Sex-Videos überführen Pirnaer Anwalt
Eine Ex-Angestellte der Kanzlei wurde von dem Juristen dreimal vergewaltigt und bei sexuellen Handlungen heimlich gefilmt. Ins Gefängnis muss er aber nicht.
Der Pirnaer Rechtsanwalt Markus Funken war im Zusammenhang mit dem bislang größten Heroin-Schmuggel der bundesdeutschen Kriminalgeschichte wegen des Verdachts der Geldwäsche ins Visier der Ermittler geraten. Bei einer deshalb angeordneten Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume im Frühjahr 2022 stellten die Polizeibeamten mehrere USB-Sticks, Festplatten und Handys sicher. Die Auswertung dieser Datenträger führte schließlich zu seiner Verhaftung im August 2023 – aber nicht wegen der zunächst verfolgten Tatvorwürfe. Auf den Datenträgern hatte man Videomaterial gefunden, das zu einer Anklage wegen mehrfacher Vergewaltigung und rund 100 sexuellen Übergriffen führte.
Der Prozess, der Anfang März begann, lief von der Verlesung der Anklage bis zu den Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Landgericht Dresden begründete dies mit schutzwürdigen Interessen der Geschädigten und des Angeklagten. Erst bei der Urteilsverkündung waren Zuschauer zugelassen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Scheuring nutzte immer wieder die Begriffe „bizarr“, „absonderlich“und „befremdlich“, um zu betonen, wie außergewöhnlich der Prozess für alle Beteiligten war. Die Aufnahmen, die sich das Gericht anschauen musste, hätten ihm mehrmals den Mund offen stehen lassen. Die Angestellte hatte nicht gewusst, dass Funken sie regelmäßig bei den Geschlechtsakten, ob diese einvernehmlich waren oder nicht, teils sogar aus zwei Perspektiven, filmte.
Bei drei Videos ist für das Gericht klar, dass die Frau dem unmissverständlich widersprach und die Taten daher als Vergewaltigung zu bewerten sind. Wie die Beweisaufnahme ergab, hatten die beiden zunächst über mehrere Jahre eine einvernehmliche Beziehung geführt. Die Geschädigte kündigte aber auch nicht, nachdem sie mehrfach vergewaltigt worden war.
Ohne die Hausdurchsuchung wegen des Geldwäscheverdachts wären die Taten wohl nie ans Tageslicht gekommen, sagte Scheuring. Die Frau war Nebenklägerin, konnte aber nicht als Zeugin aussagen. Sie sei aufs Schwerste traumatisiert und deshalb nicht vernehmungsfähig, nannte der
Richter als einen der Gründe, warum die meisten der angeklagten Vorwürfe eingestellt werden mussten. Die Polizei hätte die von der Geschädigten geschilderten Übergriffe wegen der Gleichartigkeit des Ablaufs nicht einzelnen Taten zuordnen können, und man hätte das Opfer im Rahmen der Ermittlungen von Anfang an richterlich vernehmen lassen müssen.
Dem 62-jährigen Angeklagten hielt das Gericht zugute, dass er in den ihm nachgewiesenen drei Fällen der Vergewaltigung geständig war. Auch einen sexuellen Übergriff und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs gab er zu. Er schloss mit der Nebenklägerin einen Vergleich, mit dem er sich zur Zahlung von 10.000 Euro im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs verpflichtet. Die Kammer berücksichtigte bei der Strafzumessung die siebenmonatige Untersuchungshaft und, dass der Fall besonderes öffentliches Interesse erregte. Funken war Stadtrat, CDU-Chef und bis Ende 2022 Vizebürgermeister von Bad Gottleuba-Berggießhübel. Seine Anwaltszulassung gab er inzwischen zurück.
Das Urteil – eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und darüber hinaus eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt also 10.800 Euro – ist bereits rechtskräftig.