Gericht weist Berufung zurück
Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entscheidet, dass die Oberbürgermeisterwahl 2022 in Dresden gültig ist. Wie es seine Entscheidung begründet.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat entschieden, dass die Oberbürgermeisterwahl 2022 in Dresden gültig ist. Das teilte das OVG am Donnerstag mit. Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Er hatte versucht, die Wahl für ungültig erklären zu lassen, und beanstandet, dass an dem Vorschlag, Hilbert zur Wahl aufzustellen, Personen mitstimmten, die nicht wahlberechtigt waren.
Das Verwaltungsgericht (VG) in Dresden hatte die Klage zuvor bereits abgewiesen. Die Begründung: Die Verstöße gegen die Regeln zur Einreichung eines Wahlvorschlags seien nicht gewichtig genug. Dagegen ging der Kläger in Berufung. Diese wies das OVG nun zurück. Zwar sei bei der Aufstellung des Wahlvorschlags tatsächlich gegen zwei wesentliche Normen des Kommunalrechts verstoßen worden, begründet das OVG seine Entscheidung. So sei im Konkreten nicht eingehalten worden, dass nur Bürger der Gemeinde, in der die Wahl stattfindet, an der Aufstellung mit abstimmen dürfen. Dieser Fehler führt laut den Richtern aber nicht dazu, dass die Wahl für ungültig erklärt werden muss. Denn Hilbert hätte als Amtsinhaber ohnehin als Einzelbewerber antreten können. Dafür hätte er auch keine weiteren Voraussetzungen erfüllen müssen, beispielsweise das Sammeln von Unterstützungsunterschriften.
Da die OB-Wahl 2022 durchgeführt wurde, sei ein nachträglicher Eingriff in das direkte Wahlrecht – eine mögliche Neuwahl – außerdem höher zu bewerten als die Fehler bei der Aufstellung. Deshalb wurde die Klage abgewiesen, aber das Urteil vom VG Dresden insofern korrigiert, dass der Kläger zumindest die Kosten dieses ersten Verfahrens nicht zahlen muss.
Bereits im Wahljahr war bekannt geworden, dass es bei Hilberts Aufstellung durch den Verein „Unabhängige Bürger für Dresden“Unregelmäßigkeiten gab. Eigentlich hätte der Gemeindewahlausschuss Hilbert nicht zulassen dürfen oder die Landesdirektion der Beschwerde des Klägers dagegen stattgeben müssen, so das OVG unter
Vorsitz von Präsidentin Susanne Dalke-Piel. An diesen Punkten sind aber rechtlich keine Klagen gegen eine Zulassung möglich.
Gegen die Wahl geklagt hatte ein Kinderarzt aus Dresden. Dessen Anwalt Stephan Schumann wertet die OVG-Entscheidung als „Teilerfolg“für seinen Mandanten. „Wir haben jetzt die Feststellung, dass es sich um eine Verletzung erheblicher Vorschriften handelt. Wir haben jetzt die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, dass es fehlerhaft war, Herrn Hilbert zur Wahl zuzulassen.“Dass dem Antrag bezüglich der Kosten stattgegeben wurde, zeige dies. „Das geht nur, wenn es erhebliche Fehler gab.“
Hilbert ist erleichtert: „Ich bin froh, dass durch das Urteil die Oberbürgermeisterwahl 2022 in Dresden für gültig erklärt wurde und damit nun Rechtssicherheit herrscht. Ich kann und werde in den kommenden fünf Jahren weiterhin konsequent den Wählerwillen erfüllen und die erfolgreiche Arbeit für die Landeshauptstadt Dresden fortsetzen. Dass bei meiner Aufstellung als Kandidat Fehler passiert sind, ist bedauerlich und ärgert mich am meisten.“Die Hauptfehler wurden von seinem Vertrauten und Dresdens Stadtfestmacher Frank Schröder verursacht. Er stimmte in der Aufstellungsversammlung, neben einer weiteren Person, mit ab, obwohl nur Dresdner hätten mitstimmen dürfen. Schröder hat aber seinen Hauptwohnsitz nicht in Dresden. Außerdem gab er eine Versicherung an Eides statt ab, dass alles korrekt abgelaufen sei. Das stimmt nicht, wie jetzt klar ist. Zudem hätte er Dresdner sein müssen, um solch eine Versicherung abgeben zu dürfen. „Jetzt ist wenigstens Rechtssicherheit da“, so Schröder auf SZAnfrage. Dass Fehler passiert sind, habe niemand abgestritten. „Aber wir waren immer der Meinung, dass die Wahl deswegen nicht für ungültig erklärt wird, und sind froh, dass sie endgültig ihren Segen hat.“
Das ist aber möglicherweise nicht der Fall. Zwar hat das OVG eine Revision nicht zugelassen. Aber: „Wir werden prüfen, ob wir das Urteil akzeptieren oder ob wir in Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gehen“, erklärt Schumann. Dafür müsse er aber die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen haben und auswerten. Vielleicht entscheidet dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Zulassung von Hilbert und die Gültigkeit der OBWahl. Es sei immerhin eine grundsätzliche Entscheidung, wie mit solchen Fehlern umgegangen wird, so Schumann weiter.