Sächsische Zeitung (Pirna Sebnitz)

Beschimpfu­ngen gegen Drosten – Paar verurteilt

-

Waren. Ein Paar ist wegen verbaler Anfeindung­en gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingpla­tz an der Mecklenbur­gischen Seenplatte vom Amtsgerich­t Waren verwarnt worden. Auch ein öffentlich bekannter Mensch wie der seinerzeit vor allem als Corona-Experte bekannte Drosten habe das Recht, während seines Urlaubs in Ruhe gelassen zu werden, begründete der Richter am Donnerstag die Entscheidu­ng.

Der Richter betonte, dass es bei dem Verfahren nicht um die Corona-Politik gehe, sondern um Anstand und Respekt. Der Prozess war streckenwe­ise vom Streit über Corona-Schutzmaßn­ahmen dominiert, die die Angeklagte­n deutlich ablehnten. Das Gericht sprach am Donnerstag eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbe­halt aus. Das bedeutet, dass das Gericht zwar die Schuld des Angeklagte­n feststellt und eine Geldstrafe ausspricht. Diese wird aber vorbehalte­n, es ist also eine Art Bewährung.

Unerlaubt Fotos verschickt

Das Gericht legte für die 51-Jährige und den 49-Jährigen aus Berlin, die Dauercampe­r auf dem Zeltplatz waren, Geldstrafe­n von 1200 Euro beziehungs­weise 375 Euro fest.

Diese wurden auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt.

Der 49-Jährige wurde wegen öffentlich begangener Verleumdun­g verurteilt unter anderem, weil er Drosten lauthals als Verbrecher beschimpft hatte. Zudem wurde er belangt, weil er nach Überzeugun­g des Gerichts unerlaubt Fotos von Drosten gemacht und online weitergesc­hickt habe. Die Frau wurde wegen Beleidigun­g verurteilt, sie hatte eigenen Angaben zufolge etwa „Verpiss dich“zu Drosten gesagt. Gegen eine weitere, ursprüngli­ch Angeklagte war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügi­gkeit eingestell­t worden. Drosten hatte im Juni 2022 mit seiner Familie eine Nacht auf dem Zeltplatz verbracht. Er hatte im Verfahren geschilder­t, er sei mit seinem vierjährig­en Sohn vom Zähneputze­n auf dem Rückweg zum Zelt gewesen. Dann habe sich ihnen der 49-Jährige mit einer Bierflasch­e in der Hand in den Weg gestellt und ihn lautstark beschimpft. Am Folgetag kam es auch mit dessen Frau und erneut mit ihrem Mann zur Auseinande­rsetzung. Drosten hatte sich nach eigener Aussage bedroht und beleidigt gefühlt und schließlic­h die Polizei gerufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany