Wird der Staat extremistische Beamte künftig schneller los?
Anfang April tritt ein Gesetz in Kraft, mit dem Innenministerin Faeser Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst bekämpfen will.
Immer wieder gibt es Forderungen nach dienstrechtlichen Konsequenzen gegen Hans-Georg Maaßen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes wird laut Medienberichten inzwischen im nachrichtendienstlichen Informationssystem eben dieser Behörde unter Rechtsextremismus gespeichert. Seither mehren sich die Rufe aus der Ampelkoalition nach Konsequenzen für den Spitzenbeamten im Ruhestand, weil auch für ihn die Treuepflicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland weiterhin gilt. Könnte ihm die Reform des Disziplinarrechts gefährlich werden, die ab dem 1. April gilt?
Die Neuregelung ist eine von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf den Weg gebrachte Maßnahme, mit der sie den Rechtsextremismus bekämpfen will. Ihr Ziel: Verfassungsfeinde unter den insgesamt rund 190 000 Bundesbeamten schneller loszuwerden. Künftig sollen Disziplinarbehörden direkt Personen aus Beamtenverhältnis entfernen oder ihnen das Ruhegehalt aberkennen dürfen. Bisher erfolgte das über den Umweg langwieriger Disziplinarklagen vor dem Verwaltungsgericht. Außerdem werden Treuepflichten für politische Beamte für die Zeit des einstweiligen Ruhestands verschärft.
Kann künftig also einem hohen Beamten das Ruhegehalt aberkannt werden, wenn er vom Verfassungsschutz beobachtet wird? „Nein“, sagte der emeritierte Berliner Verwaltungsrechtler Christian Pestalozza im Gespräch mit unserer Redaktion. „Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz hat für sich genommen gar keine Konsequenzen. Das bedeutet nur, dass das Amt berechtigt ist, mit nachrichtendienstlichen Mitteln die Beobachtung vorzunehmen.“
Verfassungsrechtlich ist seiner Einschätzung nach indes nichts gegen die Neuregelung des Disziplinarrechts einzuwenden. „Aber die erhoffte Vereinfachung und Beschleunigung, die erkenne ich nicht.“Schließlich würden sich die Betroffenen höchstwahrscheinlich gegen die Maßnahmen wehren.
Ab wann droht dann künftig der Verlust der Beamtenrechte oder der Versorgungsbezüge? Laut Neuregelung eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten. Außerdem wurde im parlamentarischen Verfahren ein Regelbeispiel genannt: So gilt die Mitgliedschaft in einer verbotenen politischen Partei als schweres Dienstvergehen.
Staatsrechtler Pestalozza äußerte sich verwundert darüber, dass als Regelbeispiel nicht auch der Fall einer verfassungsfeindlichen politischen Partei genannt ist, der die staatliche Finanzierung entzogen wurde. Erst im Januar hat das Bundesverfassungsgerichts entschieden, die NPD (jetzt: „Die Heimat“) für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.