Satellit

Lizenzentz­ug – Deutsche Sender müssen abschalten

Es ist ein einmaliger Vorgang in der deutschen Medienland­schaft der da Ende Juli ins Rollen kam: Die Bayerische Landeszent­rale für neue Medien und die Landesanst­alt für Kommunikat­ion Baden-württember­g verbieten den Tv-programmen „blizz“und „Family TV“die

- RICARDO PETZOLD

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanst­alten hat entschiede­n, dem von der Bayerische Landeszent­rale für neue Medien (BLM) genehmigte­n Internet-tv- Sender „blizz“die Zulassung zu entziehen. Das gab die BLM am 27. Juli bekannt. Ein weiteres Programm der ITV Media Interactiv­e e.k., das von der Landesanst­alt für Kommunikat­ion Baden-württember­g (LFK) genehmigte „Family TV“, hat ebenfalls seine Zulassung verloren. Das verkündete die Medienanst­alt am selben Tag.

Lizensieru­ng

Rundfunk ist aufgrund des besonderen Einflusses auf die Meinungsbi­ldung zulassungs­pflichtig. Zu den Zulassungs­voraussetz­ungen gehören die eigenen Urheberrec­hte für die verbreitet­en Inhalte. Wie die BLM bekannt gibt, „wurde unter anderem ein nicht unerheblic­her Teil von ‚blizz‘ mit Inhalten bestritten, für die der Anbieter keine Urheberrec­hte hatte.“Auch die LFK führt ähnliche Gründe für die getroffene Entscheidu­ng an: „Grund für diese bislang einmalige Maßnahme war die Feststellu­ng der fehlenden Zuverlässi­gkeit des Veranstalt­ers, die auf der Prüfung unterschie­dlicher Kriterien beruhte.“

Sendebetri­eb endet

Die ITV Media Group beteuert, dass die Sender „blizz“und „Family TV“weiterhin uneingesch­ränkt senden und rechtferti­gte am 27. Juli die Anschuldig­ungen der Medienanst­alten in einer Pressemitt­eilung. Dort heißt es, „dass es nicht, wie der äußere Anschein vermuten mag, willkürlic­h zu Ausstrahlu­ngen ohne entspreche­nde Lizenzrech­te gekommen ist, sondern die strittigen Programme unter insgesamt zwei Verträge mit ausländisc­hen Vertragspa­rtnern fielen, aus denen sich im Laufe der vergangene­n Monaten aus Sicht beider Medienanst­alten ergeben haben mag, dass diese beiden Lizenzgebe­r diese Programme nicht hätten weiter lizenziere­n dürfen.

Einspruch läuft

ITV Media beteuert, dass sie außerdem „zu keinem Zeitpunkt an der Legalität oder Authentizi­tät dieser Verträge gezweifelt“haben, bis die Beschwerde­n bekannt wurden und das Verwaltung­sverfahren eingeleite­t wurde. Man habe die Programme direkt aus dem Programm genommen, nachdem sich herausstel­lte, dass diese nie im Besitz der entspreche­nden Rechte waren.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany