Geboren am 29. Februar
Darf man seinen Geburtstag auf den 28. Februar oder den 1. März umdatieren, wenn man mit dem Schalttag hadert? Die Chefin des Chemnitzer Standesamtes weiß es.
An einem 29. Februar geboren zu sein, ist etwas Besonderes, schließlich kommt der nur alle vier Jahre vor. Aber ganz so selten, wie man vielleicht vermuten könnte, ist es nicht. So sind von den 2.504 Kindern, die in Sachsen im Februar 2020 zur Welt gekommen sind, 77 am Schalttag geboren. Der jährt sich seit ihrer Geburt heute regulär zum ersten Mal – obwohl die Kleinen natürlich vier werden und ihren Geburtstag, sollten sie eine Einrichtung besuchen, in der mittleren Kindergartengruppe feiern werden. 2016, dem Schaltjahr davor, waren es sogar 95 Kinder, wie das Statistische Landesamt in Kamenz ermittelt hat. Der Tag ihrer Geburt jährt sich für die Achtjährigen heute ganz nominell zum zweiten Mal.
Aber wann feiern sie ihn in all den Jahren, die kein Schaltjahr sind? Und dürfen Eltern den Geburtstag ihres Kindes einen Tag vor- oder rückdatieren, weil sie ihm das
Schicksal des Schalttaggeborenen ersparen möchten?
Carolin Groß leitet das Standesamt der Stadt Chemnitz. Es ist förmlich durch das Telefon zu spüren, wie sie den Kopf schüttelt bei dieser Frage. „Nein, der Geburtstag ist der Tag, an dem die Geburt stattfindet. Das ist eindeutig gesetzlich geregelt“, sagt sie, und zwar von den Auslegungsvorschriften der Paragrafen 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Änderungsmöglichkeit gebe es nicht. „Gemäß Paragraf 21
Abs. 1 Nr. 2 Personenstandsgesetz ist der tatsächliche Tag mit Stunde und Minute der Geburt im Geburtenregister zu erfassen. Abweichungen davon sind somit gesetzlich nicht vorgesehen“, bestätigt auch das Standesamt Dresden.
Wann die Kinder des 29. Februar ihren Geburtstag feiern, sei jedoch völlig individuell. „Viele werden das am 28. Februar tun, weil sie ja am letzten Februartag geboren sind“, sagt Carolin Groß. Was vom Gefühl her stimmig sei, wäre logisch betrachtet jedoch nicht korrekt. Und das hängt mit der Beginnfrist zusammen. So nennen Juristen den Tag, an dem etwas anfängt. Für das erste Lebensjahr ist das die Geburt. Dessen Fristende ist das Datum, welches diesem Tag vorausgeht, nur eben ein Jahr später. „Für Menschen, die am 29. Februar geboren wurden, endet das alte Lebensjahr immer am 28. Februar, egal, ob Schaltjahr oder nicht“, erklärt die Standesbeamtin. Feiert man also am 28., verkürzt man sein Lebensjahr rein theoretisch um einen Tag.
Das muss einen von großen Leistungen und Errungenschaften aber nicht abhalten, wie ein Blick auf die Promiliste zeigt. Papst Paul III., Jahrgang 1468, ist an einem 29. Februar zur Welt gekommen. Genauso wie Opernkomponist Gioachino Rossini, Jahrgang 1792, oder Benedikt Höwedes, der 16 Jahre bei Schalke kickte. Er ist 1988 geboren worden, am gleichen Tag wie Model und Moderatorin Lena Gercke. Beide werden heute 36 – und können ihren echten Geburtstag zum neunten Mal feiern.
Eine Party dürfte es auch bei denjenigen geben, die sich den heutigen Tag zur Eheschließung auserkoren haben. Der 29. Februar sei dafür durchaus begehrt, sagt Carolin Groß. Immerhin sechs Paare trauten ihre Kollegen im Jahr 2020, in Dresden waren es sogar 18.