Beleidigungen und dann der Griff zum Messer
Gericht 57-jähriger Königsbrunner beschimpft wiederholt türkischstämmigen Hausmeister
Königsbrunn/Augsburg Immerhin 18 Vorstrafen weist das Justizregister für einen 57-jährigen Königsbrunner aus. Zuletzt war er 2008 in Haft. „Eine Weile“, so stellte Richter Stefan Lenzenhuber fest, habe es „gut ausgesehen“doch nun musste er sich erneut vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Mehrfache Beleidigungen und massive Bedrohungen listete die Anklageschrift auf. Der Vorwurf der Körperverletzung wurde nach der Beweisaufnahme mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.
Wiederholt habe der Angeklagte einen türkischstämmigen Mitbürger beleidigt und bedroht. Als „Kanake“habe er den 31-Jährigen herabgewürdigt und gedroht, seine Ohren „abzustechen“. Die Polizei stellte auch ein Klappmesser mit 8,5 Zentimeter langer Klinge sicher. Damit hatte der Angeklagte bei einem Streit einen Arbeitskollegen des 31-Jährigen bedroht.
Zweifelsohne: Die beiden Männer sind sich, gelinde gesagt, nicht grün. Immer wenn sie sich begegnen, kommt es zu verbalen Attacken. Dabei habe der Angeklagte den Vater des gebürtigen Türken unter anderem als „Fettsack, der nicht arbeiten kann“beschrieben. Der 31-Jährige versicherte, dass er seit geraumer Zeit nicht mehr allein in diese Wohnanlage in Königsbrunn darf, um dort seine Aufgaben als Hausmeister zu erledigen. „Denn hier begegnen wir uns immer.“Der Angeklagte habe zudem gedroht, dass er „mich absticht, wenn diese Gerichtsverhandlung vorbei ist“.
Der von Rechtsanwalt Dr. Bernd Scharinger vertretene Angeklagte versuchte, in der Verhandlung den Spieß umzudrehen. Er behauptete: „Der Türke hat doch mir gedroht, dass er meine Nase nach links drehen wird, um sie mir dann in den Arsch zu stecken …“
Die Beschimpfungen und Drohungen hatte in der Vergangenheit nicht nur der Arbeitskollege der 31-Jährigen vernommen, sondern auch ein unbeteiligter Zeuge. Er berichtete, dass der Angeklagte – immer intensiver werdend – wiederholt gedroht habe: „Ich stech’ dir die Augen aus, du Scheißkanake!“Dann sei er sogar noch ein Messer mit Holzgriff zum Vorschein gekommen.
Auch mit einem Arbeitskollegen des 31-Jährigen hatte sich der 57-Jährige angelegt. Er habe nur einen leichten Schlag auf die Hand erhalten, berichtete der im Zeugenstand, und den 57-Jährigen dann „reflexartig“in sein Auto geschubst. Der sei mit einem Messer wieder heraus gekommen – doch ihm sei nichts passiert. Die zuvor ebenfalls angeklagte Körperverletzung war nun vom Tisch. Sogar zu seinem Chef soll der Angeklagte mal gesagt haben, dass er sich den Italiener – „also mich“– noch schnappt. Jetzt schaue er sich immer mit „sechs Augen“um, damit er nicht ein Messer in den Rücken gerammt bekommt, berichtete der Zeuge.
Gegenüber der Polizei hatte der Angeklagte erklärt, dass er kein Messer habe. „Dann fanden wir es in seinem Handschuhfach. Angeblich hätte er das immer für seine Arbeit dabei“, sagte einer der Polizeibeamten aus. Gleich mehrere Streifen waren damals nach Königsbrunn gefahren.
Keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen hegte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Den Angeklagten nannte sie uneinsichtig und unbelehrbar. Sie beantragte fünf Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Verteidiger plädierte auf eine Geldstrafe im unteren Bereich. „Das ist keine Lappalie, mit dem Messer auf den Mann loszugehen“, stellte Richter Lenzenhuber klar und verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Die Geldauflage beträgt 800 Euro in Raten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.