Störfaktor Gaststätte
Wo Kneipen sind, gibt es Lärm und Gerüche – mitunter eine Zumutung für Anwohner. Doch sich dagegen zu wehren, ist schwierig.
In unmittelbarer Nähe zu einer Gaststätte oder Eckkneipe zu wohnen, hat nicht nur Vorteile. Zum Beispiel, wenn kein Fenster geöffnet werden kann, ohne dass ständig Zigarettenrauch und Frittösenfettgeruch hereinströmen oder den Aufenthalt auf dem Balkon oder im Garten vermiesen.
Die Frage, ob das für die Nachbarschaft hinnehmbar ist oder nicht, lässt sich nicht leicht beantworten. „Ob Küchengerüche tatsächlich ein Störfaktor für die Umgebung sind, ist unter dem Strich eine subjektive Einschätzung“, sagt Jürgen Benad, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. Gerüche seien nicht objektiv zu beurteilen, schließlich lasse sich Geruch nicht messen.
Kommt es ungeachtet dessen wegen Geruchsbelästigungen aus der Gastro-Küche zu einem Rechtsstreit, spielt laut Benad für Gerichte die Intensität der Beeinträchtigung eine Rolle. Der Geruch müsse deutlich und nicht nur geringfügig wahrnehmbar sein. Ein weiterer Punkt ist, dass die Geruchsbelästigung über einen längeren Zeitraum und nicht nur gelegentlich auftritt.
Unabhängig von ihrer relativen Häufigkeit sind der Rechtsprechung zufolge Gerüche, die Ekel oder Übelkeit auslösen, immer zu unterlassen. Wer sich jedoch darauf beruft, dass Gerüche durchs Grillen, Frittieren und Würzen bei ihm oder ihr Ekel oder Übelkeit verursacht, wird sich damit kaum durchsetzen können. „Dafür gibt es auch aus Sicht von Gerichten keinerlei Anhaltspunkte“, erklärt Benad.
Wie also vorgehen? „Immer als Erstes das Gespräch mit dem Gastrobetrieb suchen und um Verständnis werben“, sagt Christian Feierabend, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Das sei als Mittel der ersten Wahl allemal besser als von vornherein durch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige die Fronten zu verhärten oder einen teuren Rechtsstreit anzufangen.
Oft ist ein Be- und Entlüftungssystem, das Gerüche aus Küchen abtransportiert, gesetzlich vorgeschrieben. Für Gastro-Küchen gibt es weitere Vorschriften. „So ist etwa oftmals eine Abluftanlage mit Filtereinrichtung Pflicht, wenn vermehrt Fettdampf etwa durch Fritteusen oder Grillgeräte entsteht“, erklärt Feierabend. Außerdem muss es einen Fettabscheider geben, der regelmäßig zu entleeren ist.
Fühlen sich Anwohner durch zu starke Gerüche erheblich beeinträchtigt und war das Gespräch mit dem Gastrobetrieb nicht zielführend, kann man sich als nächstes ans Ordnungsamt der Kommune wenden. „Die Behörde kann nun gebeten werden zu überprüfen, ob die Küche in dem Gastrobetrieb nach den gesetzlichen Vorschriften betrieben wird“, erklärt Benad.
Neben Gerüchen aus der Küche kann aber auch Lärm die Nerven von Nachbarn gehörig strapazieren. Auch hier gilt es, zunächst das Gespräch mit dem Gastrobetrieb zu suchen, dort auf die eigenen Bedürfnisse aufmerksam zu machen und um Rücksichtnahme zu bitten. „Eine Lösung könnte so aussehen, dass Gäste beispielsweise bis 22 Uhr die Außenterrasse eines Gastrobetriebs nutzen dürfen und danach hineingebeten werden“, so Benad. Bis zu welcher Uhrzeit Außengastronomie erlaubt ist, ist unterschiedlich geregelt. Daneben kann es für bestimmte Zeiten Ausnahmeregelungen geben.
Generell müssen sich Gaststätten an die Vorschriften des Gaststättengesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes halten. Hieraus ergeben sich Betreiberpflichten. Darunter zum Beispiel die Vorgabe, sich an bestimmte Lärmrichtwerte zu halten. Kommen Anwohner mit dem Gastrobetrieb nicht zu einer Lösung, können sie auch hier das Ordnungsamt einschalten. „In einem akuten Fall von besonders starker Lärmbelästigung oder bei immer wiederkehrenden Konflikten könnten sich die Anwohner auch an die Polizei wenden“, sagt Benad. (dpa)