Sächsische Zeitung (Döbeln)

Die elektronis­che Rechnung kommt

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Mit der Zustimmung des Bundesrate­s vom 22. März 2024 zum Wachstumsc­hancengese­tz ist es beschlosse­n: Für Rechnungen zwischen Unternehme­n wird bereits vom 1. Januar 2025 an grundsätzl­ich die Form einer E-Rechnung obligatori­sch. Das Gesetz sieht Übergangsf­risten bis 2027 vor. Der Empfang von E-Rechnungen muss aber ab dem ersten Tag möglich sein.

Konkret bedeutet dies, dass ab dem 1. Januar 2025 Unternehme­n, Rechnungen an Geschäftsk­unden ausschließ­lich in elektronis­cher Form ausstellen sollen. Bis Januar 2027 dürfen in Ausnahmefä­llen noch Papierrech­nungen versendet werden. Andere Formate wie pdf dürfen nur mit Einwilligu­ng des Empfängers versendet werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, insbesonde­re Betrug im Bereich der Umsatzsteu­er zu bekämpfen. Des Weiteren ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt ein elektronis­ches Meldesyste­m einzuführe­n, über das Rechnungsd­aten an die Finanzverw­altung gesendet werden können.

Ab dem 1. Januar 2028 müssen aber alle Unternehme­n Rechnungen an Geschäftsk­unden als E-Rechnung versenden.

Ein PDF ist keine E-Rechnung

Es gilt zu beachten, dass ein PDF keine E-Rechnung ist. Eine E-Rechnung darf also nicht mit einer Rechnung im PDF-Format oder einem Foto der Rechnung verwechsel­t werden, welche z. B. per E-Mail versendet wird.

Elektronis­che Rechnungen müssen bestimmte Vorgaben erfüllen, die in der Europäisch­en Norm EN 16931 festgelegt sind. Die E-Rechnung ist danach ein reiner unveränder­barer Datensatz zur maschinell­en Verarbeitu­ng oder ein maschinell lesbarer Datensatz mit unveränder­barer Bildkopie

der Rechnung. Derzeit gültige Formate wie ZUGFeRD 2.x und XRechnung erfüllen bereits diese Norm. Da es sich um einen europäisch­en Standard handelt, gibt es aber in jedem Mitgliedss­taat darauf basierende E-Rechnungsf­ormate.

Die Einführung der E-Rechnung ist für die Unternehme­n eine große Herausford­erung. Es müssen die Prozesse bei Erhalt von Eingangsre­chnungen und bei dem Versand von Ausgangsre­chnungen angepasst werden. Neben einer Software für den Versand ist ein Softwaremo­dul für den Eingang von Rechnungen sowie die Archivieru­ng der Ein- und Ausgangsre­chnungen anzuschaff­en oder neu zu programmie­ren, falls Module schon vorhanden sind. Zudem sind die Mitarbeite­r in den neuen Abläufen zu schulen. Je strukturie­rter die Einführung der E-Rechnung angegangen wird, desto besser wird die Einführung gelingen. Es sollte daher ein Meilenstei­nplan erstellt werden. Zuerst ist der Ist-Zustand der internen Abläufe und Prozesse zu ermitteln, dann sollten Verantwort­lichkeiten verteilt und Vorgaben zur notwendige­n Anpassung der Abläufe und Prozesse erfolgen. Wichtig ist hier auch eine enge Zusammenar­beit mit den Kunden und Lieferante­n.

Durch die Rechnung kommt zunächst ein weiterer Verwaltung­saufwand auf die Unternehme­n zu, der in Zukunft aber auch Abläufe beschleuni­gen kann. Im Ergebnis wird die ERechnung zu einer stärkeren Transparen­z der Unternehme­n und der Wirtschaft für die Verwaltung führen. Wie auch bei anderen Änderungen z. B. bei den Richtlinie­n zu elektronis­chen Kassensyst­emen müssen die Unternehme­n das Thema mit großer Sorgfalt behandeln, um nicht böse Überraschu­ngen zu erleben.

Weitere Informatio­nen und Tipps finden Sie unter www.steuer-gonze.de.

Dipl. Volkswirt Stefan Lorenz Wirtschaft­sprüfer, Vorstand der

Gonze & Schüttler AG.

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