Missbrauchs-Urteil: Vater muss ins Gefängnis
Aus dem Gerichtssaal Ein 47-Jähriger wird wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Eine Komplott-Behauptung hilft ihm vor Gericht nicht.
Das ging schnell. Am Montag hat das Amtsgericht Dresden einen 47-jährigen Handwerker wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Körperverletzung verurteilt. Der Mann hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt bestritten und lediglich gestanden, seine beiden Töchter mehrfach geschlagen zu haben. Die sexuellen Übergriffe gegenüber seiner ältesten Tochter habe es nicht gegeben, sagte er entschieden.
Das Jugendschöffengericht hatte daher die Absicht, die heute 13 Jahre alte Geschädigte
zu vernehmen, obwohl das Kind bereits mehrfach gegenüber der Polizei und in einer richterlichen Vernehmung ausgesagt hatte. Ihre Nebenklage-Anwältin Anca Kübler hatte das kritisiert und darauf verwiesen, es sei nicht sinnvoll, der Geschädigten nach einer richterlichen Vernehmung, bei der auch der Angeklagte und seine Verteidigerin Fragerecht hatten, eine weitere im Gericht zuzumuten (die SZ berichtete). Am Montag machte das Mädchen daher von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, denn es muss nicht gegen ihren Vater aussagen. Die 13-Jährige ließ jedoch mitteilen, an ihren früheren Aussagen gebe es nichts zu korrigieren.
Dem Handwerker wird vorgeworfen, sich im Frühjahr 2020 in der Badewanne der Familienwohnung an seiner damals zehnjährigen Tochter vergangen haben. Darüber hinaus habe er das Kind im folgenden Jahr mindestens achtmal an die nackte
Brust gefasst und manchmal sexistische Kommentare dazu abgegeben.
Das Mädchen hatte sich erst über ein Jahr nach dem Missbrauch im Badezimmer im Urlaub auf Mallorca ihrer Tante anvertraut. Die Mitte-30-Jährige soll dort zusammengebrochen sein, angeblich weil auch sie vor Jahren vom Angeklagten sexuelle Gewalt erfahren habe. Die Tante berichtete nun als Zeugin, wie sie von der Tat erfahren habe. Darüber hinaus wurde auch das Video der richterlichen Vernehmung gezeigt.
„Schweigen birgt Konfliktpotenzial“
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten am Nachmittag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten: „Wir sind überzeugt, dass es so war“, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie betonte, das Gericht habe sein Schweigen nicht strafschärfend gewertet. Es sei das gute Recht eines jeden Angeklagten, nichts zu sagen.
Doch das Schweigen beinhalte auch weiterhin ein hohes Konfliktpotenzial in der gesamten Familie: „Schade, dass Sie es nicht geschafft haben, dazu zu stehen“, so die Richterin. Der 47-Jährige, inzwischen getrennt von Frau und Kindern, sei auch weiterhin der Vater der Geschädigten.
Für seine Behauptung, die Tat sei eine Erfindung oder gar eine Verschwörung seiner Schwiegereltern, habe das Gericht keinerlei Anhaltspunkte festgestellt. Die Aussagen der Geschädigten seien detailreich und erlebnisbasiert“, was auch eine Gutachterin festgestellt habe. Nicht zuletzt habe der Angeklagte in der ersten Vernehmung sofort die Sache in der Badewanne bestritten: „Sie wussten sofort, um was es geht“, so die Richterin, das sei auffällig.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und zehn Monate gefordert, Verteidigerin lediglich auf eine Geldstrafe für die Ohrfeigen gegenüber den Töchtern plädiert.