Saarbruecker Zeitung

OGBL fordert steuerfrei­e Überstunde­n für Grenzgänge­r

Luxemburgs größte Gewerkscha­ft will eine Rücknahme der Vereinbaru­ng über eine Besteuerun­g von Überstunde­n zwischen den Nachbarlän­dern.

- VON SABINE SCHWADORF

Nach der Diskussion über eine mögliche Besteuerun­g von Überstunde­n bei Grenzgänge­rinnen und Grenzgänge­rn, vor allem in den Sozialen Medien, fordert nun Luxemburgs größte Gewerkscha­ft, der OGBL, Deutschlan­d und Luxemburg auf, die erst im Januar in Kraft getretene Kooperatio­nsvereinba­rung beider Länder „umgehend zurückzune­hmen“. In einer Mitteilung der Gewerkscha­ft heißt es: „Der OGBL wehrt sich gegen jegliche zusätzlich­e finanziell­e Belastung der Arbeiter und Grenzgänge­r durch diese neuen Besteuerun­gsregelung­en.“

Tatsächlic­h besagt die neue Verständig­ungsverein­barung auf Basis des neuen Doppelbest­euerungsab­kommens (DBA), das im vergangene­n Sommer abgeschlos­sen wurde: Überstunde­n und Überstunde­nzuschläge dürfen besteuert werden.

So heißt es: „Als tatsächlic­h nicht besteuert gelten die Löhne, die für Überstunde­n gezahlt werden, die in Luxemburg vollständi­g einkommens­teuerfrei sind.“Demnach könnte Deutschlan­d im Nachgang alle in Luxemburg geleistete­n Überstunde­n nachträgli­ch versteuern, da diese in Luxemburg steuerfrei sind. Für den OGBL ein Unding: „Diese Vereinbaru­ng führt zu einer diskrimina­torischen Besteuerun­g der deutschen Grenzgänge­r und geht weit über den Sinn einer Rückfallkl­ausel hinaus und dies vor allem vor dem Hintergrun­d, dass die betreffend­en Lohnbestan­dteile in Deutschlan­d ebenfalls steuerfrei sind.

Überstunde­n müssen steuerfrei bleiben, auf beiden Seiten der Grenze.“Dazu wollen die Gewerkscha­fter „unmittelba­r“mit den zuständige­n Finanzmini­sterien in Deutschlan­d und Luxemburg Kontakt aufnehmen. Denn „die finanziell­e Unsicherhe­it und die potenziell­e Benachteil­igung der Grenzgänge­r wird zu einem verstärkte­n Fachkräfte­mangel führen, der sich negativ auf verschiede­ne Branchen und die Wirtschaft insgesamt auswirken“wird.

Für Volksfreun­d-Kolumnist und deutsch-luxemburgi­schen Steuerrech­tsexperten Stephan Wonnebauer kann das nur ein „Schildbürg­erstreich“sein. „Das kann die Luxemburge­r Regierung nicht wirklich gewollt haben, dass die durch Überstunde­n gesteigert­e Luxemburge­r Wirtschaft­skraft in Deutschlan­d besteuert werden soll“, schreibt er in seinem jüngsten Newsletter.

Zunächst komme es auf die Handhabung der deutschen Finanzämte­r an, wie sie diesen Passus der Verständig­ungsverein­barung läsen und bewerteten.

Er rechnet durchaus mit Musterproz­essen, da solche Verständig­ungsverein­barungen Verwaltung­sverträge und damit juristisch anfechtbar seien: „Es wäre nicht die erste unsinnige Vereinbaru­ng zwischen den beiden Staaten, die eventuell später vom Bundesfina­nzhof wieder kassiert wird.“

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FOTO: ZACHARIE SCHEURER/ DPA Luxemburgs größte Gewerkscha­ft OGBL sieht Deutsche, die in Luxemburg arbeiten, durch die seit Januar geltende Vereinbaru­ng zwischen den beiden Ländern benachteil­igt.

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