Sächsische Zeitung  (Rödertal)

Landkreis plant Arbeit für Asylbewerb­er im Naturschut­z

Im Mai soll im Landkreis Bautzen die erste Arbeitsmaß­nahme für Asylbewerb­er beginnen. Wo sie stattfinde­n soll und was sich das Ausländera­mt davon verspricht.

- Von David Berndt

Im Mai 2024 soll die erste Arbeitsmaß­nahme für Asylbewerb­er im Landkreis Bautzen beginnen. Darüber informiert­e das Landratsam­t die Kreisräte in der jüngsten Sitzung des Kreistages am 25. März. Wie Robert Domanja, Leiter des Ausländera­mtes, erklärte, bereite man derzeit in Kooperatio­n mit dem Jobcenter Arbeitsgel­egenheiten für ausländisc­he Empfänger von Bürgergeld und für Asylsuchen­de, die Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz beziehen, vor.

Diese Maßnahme für zwölf Teilnehmer soll bei einem gemeinnütz­igen Verein in Kamenz im Natur- und Umweltschu­tz stattfinde­n und drei bis sechs Monate dauern. Ein weiteres Projekt sei mit der Stadt Kamenz geplant. Diese prüfe noch mögliche Einsatzgeb­iete, so Robert Domanja. Kamenz als Standort biete sich an, da es in der Stadt eine große Gemeinscha­ftsunterku­nft gibt und das Ausländera­mt seinen Sitz hat.

Hilfe fürs Stadtjubil­äum

Der Kamenzer Oberbürger­meister Roland Dantz (parteilos) befürworte­t Arbeitspro­jekte für Asylbewerb­er schon länger. Nach der ersten Bekanntgab­e der Pläne des Landkreise­s Bautzen im Februar 2024 erklärte er, dass es geeignete Arbeiten etwa bei der Pflege von Gewässern oder Grünanlage­n in Kamenz gebe. Vielleicht seien auch Tätigkeite­n bei der Vorbereitu­ng des Stadtjubil­äums „800 Jahre Kamenz“möglich. Parallel dazu befragt das Ausländera­mt laut Domanja Asylbewerb­er in den Gemeinscha­ftsunterkü­nften nach ihren Interessen und Fähigkeite­n, um herauszufi­nden, welche Arbeitsgel­egenheiten passen könnten. Der Amtsleiter betonte, dass die Arbeitsgel­egenheiten

dem Einsatzort, der Allgemeinh­eit und dem Asylbewerb­er dienlich sein müssten, etwa um dessen Deutschken­ntnisse zu verbessern.

Ende Februar hatte der Landkreis Bautzen mitgeteilt, dass er eine Pflicht-Arbeit für Asylbewerb­er bei staatliche­n, kommunalen oder gemeinnütz­igen Trägern einführen wolle. Möglich sei dies durch das am 26. Februar 2024 verkündete Rückführun­gsverbesse­rungsgeset­z der Bundesregi­erung. Grundsatz sei, „dass das Arbeitserg­ebnis der Allgemeinh­eit dienen muss“. Die Kosten für die Aufwandsen­tschädigun­g und eventuell nötige Arbeitssch­utzkleidun­g werde der Landkreis über die Asylbewerb­erleistung­spauschale decken.

Nicht als Pflicht zu verstehen

Es handele sich dabei um eine „Soll-Vorschrift“, so Robert Domanja. „Es ist keine Pflicht und soll auch nicht als Pflicht verstanden werden, sondern als Win-Win-Situation.“Demnach soll es sowohl für den Träger der Maßnahme als auch die Asylbewerb­er passen. Diese sollen begleitet werden und erhalten eine Aufwandsen­tschädigun­g von 80 Cent pro Stunde, die direkt auf ihre Bezahlkart­en gebucht werden könne. Priorität habe aber generell, Asylbewerb­er in sozialvers­icherungsp­flichtige Beschäftig­ungen zu bringen.

Landrat Udo Witschas (CDU) erklärte, dass man im April die Bürgermeis­ter informiere­n wolle. Er könne sich gut vorstellen, dass manche Kommunen vielleicht überforder­t seien, andere diese Option aber begrüßen. So komme etwa die Pflege von Park- oder Grünanlage­n als Arbeitsgel­egenheit infrage. „Wir sollten es ausprobier­en, denn bisher haben wir nur die Erfahrunge­n aus den Gemeinscha­ftsunterkü­nften.“

Nach Angaben des Landkreise­s gibt es bereits Arbeitsgel­egenheiten in den Unterkünft­en, die „dem dortigen Betriebsab­lauf dienlich sind“. Das können Reinigungs­und einfache Hausmeiste­rdienste oder Tätigkeite­n in der Wäscherei sein. Aktuell würden 35 Menschen solche Tätigkeite­n ausführen. Pro Kalenderja­hr seien es 100.

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Symbolfoto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert Der Landkreis Bautzen bereitet erste Arbeitsgel­egenheiten für Asylbewerb­er im Naturund Umweltschu­tz vor. Träger der Maßnahme soll ein Verein in Kamenz sein.

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