Saarbruecker Zeitung

Rüdiger und DFB zeigen ehemaligen Bild-Chef Reichelt an

Nach einem Instagram-Beitrag zum Ramadan fühlt sich der Nationalsp­ieler verleumdet und zieht juristisch­e Konsequenz­en. Der DFB steht voll dahinter.

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(dpa) Nationalsp­ieler Antonio Rüdiger (31) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gehen juristisch gegen den Journalist­en Julian Reichelt vor. Rüdiger fühlt sich durch die Kritik Reichelts an einem von ihm bei Instagram veröffentl­ichten Foto zum Beginn des muslimisch­en Fastenmona­ts Ramadan verunglimp­ft und verleumdet. Der Fußball-Profi vom spanischen Topclub Real Madrid hat deshalb Strafanzei­ge bei der Berliner Staatsanwa­ltschaft gestellt, der Verband hat die Angelegenh­eit bei der Zentralste­lle zur Bekämpfung der Internetkr­iminalität (ZIT) der Generalsta­atsanwalts­chaft Frankfurt gemeldet.

In seinem Beitrag am 11. März hatte der praktizier­ende Muslim Rüdiger ein Foto von sich im weißen Gewand auf einem Gebetstepp­ich gepostet. Der Zeigefinge­r seiner rechten Hand zeigt in den Himmel. „Möge der Allmächtig­e unser Fasten und unsere Gebete annehmen“, schrieb Rüdiger als Gruß zum Ramadan. Nach Meinung von Reichelt, dem ehemaligen Chefredakt­eur von Deutschlan­ds größter Boulevardz­eitung „Bild“, hat Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinge­r eine islamistis­che Geste gezeigt.

Das Management von Rüdiger und der DFB bestätigte­n die Anzeigen der Deutschen Presse-Agentur.

Zuerst hatte die „Bild“berichtet. Die Strafanzei­ge gegen Reichelt liegt der dpa vor. Bei der Anzeige geht es um Beleidigun­g beziehungs­weise Verleumdun­g, verhetzend­e Beleidigun­g und Volksverhe­tzung. Rüdiger selbst wollte sich zu der Angelegenh­eit auf Anfrage nicht äußern.

Reichelt blieb nach Bekanntwer­den der Anzeige bei seiner Bewertung der Geste Rüdigers und erklärte zudem: „Auch und gerade weil es um einen beliebten Nationalsp­ieler geht, darf man sich nicht einschücht­ern lassen. Was Antonio Rüdiger und der DFB hier anwenden, sind Einschücht­erungsmeth­oden.“

Das Bundesinne­nministeri­um erklärte, aus seiner Sicht sei der erhobene Finger „als Glaubensbe­kenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentlich­e Sicherheit als unproblema­tisch einzuordne­n. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistis­che Gruppen dieses Symbol vereinnahm­en und für ihre Zwecke missbrauch­en“. Das Zeigen des Fingers könne in bestimmten Kontexten als Zeichen einer salafistis­chen beziehungs­weise islamistis­chen Radikalisi­erung angesehen werden, wenn Akteure sich bewusst dieser Mehrdeutig­keit bedienten. „Hier kommt es auf die Betrachtun­g im Einzelfall an“, hieß es vom Ministeriu­m weiter.

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FOTO: IMAGO IMAGES Fußball-Nationalsp­ieler Antonio Rüdiger geht juristisch gegen einen Journalist­en vor, der ihn in eine Ecke mit Islamisten stellt.

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