Rathaus verbietet Händlerautos auf Markt
Bislang durften Händler ihre Autos neben dem Verkaufsstand auf dem Wochenmarkt abstellen. Warum Dresden dagegen vorgeht.
Seit Jahren ist es geduldete Praxis auf dem Wochenmarkt auf dem Alaunplatz in der Dresdner Neustadt: Die Transportfahrzeuge der Wochenmarkt-Händler dürfen hinter oder neben dem eigentlichen Verkaufsstand abgestellt werden.
„Jeder von uns hat noch was im Auto liegen, was er irgendwann im Laufe des Tages braucht“, sagt Torsten Schwarz. Zusammen mit seiner Frau Maritta steht er seit 2006 auf dem Marktplatz, verkauft Frischkäse aus eigener Zubereitung und Bio-Käse aus Österreich.
Jetzt hat das Dresdner Rathaus diese Park-Absprache aufgekündigt. „Vergangenen Donnerstag stand zum Feierabend das Ordnungsamt hier“, sagt Torsten Schwarz.
Die mündliche Absprache zwischen Marktamt und Ordnungsamt gelte nicht mehr, es habe Beschwerden gegeben. Wer sein Auto weiterhin abstelle, müsse mit einem Bußgeld von 55 Euro pro Tag rechnen.
Für einen Händler, der besonders viel gekühlte Ware auffüllen muss, gilt auch weiterhin eine Ausnahme. Die anderen Händler haben ihre Transporter mittlerweile umgeparkt. Für Torsten Schwarz bedeutet das: Um Nachschub zu holen, muss er mehrere Hundert Meter durch den Alaunpark zu seinem entfernt geparkten Auto laufen.
Das Rathaus bestätigt das neue Vorgehen in der Neustadt. „Anfang Februar ging unter anderem im Ordnungsamt eine komplexe Bürgerbeschwerde zum vermehrt ordnungswidrigen Abstellen von Fahrzeugen während der Durchführung des Wochenmarktes am Alaunplatz ein“, sagt Stadtsprecher Alexander Buchmann. Damit sind nicht nur die Autos der Händler, sondern auch andere parkende Fahrzeuge gemeint. In der Marktsatzung sei klar geregelt, dass das Befahren, Halten und Parken von Fahrzeugen im Bereich des Wochenmarktes während der Marktzeiten unzulässig ist.
„Einzelne Händler als auch die Marktleitung wurden durch Bedienstete der Verkehrsüberwachung über die diesbezüglichen Regelungen unterrichtet und Kontrollen zu deren Einhaltung angekündigt“, so Buchmann weiter. Verstöße gegen die Wochenmarktsatzung
könnten mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro bestraft werden. Laut Verwaltung gilt dieses Parkverbot auf allen weiteren Wochenmärkten, eine vergleichbare Beschwerdelage sei jedoch nicht bekannt. Die Marktbetreiber selbst wollen jetzt das Gespräch mit Händlern und Marktamt suchen, um eine „schnelle Klärung des Sachverhaltes“zu ermöglichen. Für den Marktplatz in der Neustadt hat Händler Torsten Schwarz einen einfachen Vorschlag. Ein Poller in der Marktzufahrt, der seit Jahren durch die Stadt nicht mehr genutzt wird, könnte Händlern weiter die Fahrt auf den Markt ermöglichen. Anschließend aufgestellt würde der Poller aber das unerlaubte Parken durch Besucher des Marktes unmöglich machen.
„Die vielen, teils mitten auf dem Markt parkenden Autos sehen auch wir als Problem. Kinder und ältere Menschen besuchen den Markt. Unsere Autos würden am Morgen abgestellt und nach Marktende weggefahren“, sagt er.
Unterstützung kommt von Torsten Schulze, dem wirtschaftspolitischen Sprecher der Grünen im Stadtrat. „Die am Morgen abgestellten Autos der Händler stören nicht, sie gehören zum Stand mit dazu. In den Transporten lagern meist noch Waren. Gerade in der Neustadt wird durch diese Praxis der ohnehin knappe Parkraum nicht zusätzlich belastet.“Auch er fordert von der Stadt, dass die Poller endlich repariert und wieder genutzt werden.