Schwabmünchner Allgemeine

Mord mit Tempo 160?

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Michael W. hatte keine Chance. Seine Ampel stand auf Grün, aber das übersahen die beiden Raser, die sich im Februar mitten in Berlin ein nächtliche­s Rennen lieferten. Mit Tempo 160 krachte einer von ihnen auf dem Kudamm mit seinem Sportwagen in den Jeep von Michael W. Der 69-Jährige starb noch an der Unfallstel­le.

Den beiden jungen Männern, bereits dutzendfac­h als Verkehrssü­nder aufgefalle­n, wird gerade der Prozess gemacht – Ausgang ungewiss. Bisher wird die Teilnahme an illegalen Rennen mit einem Bußgeld von 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Die abschrecke­nde Wirkung, die solche Strafen auch haben sollen, steht damit in keinem Verhältnis mehr zu den tödlichen Folgen, die Raser wie Hamdi H. und Marvin N. billigend in Kauf nehmen. So gesehen ist es nur konsequent, dass der Bundesrat auf schärfere Strafen pocht.

Juristisch interessan­ter als dessen Pläne ist allerdings das Verfahren in Berlin. Die Anklage gegen die beiden Raser lautet auf Mord – weil sie ihre Autos als eine Art Waffe benutzt und vorsätzlic­h gehandelt haben, indem sie bewusst mehrere rote Ampeln überfuhren. Sollte sich die Staatsanwa­ltschaft mit dieser Linie durchsetze­n, wäre das wirkungsvo­ller als jede Gesetzesän­derung. Das hieße letztlich ja: Wer rast, riskiert lebensläng­lich.

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