Wer zündelt, zahlt
Urteil Bundesliga-Vereine dürfen randalierende Fans zur Kasse bitten
Karlsruhe Fußballvereine können künftig Geldstrafen wegen Ausschreitungen an die randalierenden Fans weiterreichen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Geklagt hatte der 1. FC Köln. Der Verein war vom Sportgericht des DFB mit einer Strafe von 50 000 Euro belegt worden und musste weitere 30000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Heimspiel einen Knallkörper gezündet hatte.
Was bringt das Urteil den Klubs?
Die Vereine können jetzt grundsätzlich Krawallmacher haftbar machen. Dazu müssen sie die Täter aber auch ermitteln. Diese aber sind meist vermummt, verstecken sich schon mal hinter Choreografien oder wechseln die Kleidung. Zudem bietet der Rauch von Bengalos eine perfekte Tarnung.
Welche Vereine fielen in der Vergangenheit negativ auf?
Spitzenreiter bei Geldstrafen für Fanvergehen in der abgelaufenen Saison 2015/2016 waren der VfL Wolfsburg mit 102000 Euro, Eintracht Frankfurt (95000) und der Hamburger SV (74000).
Wird der DFB seine Praxis beim Verhängen von Geldstrafen nach dem BGH-Urteil ändern?
Wohl kaum, weil der DFB bereits bisher bei der Verhängung des Strafmaßes darauf achtet, wie intensiv der betroffene Verein die Täterermittlung betreibt. Dies kann strafmildernd wirken. Zudem macht das Sportgericht den Klubs immer wieder mehr Gewaltprävention und Fanarbeit zur Auflage.
Erhöht die Weitergabe von Geldstrafen die Abschreckung?
Das ist ein Hauptgrund, warum die Vereine die Täter zur Kasse bitten wollen und erfolgreiche Fälle oft auch veröffentlichen: Eine fünfstellige Summe trifft eine Privatperson aus dem Fanlager natürlich sehr viel härter als einen Profiverein – wenn der überführte Täter überhaupt bezahlen kann.
Welche Erfahrungen gibt es bereits?
Hannover 96 hat schon mehrfach versucht, Geldstrafen für das Fehlverhalten von Fans zurückzuholen. Teilweise mit Erfolg. Beim EuropaLeague-Spiel in Kopenhagen hatte im November 2011 ein 96-Anhänger Pyrofackeln entzündet, ein anderer war als Flitzer auffällig geworden. Die Uefa verhängte eine Strafe von 15000 Euro gegen den damaligen Bundesligisten, der Klub erhielt vor Gericht einmal 6000 Euro und einmal 2500 Euro von den Fans zurück.
Was macht der DFB mit dem Geld aus den Strafen?
Diese wandern jedes Jahr in verschiedene Fußball-Stiftungen wie die Sepp-Herberger-Stiftung, die Robert-Enke-Stiftung oder FritzWalter-Stiftung. (dpa)