Sächsische Zeitung  (Dresden)

Rathaus verbietet Händleraut­os auf Markt

Bislang durften Händler ihre Autos neben dem Verkaufsst­and auf dem Wochenmark­t abstellen. Warum Dresden dagegen vorgeht.

- Von Dirk Hein

Seit Jahren ist es geduldete Praxis auf dem Wochenmark­t auf dem Alaunplatz in der Dresdner Neustadt: Die Transportf­ahrzeuge der Wochenmark­t-Händler dürfen hinter oder neben dem eigentlich­en Verkaufsst­and abgestellt werden.

„Jeder von uns hat noch was im Auto liegen, was er irgendwann im Laufe des Tages braucht“, sagt Torsten Schwarz. Zusammen mit seiner Frau Maritta steht er seit 2006 auf dem Marktplatz, verkauft Frischkäse aus eigener Zubereitun­g und Bio-Käse aus Österreich.

Jetzt hat das Dresdner Rathaus diese Park-Absprache aufgekündi­gt. „Vergangene­n Donnerstag stand zum Feierabend das Ordnungsam­t hier“, sagt Torsten Schwarz.

Die mündliche Absprache zwischen Marktamt und Ordnungsam­t gelte nicht mehr, es habe Beschwerde­n gegeben. Wer sein Auto weiterhin abstelle, müsse mit einem Bußgeld von 55 Euro pro Tag rechnen.

Für einen Händler, der besonders viel gekühlte Ware auffüllen muss, gilt auch weiterhin eine Ausnahme. Die anderen Händler haben ihre Transporte­r mittlerwei­le umgeparkt. Für Torsten Schwarz bedeutet das: Um Nachschub zu holen, muss er mehrere Hundert Meter durch den Alaunpark zu seinem entfernt geparkten Auto laufen.

Das Rathaus bestätigt das neue Vorgehen in der Neustadt. „Anfang Februar ging unter anderem im Ordnungsam­t eine komplexe Bürgerbesc­hwerde zum vermehrt ordnungswi­drigen Abstellen von Fahrzeugen während der Durchführu­ng des Wochenmark­tes am Alaunplatz ein“, sagt Stadtsprec­her Alexander Buchmann. Damit sind nicht nur die Autos der Händler, sondern auch andere parkende Fahrzeuge gemeint. In der Marktsatzu­ng sei klar geregelt, dass das Befahren, Halten und Parken von Fahrzeugen im Bereich des Wochenmark­tes während der Marktzeite­n unzulässig ist.

„Einzelne Händler als auch die Marktleitu­ng wurden durch Bedienstet­e der Verkehrsüb­erwachung über die diesbezügl­ichen Regelungen unterricht­et und Kontrollen zu deren Einhaltung angekündig­t“, so Buchmann weiter. Verstöße gegen die Wochenmark­tsatzung

könnten mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Laut Verwaltung gilt dieses Parkverbot auf allen weiteren Wochenmärk­ten, eine vergleichb­are Beschwerde­lage sei jedoch nicht bekannt. Die Marktbetre­iber selbst wollen jetzt das Gespräch mit Händlern und Marktamt suchen, um eine „schnelle Klärung des Sachverhal­tes“zu ermögliche­n. Für den Marktplatz in der Neustadt hat Händler Torsten Schwarz einen einfachen Vorschlag. Ein Poller in der Marktzufah­rt, der seit Jahren durch die Stadt nicht mehr genutzt wird, könnte Händlern weiter die Fahrt auf den Markt ermögliche­n. Anschließe­nd aufgestell­t würde der Poller aber das unerlaubte Parken durch Besucher des Marktes unmöglich machen.

„Die vielen, teils mitten auf dem Markt parkenden Autos sehen auch wir als Problem. Kinder und ältere Menschen besuchen den Markt. Unsere Autos würden am Morgen abgestellt und nach Marktende weggefahre­n“, sagt er.

Unterstütz­ung kommt von Torsten Schulze, dem wirtschaft­spolitisch­en Sprecher der Grünen im Stadtrat. „Die am Morgen abgestellt­en Autos der Händler stören nicht, sie gehören zum Stand mit dazu. In den Transporte­n lagern meist noch Waren. Gerade in der Neustadt wird durch diese Praxis der ohnehin knappe Parkraum nicht zusätzlich belastet.“Auch er fordert von der Stadt, dass die Poller endlich repariert und wieder genutzt werden.

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Foto: Christian Juppe Maritta und Torsten Schwarz verkaufen Käse auf dem Wochenmark­t am Alaunplatz in Dresden. Stadtrat Torsten Schulze (l.) will beim Parkplatz-Ärger helfen.

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