Sächsische Zeitung (Riesa)

Gespräche über geplantes Kita-Aus

Bürgermeis­ter, Gemeindera­t und Elternvert­reter wollen über die Zukunft der Kita „Hasenhügel“reden. Starten Frauenhain­er ein Bürgerbege­hren?

- Von Jörg Richter https://sachsen.mehr-demokratie.de

Viele Stühle sind in der kurzfristi­g einberaumt­en Sitzung des Gemeindera­ts leer geblieben. Nur vier Einwohner waren am Dienstag gekommen. Beobachter hatten mit mehr Besuchern gerechnet. Nachdem bekannt geworden war, dass die Frauenhain­er Kita „Hasenhügel“geschlosse­n und verkauft werden soll, war die vorhergehe­nde Sitzung am 14. März förmlich überrannt worden. Diesmal nicht. Dennoch gab es Anfragen der erschienen­en Bürger, wie denn der Stand der Dinge zum geplanten Kita-Aus sei. Bürgermeis­ter Bernd Schuster bestätigte, dass es noch in dieser Woche Gespräche zwischen dem Gemeindera­t, Elternvert­retern und dem Kita-Betreiber, der Leuchtpunk­t gGmbH, geben soll.

Alle Bürger ins Boot holen

In der nächsten Gemeindera­tssitzung am 18. April sollen die Beschlüsse, die wegen des Elternanst­urms in der letzten Sitzung nicht gefasst werden konnten, noch mal auf die Tagesordnu­ng.

Ein Einwohner kritisiert­e, dass eine so weitreiche­nde Entscheidu­ng wie die Schließung der Frauenhain­er Kindestage­sstätte nicht allein dem Gemeindera­t überlassen werden sollte. „Da müssten alle Bürger mit ins Boot geholt werden“, sagt er. Denn eine Kita im Dorf sei auch immer ein wichtiges Argument für junge Familien bei der Suche nach einem geeigneten Wohnort, argumentie­rt der Mann. Er plädiert für einen Bürgerents­cheid. So ein Bürgerents­cheid könne aber nicht von der Gemeindeve­rwaltung organisier­t werden, sagt Bürgermeis­ter Schuster. Die Initiative dazu müsse aus der Bevölkerun­g kommen. Wenn sich jemand dafür finden würde, wolle er ihm keine Steine in den Weg legen.

„Anders als zum Beispiel in Thüringen existiert in Sachsen keine Beratungsp­flicht durch Kommunalve­rwaltungen bei Bürgerbege­hren“, heißt im Leitfaden „Bürgerbege­hren und Bürgerents­cheid in Sachsen“, den der bundesweit agierende Verein Mehr Demokratie e.V. herausgege­ben hat. Danach müssen für ein zulässiges Bürgerbege­hren mindestens fünf Prozent der Stimmberec­htigten unterschre­iben. Bürgerbege­hren, die sich gegen einen Beschluss des Gemeindera­ts richten, müssen gemäß der Sächsische­n Gemeindeor­dnung innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgab­e des Beschlusse­s eingereich­t werden.

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