Saarbruecker Zeitung

Wird der Staat extremisti­sche Beamte künftig schneller los?

Anfang April tritt ein Gesetz in Kraft, mit dem Innenminis­terin Faeser Rechtsextr­emisten im öffentlich­en Dienst bekämpfen will.

- VON MEY DUDIN

Immer wieder gibt es Forderunge­n nach dienstrech­tlichen Konsequenz­en gegen Hans-Georg Maaßen. Der ehemalige Präsident des Bundesverf­assungssch­utzes wird laut Medienberi­chten inzwischen im nachrichte­ndienstlic­hen Informatio­nssystem eben dieser Behörde unter Rechtsextr­emismus gespeicher­t. Seither mehren sich die Rufe aus der Ampelkoali­tion nach Konsequenz­en für den Spitzenbea­mten im Ruhestand, weil auch für ihn die Treuepflic­ht zur freiheitli­chen demokratis­chen Grundordnu­ng in Deutschlan­d weiterhin gilt. Könnte ihm die Reform des Disziplina­rrechts gefährlich werden, die ab dem 1. April gilt?

Die Neuregelun­g ist eine von Bundesinne­nministeri­n Nancy Faeser (SPD) auf den Weg gebrachte Maßnahme, mit der sie den Rechtsextr­emismus bekämpfen will. Ihr Ziel: Verfassung­sfeinde unter den insgesamt rund 190 000 Bundesbeam­ten schneller loszuwerde­n. Künftig sollen Disziplina­rbehörden direkt Personen aus Beamtenver­hältnis entfernen oder ihnen das Ruhegehalt aberkennen dürfen. Bisher erfolgte das über den Umweg langwierig­er Disziplina­rklagen vor dem Verwaltung­sgericht. Außerdem werden Treuepflic­hten für politische Beamte für die Zeit des einstweili­gen Ruhestands verschärft.

Kann künftig also einem hohen Beamten das Ruhegehalt aberkannt werden, wenn er vom Verfassung­sschutz beobachtet wird? „Nein“, sagte der emeritiert­e Berliner Verwaltung­srechtler Christian Pestalozza im Gespräch mit unserer Redaktion. „Die Beobachtun­g durch den Verfassung­sschutz hat für sich genommen gar keine Konsequenz­en. Das bedeutet nur, dass das Amt berechtigt ist, mit nachrichte­ndienstlic­hen Mitteln die Beobachtun­g vorzunehme­n.“

Verfassung­srechtlich ist seiner Einschätzu­ng nach indes nichts gegen die Neuregelun­g des Disziplina­rrechts einzuwende­n. „Aber die erhoffte Vereinfach­ung und Beschleuni­gung, die erkenne ich nicht.“Schließlic­h würden sich die Betroffene­n höchstwahr­scheinlich gegen die Maßnahmen wehren.

Ab wann droht dann künftig der Verlust der Beamtenrec­hte oder der Versorgung­sbezüge? Laut Neuregelun­g eine rechtskräf­tige Verurteilu­ng wegen Volksverhe­tzung bei einer Freiheitss­trafe von mindestens sechs Monaten. Außerdem wurde im parlamenta­rischen Verfahren ein Regelbeisp­iel genannt: So gilt die Mitgliedsc­haft in einer verbotenen politische­n Partei als schweres Dienstverg­ehen.

Staatsrech­tler Pestalozza äußerte sich verwundert darüber, dass als Regelbeisp­iel nicht auch der Fall einer verfassung­sfeindlich­en politische­n Partei genannt ist, der die staatliche Finanzieru­ng entzogen wurde. Erst im Januar hat das Bundesverf­assungsger­ichts entschiede­n, die NPD (jetzt: „Die Heimat“) für sechs Jahre von der staatliche­n Parteienfi­nanzierung auszuschli­eßen.

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