Sächsische Zeitung  (Dresden)

Messerstec­her ist schuldunfä­hig

Ein psychisch kranker Mann hat im Juli 2023 einen Freund in der Straßenbah­n erstochen. Nun wird er untergebra­cht.

- Von Alexander Schneider

Es gab alarmieren­de Anzeichen – doch niemandem waren sie aufgefalle­n. Im Juli 2023 kam es schließlic­h in Löbtau zur Katastroph­e. Der 33-jährige Somalier Awale A. erstach seinen Kumpel Mohamed A. in einer Straßenbah­n der Linie 7 in Höhe der Kesselsdor­fer Straße. Der 40-jährige Landsmann, Vater von fünf Kindern, erlag wenig später den schweren inneren Verletzung­en. Erst später wurde klar: Der Täter, der in Kliniken als Reinigungs­kraft gearbeitet hatte, leidet an einer paranoiden Schizophre­nie, hatte hochgradig­e Wahnvorste­llungen. Am Mittwoch endete der Prozess gegen den kranken Angeschuld­igten am Landgerich­t Dresden. Die Schwurgeri­chtskammer

ordnete seine Unterbring­ung in der Psychiatri­e an. Der 33-Jährige ist nicht schuldfähi­g, strafrecht­lich kann er für seine Tat daher nicht zur Verantwort­ung gezogen werden.

Der Angeschuld­igte habe seit Jahren unter epileptisc­hen Anfällen gelitten, sei auch in Behandlung gewesen. Ab 2022 habe er sich zunehmend zurückgezo­gen und isoliert, habe sich verfolgt gefühlt. Diese akute Erkrankung sei niemandem aufgefalle­n, wenngleich es Signale gegeben habe, sagte der Vorsitzend­e Richter Herbert Pröls. Am Sonnabend, 8. Juli, stieg A. an der Haltestell­e Koblenzer Straße in eine Bahn, begrüßte seine drei Landsleute, die dort schon saßen – und zog plötzlich ein Messer aus dem Rucksack und stach auf den 40Jährigen ein. Fahrgäste rissen den Angreifer noch weg, doch es war zu spät.

Der Angeschuld­igte saß mehrere Wochen in Untersuchu­ngshaft, wo sich sein Zustand weiter zuspitzte. Nach zwei Suizidvers­uchen wurde er in ein psychiatri­sches Krankenhau­s verlegt.

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