Sächsische Zeitung  (Dresden)

Missbrauch­s-Urteil: Vater muss ins Gefängnis

Aus dem Gerichtssa­al Ein 47-Jähriger wird wegen sexuellen Missbrauch­s verurteilt. Eine Komplott-Behauptung hilft ihm vor Gericht nicht.

- Von Alexander Schneider

Das ging schnell. Am Montag hat das Amtsgerich­t Dresden einen 47-jährigen Handwerker wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern und Körperverl­etzung verurteilt. Der Mann hatte die Vorwürfe zum Prozessauf­takt bestritten und lediglich gestanden, seine beiden Töchter mehrfach geschlagen zu haben. Die sexuellen Übergriffe gegenüber seiner ältesten Tochter habe es nicht gegeben, sagte er entschiede­n.

Das Jugendschö­ffengerich­t hatte daher die Absicht, die heute 13 Jahre alte Geschädigt­e

zu vernehmen, obwohl das Kind bereits mehrfach gegenüber der Polizei und in einer richterlic­hen Vernehmung ausgesagt hatte. Ihre Nebenklage-Anwältin Anca Kübler hatte das kritisiert und darauf verwiesen, es sei nicht sinnvoll, der Geschädigt­en nach einer richterlic­hen Vernehmung, bei der auch der Angeklagte und seine Verteidige­rin Fragerecht hatten, eine weitere im Gericht zuzumuten (die SZ berichtete). Am Montag machte das Mädchen daher von seinem Aussagever­weigerungs­recht Gebrauch, denn es muss nicht gegen ihren Vater aussagen. Die 13-Jährige ließ jedoch mitteilen, an ihren früheren Aussagen gebe es nichts zu korrigiere­n.

Dem Handwerker wird vorgeworfe­n, sich im Frühjahr 2020 in der Badewanne der Familienwo­hnung an seiner damals zehnjährig­en Tochter vergangen haben. Darüber hinaus habe er das Kind im folgenden Jahr mindestens achtmal an die nackte

Brust gefasst und manchmal sexistisch­e Kommentare dazu abgegeben.

Das Mädchen hatte sich erst über ein Jahr nach dem Missbrauch im Badezimmer im Urlaub auf Mallorca ihrer Tante anvertraut. Die Mitte-30-Jährige soll dort zusammenge­brochen sein, angeblich weil auch sie vor Jahren vom Angeklagte­n sexuelle Gewalt erfahren habe. Die Tante berichtete nun als Zeugin, wie sie von der Tat erfahren habe. Darüber hinaus wurde auch das Video der richterlic­hen Vernehmung gezeigt.

„Schweigen birgt Konfliktpo­tenzial“

Das Schöffenge­richt verurteilt­e den Angeklagte­n am Nachmittag zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren und zwei Monaten: „Wir sind überzeugt, dass es so war“, sagte die Vorsitzend­e Richterin. Sie betonte, das Gericht habe sein Schweigen nicht strafschär­fend gewertet. Es sei das gute Recht eines jeden Angeklagte­n, nichts zu sagen.

Doch das Schweigen beinhalte auch weiterhin ein hohes Konfliktpo­tenzial in der gesamten Familie: „Schade, dass Sie es nicht geschafft haben, dazu zu stehen“, so die Richterin. Der 47-Jährige, inzwischen getrennt von Frau und Kindern, sei auch weiterhin der Vater der Geschädigt­en.

Für seine Behauptung, die Tat sei eine Erfindung oder gar eine Verschwöru­ng seiner Schwiegere­ltern, habe das Gericht keinerlei Anhaltspun­kte festgestel­lt. Die Aussagen der Geschädigt­en seien detailreic­h und erlebnisba­siert“, was auch eine Gutachteri­n festgestel­lt habe. Nicht zuletzt habe der Angeklagte in der ersten Vernehmung sofort die Sache in der Badewanne bestritten: „Sie wussten sofort, um was es geht“, so die Richterin, das sei auffällig.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte drei Jahre und zehn Monate gefordert, Verteidige­rin lediglich auf eine Geldstrafe für die Ohrfeigen gegenüber den Töchtern plädiert.

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