Probleme. Wenn jemand, der wie ein Mann aussieht, aber laut Ausweis eine Frau ist, in die Damensauna möchte und der Betreiber dies mit Berufung auf sein Hausrecht verweigert, knallt es ebenfalls. Auch in Frauenhäusern sind Konflikte unvermeidbar, wenn ein biologischer Mann Einlass in solche Schutzräume begehrt. Ein Trost: Das Gesetz soll erst im November in Kraft treten. Zeit zum Nachdenken gibt es also noch.