Der Energieausweis fürs Haus
Für Neubauten und Bestandsgebäude, die verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden sollen, ist ein Energieausweis notwendig. Hier gibt es alles, was man dazu wissen muss.
In Deutschland gibt es für die allermeisten Gebäude seit 2014 eine Energieausweis-Pflicht. Dabei muss jedem potenziellen Käufer oder Mieter spätestens auf Nachfrage ein Energieausweis vorgezeigt werden. Also jeder, der ein Gebäude verkaufen oder vermieten möchte, muss einen solchen Energieausweis vorzeigen können. Falls nicht, ist mit einer Strafe von bis zu 10000 Euro zu rechnen. In gewerblich genutzten Gebäuden mit einer Nutzfläche von über 250 Quadratmetern und großen Besucherzahlen, muss der Energieausweis öffentlich gut sichtbar ausgehängt werden. Genauso bei öffentlichen Gebäuden. Bis auf Baudenkmäler, Ferienhäuser, Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden, Gebäude mit besonderer Nutzung (Werkstätten, Ställe …) und Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmeter braucht jedes Gebäude einen solchen Ausweis.
In diesem Ausweis werden Daten zur Energieeffizienz sowie anfallende Energiekosten offengelegt. Damit kann man unterschiedliche Gebäude besser miteinander vergleichen. Außerdem müssen weitere Informationen über das Gebäude, wie beispielsweise das Baujahr, Registriernummer, die Art der Lüftung, Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes und weiteres angegeben werden.
Es gibt dabei eine Unterscheidung zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis. Dabei ist der Bedarfsausweis wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, ist dementsprechend aber auch deutlich aufwändiger zu erstellen und auch teurer. Dazu ist der Verbrauchsausweis nicht für alle Gebäude ausreichend, zum Beispiel muss der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt worden sein.Für Neubauten wird grundsätzlich trotzdem ein Bedarfsausweis aufgestellt. Es ist auch eine Kombination beider Ausweise möglich Beide dieser Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Um einen solchen Ausweis zu erstellen, ist nicht unbedingt eine Hausbegutachtung nötig. Es reicht, wenn der Eigentümer die notwendigen Daten und aussagekräftige Fotos des Gebäudes bereitstellt, welche zur Ausstellung eines Energieausweises nötig sind. Jedoch sorgt eine Vor-Ort-Begutachtung für eine höhere Qualität und Aussagekraft des Ausweises. Hinzu kommt, dass beispielsweise eine Energieberatung ohnehin vor Ort geschehen muss, weshalb es sinnvoll ist, solche Termine zu verknüpfen, solange der Energieberater auch die nötige Qualifikation dafür hat. Um sich einen Energieausweis online erstellen zu lassen, benötigt man folgende Dinge:
1. Die Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Fernwärme, Heizöl) der letzten drei Abrechnungsjahre
2. Die Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes
3. Das Baujahr der Heizanlage
4. Optional: Digitales Foto des Gebäudes
5. Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes ( Jahr der wärmetechnischen Modernisierung von Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke, Baujahr der Heizanlage)
Der Energieausweis darf nur von Personen mit Aus-/ Wei
terbildung sowie Berufspraxis erstellt werden, beispielsweise von Architekten, Schornsteinfegern, Bauingenieuren oder Energieberatern.
Jedoch gibt es kein amtliches Zertifikat, welches zum Ausstellen der Ausweise berechtigt, weshalb man sich vorher gut über die Glaubwürdigkeit des jeweiligen Experten informieren muss. Im Internet gibt es dafür spezielle Listen mit geprüften Experten.
Die Kosten eines solchen Ausweises variieren je nach Komplexität der energieverbrauchenden und –produzierenden Anlagen und der Größe des Gebäudes zwischen 50 und 500 Euro.
Ein Verbrauchsausweis kostet für ein Einfamilienhaus zwischen 50 und 100 Euro, für ein Mehrfamilienhaus sind Kosten von bis zu 250 Euro üblich.
Der Bedarfsausweis ist im Gegensatz dazu deutlich teurer.
Ein online bestellter Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus kostet circa 100 Euro, ist eine Vor-Ort-Begutachtung nötig, steigen die Preise auf um die 300 bis 500 Euro. sb