Dissidenten erleiden vor Gericht Schiffbruch
Per Eilentscheid vor Gericht wollten die Dissidenten in Dresden einfachere Wahlregeln durchsetzen. Warum das gescheitert ist.
Die neu gegründete Wahlplattform „Dissident:innen Dresden“(DissDD) darf auch weiterhin keine Unterstützungsunterschriften für ihre Zulassung zu den Stadtratswahlen am 9. Juni 2024 an Infoständen sammeln. Solche Unterschriften können nur während der regulären Öffnungszeiten im Bürgeramt Altstadt der Landeshauptstadt geleistet werden.
Per Eilantrag am Verwaltungsgericht wollten die „Dissidenten“erreichen, dass diese wichtige Voraussetzung für die Zulassung zur Wahl zum Beispiel auch an Infoständen oder in anderen Bürgerbüros in den Stadtteilen erbracht werden darf. Das lehnte das Gericht ab. Der Eilantrag wendete sich auch gegen die Anforderung nicht nur 22, sondern sogar 30 Unterstützungsunterschriften für die Zulassung zur Wahl zu einem Stadtbezirksbeirat zu sammeln.
Das Gericht hat alle Forderungen im Wesentlichen damit abgelehnt, dass die geltenden Vorschriften im Sächsischen Kommunalwahlgesetzes geregelt sind und der – städtische – Gemeindewahlausschuss davon überhaupt nicht abweichen dürfe. Im Eilverfahren dürfe das Gericht zudem nur zugunsten der Dissidenten entscheiden, wenn die Verfassungswidrigkeit der in Rede stehenden Regelungen offensichtlich oder doch zumindest überwiegend wahrscheinlich sei. Das sei hier nicht der Fall.
Zudem sei nicht klar, ob die geltenden Wahlregeln überhaupt nachteilig für die Dissidenten sein werden. Der Wahlplattform könne es ja gelingen, die notwendigen Unterstützerunterschriften je Wahlbezirk zu sammeln.
Hintergrund der Klage: Anders als etablierte Parteien müssen neue Wählervereinigungen strenge Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, um zur Kommunalwahl am 9. Juni antreten zu dürfen. Das betrifft neben den Dissidenten auch das Wahlbündnis von Holger Zastrow und das von Sahra Wagenknecht. Konkret müssen 22 Unterstützungsunterschriften für jeden einzelnen der elf Wahlkreise die Ernsthaftigkeit des Wahlantrittes untermauern. Für die Wahl in den jeweiligen Stadtbezirksbeirat müssen sogar 30 Unterstützerunterschriften eingesammelt werden.