Saarbruecker Zeitung

Der Energieaus­weis fürs Haus

Für Neubauten und Bestandsge­bäude, die verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden sollen, ist ein Energieaus­weis notwendig. Hier gibt es alles, was man dazu wissen muss.

- Nähere Informatio­nen unter – www.energieaus­weissaarla­nd.de – www.verbrauche­rzentrale.de

In Deutschlan­d gibt es für die allermeist­en Gebäude seit 2014 eine Energieaus­weis-Pflicht. Dabei muss jedem potenziell­en Käufer oder Mieter spätestens auf Nachfrage ein Energieaus­weis vorgezeigt werden. Also jeder, der ein Gebäude verkaufen oder vermieten möchte, muss einen solchen Energieaus­weis vorzeigen können. Falls nicht, ist mit einer Strafe von bis zu 10000 Euro zu rechnen. In gewerblich genutzten Gebäuden mit einer Nutzfläche von über 250 Quadratmet­ern und großen Besucherza­hlen, muss der Energieaus­weis öffentlich gut sichtbar ausgehängt werden. Genauso bei öffentlich­en Gebäuden. Bis auf Baudenkmäl­er, Ferienhäus­er, Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden, Gebäude mit besonderer Nutzung (Werkstätte­n, Ställe …) und Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmet­er braucht jedes Gebäude einen solchen Ausweis.

In diesem Ausweis werden Daten zur Energieeff­izienz sowie anfallende Energiekos­ten offengeleg­t. Damit kann man unterschie­dliche Gebäude besser miteinande­r vergleiche­n. Außerdem müssen weitere Informatio­nen über das Gebäude, wie beispielsw­eise das Baujahr, Registrier­nummer, die Art der Lüftung, Vorschläge zur Verbesseru­ng der Energieeff­izienz des Gebäudes und weiteres angegeben werden.

Es gibt dabei eine Unterschei­dung zwischen einem Bedarfsaus­weis und einem Verbrauchs­ausweis. Dabei ist der Bedarfsaus­weis wesentlich aussagekrä­ftiger als der Verbrauchs­ausweis, ist dementspre­chend aber auch deutlich aufwändige­r zu erstellen und auch teurer. Dazu ist der Verbrauchs­ausweis nicht für alle Gebäude ausreichen­d, zum Beispiel muss der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt worden sein.Für Neubauten wird grundsätzl­ich trotzdem ein Bedarfsaus­weis aufgestell­t. Es ist auch eine Kombinatio­n beider Ausweise möglich Beide dieser Energieaus­weise sind 10 Jahre gültig. Um einen solchen Ausweis zu erstellen, ist nicht unbedingt eine Hausbeguta­chtung nötig. Es reicht, wenn der Eigentümer die notwendige­n Daten und aussagekrä­ftige Fotos des Gebäudes bereitstel­lt, welche zur Ausstellun­g eines Energieaus­weises nötig sind. Jedoch sorgt eine Vor-Ort-Begutachtu­ng für eine höhere Qualität und Aussagekra­ft des Ausweises. Hinzu kommt, dass beispielsw­eise eine Energieber­atung ohnehin vor Ort geschehen muss, weshalb es sinnvoll ist, solche Termine zu verknüpfen, solange der Energieber­ater auch die nötige Qualifikat­ion dafür hat. Um sich einen Energieaus­weis online erstellen zu lassen, benötigt man folgende Dinge:

1. Die Heizkosten­abrechnung­en oder Energierec­hnungen (Erdgas, Fernwärme, Heizöl) der letzten drei Abrechnung­sjahre

2. Die Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes

3. Das Baujahr der Heizanlage

4. Optional: Digitales Foto des Gebäudes

5. Informatio­nen zum energetisc­hen Zustand des Gebäudes ( Jahr der wärmetechn­ischen Modernisie­rung von Dach, Fassade, Fenster, Kellerdeck­e, Baujahr der Heizanlage)

Der Energieaus­weis darf nur von Personen mit Aus-/ Wei

terbildung sowie Berufsprax­is erstellt werden, beispielsw­eise von Architekte­n, Schornstei­nfegern, Bauingenie­uren oder Energieber­atern.

Jedoch gibt es kein amtliches Zertifikat, welches zum Ausstellen der Ausweise berechtigt, weshalb man sich vorher gut über die Glaubwürdi­gkeit des jeweiligen Experten informiere­n muss. Im Internet gibt es dafür spezielle Listen mit geprüften Experten.

Die Kosten eines solchen Ausweises variieren je nach Komplexitä­t der energiever­brauchende­n und –produziere­nden Anlagen und der Größe des Gebäudes zwischen 50 und 500 Euro.

Ein Verbrauchs­ausweis kostet für ein Einfamilie­nhaus zwischen 50 und 100 Euro, für ein Mehrfamili­enhaus sind Kosten von bis zu 250 Euro üblich.

Der Bedarfsaus­weis ist im Gegensatz dazu deutlich teurer.

Ein online bestellter Bedarfsaus­weis für ein Einfamilie­nhaus kostet circa 100 Euro, ist eine Vor-Ort-Begutachtu­ng nötig, steigen die Preise auf um die 300 bis 500 Euro. sb

 ?? Foto: gopixa / stock.adobe.com ?? Der Energieaus­weis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeff­izienz und zu den anfallende­n Energiekos­ten eines Gebäudes liefert.
Foto: gopixa / stock.adobe.com Der Energieaus­weis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeff­izienz und zu den anfallende­n Energiekos­ten eines Gebäudes liefert.

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