Taxifahrer vergeht sich an betrunkener Frau
Ein 31-jähriger Chauffeur hat seine Passagierin noch hilfsbereit in ihre Wohnung gebracht. Er bestreitet eine Vergewaltigung, die Frau habe den Sex gewollt.
Vor ziemlich genau zwei Jahren fand eine folgenschwere Taxifahrt quer durch Dresden statt. Die Insassin, eine 34-jährige Frau, war bei Freunden feiern, man half ihr beim Gang zum Taxi. Auf der Fahrt von der Innenstadt zur Großenhainer Straße schlief sie ein und war froh, sich nach Champagner, Wein und vielen Cocktails im Auto nicht übergeben zu haben. Am Steuer saß ein 31-jähriger Mann. Er brachte die Frau noch hilfsbereit in ihre Wohnung. Dort wachte jetzt, es war weit nach vier Uhr morgens, die Babysitterin auf. Zu zweit legten sie die Betrunkene auf ihr Sofa. Dann ging das Kindermädchen – die 27-jährige Brasilianerin dachte, der Typ, der nun auch neben der schlafenden Frau auf der Couch saß, sei ein Freund. Weit gefehlt.
Der Mann, der 31-jährige Mojib M., stand am Dienstag wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Dresden. Laut Anklage hatte er sich an der schlafenden Frau vergangen, ihre Brüste massiert und den Geschlechtsverkehr vollzogen, obwohl die 34-Jährige ihm noch deutlich zu verstehen gegeben habe, dass sie das nicht will.
Bei dem Prozess handelte es sich um eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation. Niemand hat das Geschehen an jenem 23. April 2022 beobachtet. M. räumte zumindest einen kurzzeitigen Geschlechtsverkehr ein, das hatte ihn auch vor der Untersuchungshaft bewahrt. Die Frau habe den Sex gewollt, behauptete er. Sie habe ihn schon geküsst, als die Babysitterin noch in der Wohnung war. Sie habe mehr gewollt, doch er habe gehen müssen. Das Taxi, so Verteidigerin Fanny Schmidt, habe ja auch im Parkverbot gestanden.
Nun also die Zeugen: Die Babysitterin hat niemanden küssen sehen. Die Geschädigte, angehende Psychologin, schilderte detailreich, woran sie sich erinnert. Und das ist alles andere als einvernehmlicher Geschlechterkontakt, M. habe einige Kraft aufgewandt. Sie habe sich jedoch aus Angst nicht gewehrt, weil ihr Kind nebenan schlief. Gleich am Nachmittag sei sie zur Polizei. Die Beamten hatten M. in ihre damalige Wohnung gelockt – und gefasst.
Die Ermittler hatten die Angaben der 34-Jährigen, körperlich war sie unversehrt geblieben, mit einiger Skepsis aufgenommen, die Frau habe, anders als die meisten Opfer solcher Gewalttaten, einen „sehr abgeklärten“Eindruck gemacht und sei „mitteilungsbedürftig“gewesen. Auch das Gericht teilte jetzt diesen Eindruck über die Psychologin, die sagte, sie therapiere sich selbst mit Hilfe einer Freundin.
Am Ende jedoch war das Schöffengericht überzeugt, dass nichts für M.s Behauptung spricht und die Geschädigte glaubwürdig sei. Der Afghane, der inzwischen in Nordrhein-Westfalen lebt, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Verteidigerin Schmidt hatte Freispruch gefordert, sie wird das Urteil wohl anfechten.