Saarbruecker Zeitung

Gesetz für kleine Minderheit

-

Es ist ein Gesetz für eine kleine Minderheit von bisher 2700 Menschen pro Jahr, doch es macht die halbe Republik kirre. Die Rede ist vom neuen Selbstbest­immungsges­etz. Danach darf künftig jeder, der älter als 18 Jahre ist, zum Standesamt gehen und seinen Geschlecht­seintrag ändern lassen. Wenn er als Mann registrier­t war, kann er verlangen, künftig als Frau geführt zu werden, nur weil er sich so fühlt – auch ohne Operation. Das war bislang meist anders und setzte wirklich Betroffene wegen der psychologi­schen Zwangsbegu­tachtung einem großen Leidensdru­ck aus. Doch mit dem neuen Gesetz geht die Ampel in die Vollen und schüttet das Kind mit dem Bade aus.

Bei Jugendlich­en bis 14 Jahre können diese Geschlecht­s-Ummeldung nur die Eltern vornehmen, bei 14- bis 18-Jährigen dürfen die Minderjähr­igen diese Änderungse­rklärung mit Zustimmung ihrer Sorgeberec­htigten selbst abgeben.

Die Probleme liegen auf der Hand. Wenn Jugendlich­e in der Pubertäts- und Findungsph­ase das Geschlecht – warum auch immer – wechseln wollen, ist heftiger

Streit in den Familien programmie­rt, der im schlimmste­n Fall vor dem Familienge­richt ausgetrage­n wird. Wer Schulden hat oder aus anderen Gründen untertauch­en möchte, kann mit einem anderen Geschlecht seine Identität verschleie­rn.

Auch im Alltag bringt das neue Gesetz nur Probleme. Wenn jemand, der wie ein Mann aussieht, aber laut Ausweis eine Frau ist, in die Damensauna möchte und der Betreiber dies mit Berufung auf sein Hausrecht verweigert, knallt es ebenfalls. Auch in Frauenhäus­ern sind Konflikte unvermeidb­ar, wenn ein biologisch­er Mann Einlass in solche Schutzräum­e begehrt. Ein Trost: Das Gesetz soll erst im November in Kraft treten. Zeit zum Nachdenken gibt es also noch.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany