Kein Tempo 30 in der Hixberger Straße?
Die Tempo-30-Forderung für die Hixberger Straße scheint vom Tisch, doch es gibt Unklarheiten. Der Gemeinderat will nicht aufgeben.
Seit Jahrzehnten gibt es immer wieder Anläufe, den Verkehr in der Hixberger Straße in Riegelsberg zu zähmen. Zuletzt hatte die Gemeinde Riegelsberg am 20. Juli vorigen Jahres beim Regionalverband Saarbrücken beantragt, dass aus Gründen des Lärmschutzes
„Nach der schalltechnischen Untersuchung von 2018 sind keine übermäßigen Überschreitungen der Grenzwerte der Lärmschutzrichtlinien zu erkennen.“Antwort des Regionalverbandes zur Tempo-30-Forderung für die Hixberger Straße
Tempo 30 in der Hixberger Straße eingeführt werden solle (wir berichteten). Mit Schreiben vom 29. Januar dieses Jahres teilte Verwaltungsoberamtsrat Olaf Schaumlöffel vom Regionalverband der Gemeinde mit, nach ausführlicher Prüfung des Antrages sei erneut festgestellt worden, dass die vorliegenden Emissionswerte nicht erreicht werden: „Nach der schalltechnischen Untersuchung der Firma Kohns aus dem Jahr 2018 sind keine übermäßigen Überschreitungen der Grenzwerte der Lärmschutzrichtlinien zu er
kennen“, so Schaumlöffel. So werde nur an einem Tag an einem einzigen Gebäude in der Hixberger Straße der Grenzwert von 70 Dezibel überschritten. In der Nacht werde an fünf Gebäuden der Grenzwert von 60 Dezibel überschritten, schreibt Schaumlöffel weiter.
Diese Antwort des Regionalverbandes lässt zwischen den Zeilen darauf schließen, dass der Antrag
auf eine Tempo-30-Zone abgelehnt ist, konkret gesagt wird es aber offenbar nicht, denn: Der Riegelsberger Gemeinderat gibt sich mit dieser Auskunft nicht zufrieden. Benjamin Schmidt (CDU) wies in der jüngsten Ratssitzung darauf hin, dass die Auskunft des Regionalverbandes keine Entscheidung enthalten habe. „In dem Bescheid müsste stehen, dass unser Antrag
abgelehnt wird. Dieser Bescheid fehlt“, so Benjamin Schmidt. Ähnlich Dominik Blaes (SPD): „Wir haben einen Antrag gestellt, und es ist kein Bescheid dazu ergangen. Wenn das Schreiben des Regionalverbandes ein Bescheid sein sollte, dann ist er fehlerhaft. Das Schreiben ist ein rechtliches Nullum.“
Blaes forderte die Verwaltung auf, die Angelegenheit mit dem
Regionalverband zu klären. Joachim Schild-Schröder (Linke) ging einen Schritt weiter und bat, Olaf Schaumlöffel in eine der nächsten Ratssitzungen einzuladen, damit er eine Stellungnahme zu seinem Schreiben abgeben kann. Da dieser Tagesordnungspunkt unter „Mitteilungen“behandelt wurde, gab es keine Abstimmung zu den Anträgen von Blaes und Schild-Schröder.