Ein Ziegenhirte als Pariser Terrorhelfer?
Justiz Wenige Tage vor den Anschlägen mit 130 Toten schnappt die bayerische Polizei einen Waffenkurier mit Ziel Paris. Doch die Hintergründe werden wohl im Dunkeln bleiben
München Die Polizeibeamten dürften ihren Augen nicht getraut haben. In den Morgenstunden des 5. November 2015 lotsen sie auf der A 8 bei Rosenheim einen Wagen auf einen Autobahnparkplatz, kontrollieren den Fahrer – und stoßen in dem Auto auf ein riesiges, verstecktes Waffenarsenal: Nach und nach entdecken die hinzugezogenen Spezialisten zwei Handgranaten, gut 200 Gramm TNT-Sprengstoff samt Zünder, mehr als ein halbes Dutzend Kalaschnikow-Gewehre, dazu Pistolen, Revolver und eine große Menge Munition. Alles voll funktionsfähig, der Zünder beim TNT ist bereits eingeführt. Im Navigationsgerät als Ziel eingegeben ist eine Adresse in Paris. Der 51-Jährige wird festgenommen, einen Tag später ergeht Haftbefehl.
Nur wenige Tage später: Am 13. November 2015 schlagen Terroristen des Islamischen Staats (IS) in der französischen Hauptstadt zu. Bei einer koordinierten Anschlagserie an mehreren Orten gleichzeitig werden 130 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Im Konzerthaus „Bataclan“richten die Attentäter ein Blutbad an, sie schießen – mit Kalaschnikows – auf Gäste von Cafés und Restaurants. Vor dem Stade de France, wo die deutsche Fußball-Nationalmannschaft gegen Frankreich spielt, sprengen sich drei Selbstmordattentäter in die Luft.
Nach diesem grauenvollen 13. November erscheint die Festnahme des Waffenkuriers in Bayern plötzlich noch einmal in einem anderen Licht. Es gibt einen Verdacht und jede Menge nur allzu naheliegender Fragen: Wohin genau sollte der Mann die Waffen und den Sprengstoff bringen? Wer hätte das Auto in Empfang nehmen sollen? Und vor al- lem: Hätten die Waffen am 13. November eingesetzt werden sollen? Oder für einen weiteren Terroranschlag zu einem späteren Zeitpunkt?
Der Angeklagte liefert den Ermittlern keine Antworten auf all diese Fragen. Von den Waffen habe er nicht gewusst, sagt er in seinen Vernehmungen bei der Polizei. Und gibt als Erklärung an, er habe schon immer einmal nach Paris fahren und den Eiffelturm sehen wollen. Die Ermittler suchen fieberhaft nach dem Adressaten, nach dem Inhaber eines Handys, von dem aus bei dem Waffenkurier nach dessen Festnahme angerufen wird. Doch konkrete Bezüge zu den Attentätern finden sie nicht. Alle Spuren laufen ins Leere.
Seit Freitag muss sich der Mann aus Montenegro vor dem Münchner Landgericht verantworten. Einer der zentralen Anklagevorwürfe: Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Angeklagte habe gewusst, dass mit den Waffen ein terroristischer Anschlag verübt werden sollte – und er habe diese Anschlagspläne fördern wollen. Ist der 51-Jährige also ein Terrorhelfer? Oder hat er vielleicht von den Waffen gewusst, aber nicht von möglichen Anschlagsplänen?
Das Gericht meldet in einem Gespräch mit den Prozessparteien jedenfalls „erhebliche Bedenken“an, ob der Angeklagte wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt werden kann. Es schlägt eine Verständigung vor, stellt bei einem Geständnis eine Strafe von maximal vier Jahren und drei Monaten in Aussicht. Die Prozessparteien stimmen zu, der 51-jährige Angeklagte auch – woraufhin dessen Anwalt für seinen Mandanten ein Geständnis abgibt: Er habe entgegen seiner bisherigen Aussage doch von den Waffen gewusst – habe aber nicht gewusst, wofür diese dienen sollten.
Ging es ihm nur ums Geld? 2000 Euro sollte er laut Anklage für die Kurierfahrt erhalten – eine Menge Geld für ihn: Früher, so erzählt er vor Gericht, verdiente er seinen Lebensunterhalt als Ziegenhirte, 60 bis 70 Tiere hatte er einst. „Ich habe diese Ziegen gehütet, sieben, acht Jahre lang, jeden Tag, bei Regen, bei Unwetter, egal.“Dann verkaufte er alles und arbeitete fortan als Saisonarbeiter im Weinanbau. Sein Stundenlohn: zwei Euro. In einigen Monaten arbeitete er – so sagt er – 20 Stunden am Tag. In anderen, wenn es regnete, gab es viel weniger Arbeit, da habe er am Monatsende nur 200 oder 300 Euro bekommen. So rechtfertigt sich der Angeklagte: dass es ihm ums Geld gegangen sei.
Sein Anwalt erklärt, der 51-Jährige habe sich in Geldnot befunden, habe ausstehende Stromrechnungen begleichen müssen. Ob er vorbestraft sei, fragt der Vorsitzende Richter irgendwann. Prompte Antwort: „Nirgends. Nirgends auf der Welt – bis zu diesem Moment.“Das Urteil soll bereits Ende kommender Woche fallen. Doch die vielen Fragen nach den Hintermännern, den Auftraggebern, die werden wohl unbeantwortet bleiben. Christoph Trost, dpa