Saarbruecker Zeitung

So wollen Ampel und Union Karlsruhe schützen

Jetzt also doch: Zum Schutz des Verfassung­sgerichts sollen zentrale Regelungen ins Grundgeset­z. Etwa die Zahl der Richter und deren Amtsdauer. Das sieht ein erster Gesetzentw­urf vor. Auch soll die Unabhängig­keit des Gerichts und die Verbindlic­hkeit von En

- VON HAGEN STRAUSS

Zunächst hatte die Union neulich die heiklen und komplizier­ten Gespräche mit der Ampel über einen besseren Schutz des Verfassung­sgerichtes vor extremen Kräften platzen lassen. Dann besann sich die Fraktionsf­ührung um Friedrich Merz (CDU) wieder und kehrte doch an den Verhandlun­gstisch bei Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP) zurück. Und nun liegt bereits ein erster Gesetzentw­urf vor, wie das Karlsruher Gericht besser geschützt werden könnte – durch die Aufnahme zentraler Elemente in das Grundgeset­z.

Hintergrun­d der Gespräche ist vor allem das Erstarken extremer Parteien in Deutschlan­d, insbesonde­re der AfD. In dem unserer Redaktion vorliegend­en Entwurf heißt es, die Neuregelun­g solle „dazu beitragen, Bestrebung­en vorzubeuge­n, welche die Unabhängig­keit der Verfassung­sgerichtsb­arkeit in Frage stellen wollen“. Das Bundesverf­assungsger­icht habe sich als „Garant der freiheitli­ch-demokratis­chen Ordnung und als für Staat und Gesellscha­ft wesentlich­es Verfassung­sorgan mittlerwei­le fest etabliert“.

Status und Struktur des Gerichtes seien in Artikel 94 Absatz 1 des Grundgeset­zes aber nur in Grundzügen geregelt. Näheres bestimme bisher das Bundesverf­assungsger­ichtsgeset­z – dies gelte etwa „für die Zahl der Senate und der Mitglieder des Gerichts, für die Dauer ihrer Amtszeit, die Altersgren­ze und das Verbot einer Wiederwahl von Richterinn­en und Richtern“. Mittlerwei­le erscheine es angemessen, „die den Status des Bundesverf­assungsger­ichts als Verfassung­sorgan prägenden Elemente im Grundgeset­z selbst deutlicher sichtbar werden zu lassen - wie dies bei Bundestag, Bundesrat, Bundespräs­ident und Bundesregi­erung bereits der Fall ist“, heißt es in dem zwölfseiti­gen Papier des Bundesjust­izminister­iums.

„All diese Regelungen sind damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen.“

Vorgesehen ist demnach, Artikel 93 und 94 neu zu ordnen. Aus dem Bundesverf­assungsger­ichtsgeset­z sollen dafür unveränder­t die Regelungen in das Grundgeset­z übernommen werden – in Artikel 93 wird dann auch gleich zu Beginn die Unabhängig­keit Karlsruhes festgeschr­ieben: „Das Bundesverf­assungsger­icht ist ein allen übrigen Verfassung­sorganen gegenüber selbständi­ger und unabhängig­er Gerichtsho­f des Bundes.“

Des Weiteren soll im Grundgeset­z stehen: „Das Bundesverf­assungsger­icht besteht aus zwei Senaten. In jeden Senat werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat acht Richter gewählt.“Aufgenomme­n wird überdies, dass die Amtszeit der Richter zwölf Jahre dauert, „längstens bis zum Ende des Monats, in dem das Mitglied das 68. Lebensjahr vollendet“. Eine anschließe­nde oder spätere Wiederwahl ist ausgeschlo­ssen. Neu und besonders hervorge

hoben wird schließlic­h in Artikel 94 die Verbindlic­hkeit aller Entscheidu­ngen Karlsruhes: „Die Entscheidu­ngen des Bundesverf­assungsger­ichts binden die Verfassung­sorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“

In dem Entwurf wird betont: „All diese Regelungen sind damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen.“Die Verfassung werde nicht mit Detailrege­lungen überfracht­et und der Gesetzgebe­r könne weiterhin in großen Teilen die Organisati­on und die Verfahren des Gerichtes regeln. So bleibe „die nötige Flexibilit­ät“erhalten, Regelungen anzupassen.

Für die Aufnahme in das Grundgeset­zes ist eine Zweidritte­lmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Nach Informatio­nen unserer Redaktion soll es bereits am 8. April ein erneutes Treffen geben zwischen Ampel und Union – Thema des Gesprächs: „Resilienz“.

 ?? FOTO: ULI DECK/DPA ?? Hintergrun­d der Gespräche zum Schutz des Verfassung­sgerichts ist das Erstarken von Rechtsextr­emen Parteien wie die AfD.
FOTO: ULI DECK/DPA Hintergrun­d der Gespräche zum Schutz des Verfassung­sgerichts ist das Erstarken von Rechtsextr­emen Parteien wie die AfD.

Newspapers in German

Newspapers from Germany