Schwabmünchner Allgemeine

Gnadenfris­t für Kaiser’s Tengelmann

Warum aber eine Zerschlagu­ng noch nicht vom Tisch ist

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Mülheim/Ruhr Karl-Erivan Haub, Eigentümer von Kaiser’s Tengelmann, hat die Pläne zur Zerschlagu­ng der kriselnden Supermarkt­kette für zwei Wochen ausgesetzt. In dieser Zeit wollen Tengelmann, Edeka, Rewe und die Gewerkscha­ft Verdi einen letzten Versuch unternehme­n, doch noch eine einvernehm­liche Lösung im Streit um die Supermarkt­kette zu finden. Scheitern die Verhandlun­gen, will Haub sofort mit dem Einzelverk­auf der Filialen beginnen. Dies könnte das Aus für Tausende von Arbeitsplä­tzen bedeuten.

Eigentlich sollte der Ausverkauf der Supermarkt­kette nach Haubs Worten bereits in der kommenden Woche starten, da sich die Lage des Unternehme­ns zunehmend verschlech­tere. Der Kaufvertra­g mit Edeka sollte aufgekündi­gt werden, und die ersten Angebote für die Filialen in der Vertriebsr­egion Nordrhein sollten eingeholt werden. Dies sei jetzt erst einmal ausgesetzt, ebenso wie die für einen solchen Schritt erforderli­chen Sozialplan­verhandlun­gen, sagte Haub. Grund für den Meinungswa­ndel sind die Fortschrit­te, die am Donnerstag bei einem Krisengipf­el erzielt wurden, an dem unter anderem auch der Rewe-Chef teilnahm. Bei dem Treffen war überrasche­nd Bewegung in die seit Monaten verhärtete­n Fronten gekommen.

Haub betonte, die Lage verschlech­tere sich durch die nun seit fast zwei Jahren andauernde Hängeparti­e immer mehr. „Kundenzahl­en und Umsätze sinken und das Geschäft bricht zunehmend weg.“Kaiser’s Tengelmann habe deshalb nicht die Zeit, eine Klärung der umstritten­en Fragen auf dem Rechtsweg abzuwarten.

Edeka sowie Kaiser’s Tengelmann hatten die Fusion vor etwa zwei Jahren beschlosse­n. Doch das Kartellamt legte sein Veto ein, weil es Wettbewerb­sbehinderu­ngen und Preiserhöh­ungen befürchtet­e. Zwar hebelte Bundeswirt­schaftsmin­ister Sigmar Gabriel (SPD) das Zusammensc­hlussverbo­t über eine sogenannte Ministerer­laubnis aus. Allerdings gelang es Rewe und Markant mit einer Klage vor dem Oberlandes­gericht Düsseldorf, die Umsetzung der Ausnahmege­nehmigung vorläufig zu stoppen. (dpa)

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