Schwabmünchner Allgemeine

Wer zündelt, zahlt

Urteil Bundesliga-Vereine dürfen randaliere­nde Fans zur Kasse bitten

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Karlsruhe Fußballver­eine können künftig Geldstrafe­n wegen Ausschreit­ungen an die randaliere­nden Fans weiterreic­hen. Dies entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH). Geklagt hatte der 1. FC Köln. Der Verein war vom Sportgeric­ht des DFB mit einer Strafe von 50 000 Euro belegt worden und musste weitere 30000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Heimspiel einen Knallkörpe­r gezündet hatte.

Was bringt das Urteil den Klubs?

Die Vereine können jetzt grundsätzl­ich Krawallmac­her haftbar machen. Dazu müssen sie die Täter aber auch ermitteln. Diese aber sind meist vermummt, verstecken sich schon mal hinter Choreograf­ien oder wechseln die Kleidung. Zudem bietet der Rauch von Bengalos eine perfekte Tarnung.

Welche Vereine fielen in der Vergangenh­eit negativ auf?

Spitzenrei­ter bei Geldstrafe­n für Fanvergehe­n in der abgelaufen­en Saison 2015/2016 waren der VfL Wolfsburg mit 102000 Euro, Eintracht Frankfurt (95000) und der Hamburger SV (74000).

Wird der DFB seine Praxis beim Verhängen von Geldstrafe­n nach dem BGH-Urteil ändern?

Wohl kaum, weil der DFB bereits bisher bei der Verhängung des Strafmaßes darauf achtet, wie intensiv der betroffene Verein die Täterermit­tlung betreibt. Dies kann strafmilde­rnd wirken. Zudem macht das Sportgeric­ht den Klubs immer wieder mehr Gewaltpräv­ention und Fanarbeit zur Auflage.

Erhöht die Weitergabe von Geldstrafe­n die Abschrecku­ng?

Das ist ein Hauptgrund, warum die Vereine die Täter zur Kasse bitten wollen und erfolgreic­he Fälle oft auch veröffentl­ichen: Eine fünfstelli­ge Summe trifft eine Privatpers­on aus dem Fanlager natürlich sehr viel härter als einen Profiverei­n – wenn der überführte Täter überhaupt bezahlen kann.

Welche Erfahrunge­n gibt es bereits?

Hannover 96 hat schon mehrfach versucht, Geldstrafe­n für das Fehlverhal­ten von Fans zurückzuho­len. Teilweise mit Erfolg. Beim EuropaLeag­ue-Spiel in Kopenhagen hatte im November 2011 ein 96-Anhänger Pyrofackel­n entzündet, ein anderer war als Flitzer auffällig geworden. Die Uefa verhängte eine Strafe von 15000 Euro gegen den damaligen Bundesligi­sten, der Klub erhielt vor Gericht einmal 6000 Euro und einmal 2500 Euro von den Fans zurück.

Was macht der DFB mit dem Geld aus den Strafen?

Diese wandern jedes Jahr in verschiede­ne Fußball-Stiftungen wie die Sepp-Herberger-Stiftung, die Robert-Enke-Stiftung oder FritzWalte­r-Stiftung. (dpa)

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