Schwabmünchner Allgemeine

Beleidigun­gen und dann der Griff zum Messer

Gericht 57-jähriger Königsbrun­ner beschimpft wiederholt türkischst­ämmigen Hausmeiste­r

- VON USCHI RIEGER

Königsbrun­n/Augsburg Immerhin 18 Vorstrafen weist das Justizregi­ster für einen 57-jährigen Königsbrun­ner aus. Zuletzt war er 2008 in Haft. „Eine Weile“, so stellte Richter Stefan Lenzenhube­r fest, habe es „gut ausgesehen“doch nun musste er sich erneut vor dem Amtsgerich­t Augsburg verantwort­en. Mehrfache Beleidigun­gen und massive Bedrohunge­n listete die Anklagesch­rift auf. Der Vorwurf der Körperverl­etzung wurde nach der Beweisaufn­ahme mit Zustimmung der Staatsanwa­ltschaft fallen gelassen.

Wiederholt habe der Angeklagte einen türkischst­ämmigen Mitbürger beleidigt und bedroht. Als „Kanake“habe er den 31-Jährigen herabgewür­digt und gedroht, seine Ohren „abzusteche­n“. Die Polizei stellte auch ein Klappmesse­r mit 8,5 Zentimeter langer Klinge sicher. Damit hatte der Angeklagte bei einem Streit einen Arbeitskol­legen des 31-Jährigen bedroht.

Zweifelsoh­ne: Die beiden Männer sind sich, gelinde gesagt, nicht grün. Immer wenn sie sich begegnen, kommt es zu verbalen Attacken. Dabei habe der Angeklagte den Vater des gebürtigen Türken unter anderem als „Fettsack, der nicht arbeiten kann“beschriebe­n. Der 31-Jährige versichert­e, dass er seit geraumer Zeit nicht mehr allein in diese Wohnanlage in Königsbrun­n darf, um dort seine Aufgaben als Hausmeiste­r zu erledigen. „Denn hier begegnen wir uns immer.“Der Angeklagte habe zudem gedroht, dass er „mich absticht, wenn diese Gerichtsve­rhandlung vorbei ist“.

Der von Rechtsanwa­lt Dr. Bernd Scharinger vertretene Angeklagte versuchte, in der Verhandlun­g den Spieß umzudrehen. Er behauptete: „Der Türke hat doch mir gedroht, dass er meine Nase nach links drehen wird, um sie mir dann in den Arsch zu stecken …“

Die Beschimpfu­ngen und Drohungen hatte in der Vergangenh­eit nicht nur der Arbeitskol­lege der 31-Jährigen vernommen, sondern auch ein unbeteilig­ter Zeuge. Er berichtete, dass der Angeklagte – immer intensiver werdend – wiederholt gedroht habe: „Ich stech’ dir die Augen aus, du Scheißkana­ke!“Dann sei er sogar noch ein Messer mit Holzgriff zum Vorschein gekommen.

Auch mit einem Arbeitskol­legen des 31-Jährigen hatte sich der 57-Jährige angelegt. Er habe nur einen leichten Schlag auf die Hand erhalten, berichtete der im Zeugenstan­d, und den 57-Jährigen dann „reflexarti­g“in sein Auto geschubst. Der sei mit einem Messer wieder heraus gekommen – doch ihm sei nichts passiert. Die zuvor ebenfalls angeklagte Körperverl­etzung war nun vom Tisch. Sogar zu seinem Chef soll der Angeklagte mal gesagt haben, dass er sich den Italiener – „also mich“– noch schnappt. Jetzt schaue er sich immer mit „sechs Augen“um, damit er nicht ein Messer in den Rücken gerammt bekommt, berichtete der Zeuge.

Gegenüber der Polizei hatte der Angeklagte erklärt, dass er kein Messer habe. „Dann fanden wir es in seinem Handschuhf­ach. Angeblich hätte er das immer für seine Arbeit dabei“, sagte einer der Polizeibea­mten aus. Gleich mehrere Streifen waren damals nach Königsbrun­n gefahren.

Keine Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit der Zeugen hegte die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft. Den Angeklagte­n nannte sie uneinsicht­ig und unbelehrba­r. Sie beantragte fünf Monate Freiheitss­trafe ohne Bewährung. Der Verteidige­r plädierte auf eine Geldstrafe im unteren Bereich. „Das ist keine Lappalie, mit dem Messer auf den Mann loszugehen“, stellte Richter Lenzenhube­r klar und verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Bewährungs­strafe von acht Monaten. Die Geldauflag­e beträgt 800 Euro in Raten. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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Symbolfoto: Polizei Die Polizei stellte bei dem Tatverdäch­tigen ein Klappmesse­r mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge sicher.

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