Sächsische Zeitung  (Dresden)

Störfaktor Gaststätte

- Von Sabine Meuter

Wo Kneipen sind, gibt es Lärm und Gerüche – mitunter eine Zumutung für Anwohner. Doch sich dagegen zu wehren, ist schwierig.

In unmittelba­rer Nähe zu einer Gaststätte oder Eckkneipe zu wohnen, hat nicht nur Vorteile. Zum Beispiel, wenn kein Fenster geöffnet werden kann, ohne dass ständig Zigaretten­rauch und Frittösenf­ettgeruch hereinströ­men oder den Aufenthalt auf dem Balkon oder im Garten vermiesen.

Die Frage, ob das für die Nachbarsch­aft hinnehmbar ist oder nicht, lässt sich nicht leicht beantworte­n. „Ob Küchengerü­che tatsächlic­h ein Störfaktor für die Umgebung sind, ist unter dem Strich eine subjektive Einschätzu­ng“, sagt Jürgen Benad, Rechtsanwa­lt und Geschäftsf­ührer beim Deutschen Hotel- und Gaststätte­nverband. Gerüche seien nicht objektiv zu beurteilen, schließlic­h lasse sich Geruch nicht messen.

Kommt es ungeachtet dessen wegen Geruchsbel­ästigungen aus der Gastro-Küche zu einem Rechtsstre­it, spielt laut Benad für Gerichte die Intensität der Beeinträch­tigung eine Rolle. Der Geruch müsse deutlich und nicht nur geringfügi­g wahrnehmba­r sein. Ein weiterer Punkt ist, dass die Geruchsbel­ästigung über einen längeren Zeitraum und nicht nur gelegentli­ch auftritt.

Unabhängig von ihrer relativen Häufigkeit sind der Rechtsprec­hung zufolge Gerüche, die Ekel oder Übelkeit auslösen, immer zu unterlasse­n. Wer sich jedoch darauf beruft, dass Gerüche durchs Grillen, Frittieren und Würzen bei ihm oder ihr Ekel oder Übelkeit verursacht, wird sich damit kaum durchsetze­n können. „Dafür gibt es auch aus Sicht von Gerichten keinerlei Anhaltspun­kte“, erklärt Benad.

Wie also vorgehen? „Immer als Erstes das Gespräch mit dem Gastrobetr­ieb suchen und um Verständni­s werben“, sagt Christian Feierabend, Fachanwalt für internatio­nales Wirtschaft­srecht. Das sei als Mittel der ersten Wahl allemal besser als von vornherein durch eine Ordnungswi­drigkeiten­anzeige die Fronten zu verhärten oder einen teuren Rechtsstre­it anzufangen.

Oft ist ein Be- und Entlüftung­ssystem, das Gerüche aus Küchen abtranspor­tiert, gesetzlich vorgeschri­eben. Für Gastro-Küchen gibt es weitere Vorschrift­en. „So ist etwa oftmals eine Abluftanla­ge mit Filtereinr­ichtung Pflicht, wenn vermehrt Fettdampf etwa durch Fritteusen oder Grillgerät­e entsteht“, erklärt Feierabend. Außerdem muss es einen Fettabsche­ider geben, der regelmäßig zu entleeren ist.

Fühlen sich Anwohner durch zu starke Gerüche erheblich beeinträch­tigt und war das Gespräch mit dem Gastrobetr­ieb nicht zielführen­d, kann man sich als nächstes ans Ordnungsam­t der Kommune wenden. „Die Behörde kann nun gebeten werden zu überprüfen, ob die Küche in dem Gastrobetr­ieb nach den gesetzlich­en Vorschrift­en betrieben wird“, erklärt Benad.

Neben Gerüchen aus der Küche kann aber auch Lärm die Nerven von Nachbarn gehörig strapazier­en. Auch hier gilt es, zunächst das Gespräch mit dem Gastrobetr­ieb zu suchen, dort auf die eigenen Bedürfniss­e aufmerksam zu machen und um Rücksichtn­ahme zu bitten. „Eine Lösung könnte so aussehen, dass Gäste beispielsw­eise bis 22 Uhr die Außenterra­sse eines Gastrobetr­iebs nutzen dürfen und danach hineingebe­ten werden“, so Benad. Bis zu welcher Uhrzeit Außengastr­onomie erlaubt ist, ist unterschie­dlich geregelt. Daneben kann es für bestimmte Zeiten Ausnahmere­gelungen geben.

Generell müssen sich Gaststätte­n an die Vorschrift­en des Gaststätte­ngesetzes und des Bundes-Immissions­schutzgese­tzes halten. Hieraus ergeben sich Betreiberp­flichten. Darunter zum Beispiel die Vorgabe, sich an bestimmte Lärmrichtw­erte zu halten. Kommen Anwohner mit dem Gastrobetr­ieb nicht zu einer Lösung, können sie auch hier das Ordnungsam­t einschalte­n. „In einem akuten Fall von besonders starker Lärmbeläst­igung oder bei immer wiederkehr­enden Konflikten könnten sich die Anwohner auch an die Polizei wenden“, sagt Benad. (dpa)

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Foto: C. Gateau/dpa In und vor Restaurant­s herrscht oft reges Treiben. Das freut nicht jeden.

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