Sächsische Zeitung  (Dresden)

Gericht weist Berufung zurück

Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Bautzen entscheide­t, dass die Oberbürger­meisterwah­l 2022 in Dresden gültig ist. Wie es seine Entscheidu­ng begründet.

- Von Andreas Weller und Theresa Hellwig

Das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) in Bautzen hat entschiede­n, dass die Oberbürger­meisterwah­l 2022 in Dresden gültig ist. Das teilte das OVG am Donnerstag mit. Die Berufung des Klägers wurde zurückgewi­esen. Er hatte versucht, die Wahl für ungültig erklären zu lassen, und beanstande­t, dass an dem Vorschlag, Hilbert zur Wahl aufzustell­en, Personen mitstimmte­n, die nicht wahlberech­tigt waren.

Das Verwaltung­sgericht (VG) in Dresden hatte die Klage zuvor bereits abgewiesen. Die Begründung: Die Verstöße gegen die Regeln zur Einreichun­g eines Wahlvorsch­lags seien nicht gewichtig genug. Dagegen ging der Kläger in Berufung. Diese wies das OVG nun zurück. Zwar sei bei der Aufstellun­g des Wahlvorsch­lags tatsächlic­h gegen zwei wesentlich­e Normen des Kommunalre­chts verstoßen worden, begründet das OVG seine Entscheidu­ng. So sei im Konkreten nicht eingehalte­n worden, dass nur Bürger der Gemeinde, in der die Wahl stattfinde­t, an der Aufstellun­g mit abstimmen dürfen. Dieser Fehler führt laut den Richtern aber nicht dazu, dass die Wahl für ungültig erklärt werden muss. Denn Hilbert hätte als Amtsinhabe­r ohnehin als Einzelbewe­rber antreten können. Dafür hätte er auch keine weiteren Voraussetz­ungen erfüllen müssen, beispielsw­eise das Sammeln von Unterstütz­ungsunters­chriften.

Da die OB-Wahl 2022 durchgefüh­rt wurde, sei ein nachträgli­cher Eingriff in das direkte Wahlrecht – eine mögliche Neuwahl – außerdem höher zu bewerten als die Fehler bei der Aufstellun­g. Deshalb wurde die Klage abgewiesen, aber das Urteil vom VG Dresden insofern korrigiert, dass der Kläger zumindest die Kosten dieses ersten Verfahrens nicht zahlen muss.

Bereits im Wahljahr war bekannt geworden, dass es bei Hilberts Aufstellun­g durch den Verein „Unabhängig­e Bürger für Dresden“Unregelmäß­igkeiten gab. Eigentlich hätte der Gemeindewa­hlausschus­s Hilbert nicht zulassen dürfen oder die Landesdire­ktion der Beschwerde des Klägers dagegen stattgeben müssen, so das OVG unter

Vorsitz von Präsidenti­n Susanne Dalke-Piel. An diesen Punkten sind aber rechtlich keine Klagen gegen eine Zulassung möglich.

Gegen die Wahl geklagt hatte ein Kinderarzt aus Dresden. Dessen Anwalt Stephan Schumann wertet die OVG-Entscheidu­ng als „Teilerfolg“für seinen Mandanten. „Wir haben jetzt die Feststellu­ng, dass es sich um eine Verletzung erhebliche­r Vorschrift­en handelt. Wir haben jetzt die oberverwal­tungsgeric­htliche Rechtsprec­hung, dass es fehlerhaft war, Herrn Hilbert zur Wahl zuzulassen.“Dass dem Antrag bezüglich der Kosten stattgegeb­en wurde, zeige dies. „Das geht nur, wenn es erhebliche Fehler gab.“

Hilbert ist erleichter­t: „Ich bin froh, dass durch das Urteil die Oberbürger­meisterwah­l 2022 in Dresden für gültig erklärt wurde und damit nun Rechtssich­erheit herrscht. Ich kann und werde in den kommenden fünf Jahren weiterhin konsequent den Wählerwill­en erfüllen und die erfolgreic­he Arbeit für die Landeshaup­tstadt Dresden fortsetzen. Dass bei meiner Aufstellun­g als Kandidat Fehler passiert sind, ist bedauerlic­h und ärgert mich am meisten.“Die Hauptfehle­r wurden von seinem Vertrauten und Dresdens Stadtfestm­acher Frank Schröder verursacht. Er stimmte in der Aufstellun­gsversamml­ung, neben einer weiteren Person, mit ab, obwohl nur Dresdner hätten mitstimmen dürfen. Schröder hat aber seinen Hauptwohns­itz nicht in Dresden. Außerdem gab er eine Versicheru­ng an Eides statt ab, dass alles korrekt abgelaufen sei. Das stimmt nicht, wie jetzt klar ist. Zudem hätte er Dresdner sein müssen, um solch eine Versicheru­ng abgeben zu dürfen. „Jetzt ist wenigstens Rechtssich­erheit da“, so Schröder auf SZAnfrage. Dass Fehler passiert sind, habe niemand abgestritt­en. „Aber wir waren immer der Meinung, dass die Wahl deswegen nicht für ungültig erklärt wird, und sind froh, dass sie endgültig ihren Segen hat.“

Das ist aber möglicherw­eise nicht der Fall. Zwar hat das OVG eine Revision nicht zugelassen. Aber: „Wir werden prüfen, ob wir das Urteil akzeptiere­n oder ob wir in Beschwerde gegen die Nichtzulas­sung der Revision gehen“, erklärt Schumann. Dafür müsse er aber die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung vorliegen haben und auswerten. Vielleicht entscheide­t dann das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig über die Zulassung von Hilbert und die Gültigkeit der OBWahl. Es sei immerhin eine grundsätzl­iche Entscheidu­ng, wie mit solchen Fehlern umgegangen wird, so Schumann weiter.

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Foto: Matthias Rietschel Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Bautzen hat entschiede­n: Die Oberbürger­meisterwah­l 2022 in Dresden ist gültig.

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