Überraschungsgäste schließen sich im Klo ein
Gericht Unerwartete Besucher machen in einer Wohnung viel Ärger. Dafür lässt sie das Amtsgericht nun zahlen
Bobingen/Augsburg Längst zu Ende war die jüngste Party. Selbst der Gastgeber lag schon im Bett. Und als es gegen vier Uhr morgens an seiner Wohnungstüre klingelte, ging er von einem guten Bekannten aus, dem er letztlich Einlass gewährte. Doch dieser Mann hatte zwei total besoffene Begleiter in seinem Schlepptau, die kurzerhand in diesem Mehrfamilienhaus in Bobingen für Lärm, Ärger und Verdruss sorgten.
Nicht nur, dass sie auf dem Nachbarbalkon Asche und Zigarettenkippen entsorgten, vielmehr noch gingen die beiden Trunkenbolde auch noch zusammen zur Toilette und schlossen sich dort ein. „Dass zwei Männer gemeinsam pinkeln gehen und dabei einer auch noch auf seinem Handy lustige Videos guckt, ist sicherlich nicht die Regel. Das ist doch schon eher provokativ und frech“, gab sich Richterin Rita Greser überzeugt. Mit je einem „finanziellen Denkzettel“, wie sie es nannte, quittierte sie das Verhalten insgesamt. Denn trotz mehrmaliger Aufforderung hatten die unerwünschten Gäste erst nach einer Dreiviertelstunde das Feld geräumt.
Wegen Hausfriedensbruch mussten sich jetzt vor dem Augsburger Amtsgericht die beiden mehrfach vorbestraften, allerdings voll im Berufsleben stehenden Männer verantworten. Mit Rechtsanwältin Julians Kirchner wusste der unter offener Bewährung stehende 22-Jährige eine Pflichtverteidigerin an seiner Seite, während sein nur ein Jahr älterer Zechkumpan für sich alleine sprach und sich zumindest etwas schämte.
Bis in die frühen Morgenstunden hatte das Duo in einer Diskothek den zweiten Weihnachtsfeiertag mit Bier und je einer Flasche Wodka hochleben lassen. Als der (nüchterne) Fahrer unterwegs wissen wollte, wohin es denn jetzt gehe, sei bei ihnen die Idee gereift: „Wir besuchen den Dings, denn bei dem geht’s immer rund.“
Ja, nüchtern seien sie keineswegs mehr gewesen. Nein, entschuldigt hätten sie sich bei dem Gastgeber wider Willen auch noch nicht. Erst später quälten sich die beiden Angeklagten mehr oder weniger einige „dürre Worte“ab. Da die Richterin den 22-Jährigen bereits aus einer früheren Verhandlung kannte, wollte sie in Erfahrung bringen, ob er denn auch in diesem Fall wieder „hackedicht“gewesen sei. „So um den Dreh rum“soll es wohl gewesen sein.
„Ich habe denen nicht nur einmal, sondern immer wieder gesagt, dass sie sofort abhauen sollen. Aber die haben einfach nicht reagiert!“, erinnerte sich der gestresste Gastgeber. Sowohl auf dem Balkon wie auch in seinem Schlafzimmer hätten sich die Zwei lautstark aufgeführt, randaliert und schließlich auch noch beim Weggehen bei allen Mietern Sturm geklingelt: „Die Nachbarn standen mitten in der Nacht vor der Tür und die Haustürklingel war im Eimer.“
Überzeugt gab sich einer der herbeigerufenen Polizeibeamten, dass die beiden jungen Männer im Bad eine „kleinere Sauerei“veranstaltet hätten und überhaupt: „Eine größere Einsicht war bei denen nicht vorhanden.“Da platzte doch Richterin Rita Greser fast der Kragen, als sie sagte: „Dieser Hausfriedensbruch war einfach dreist. Ich bin wirklich gutmütig, aber ich verstehe, warum der Hausherr einen Strafantrag gestellt hat.“Außerdem, so die Richterin weiter, staune sie immer wieder wie „leidensfähig angesichts so mancher frechen und distanzlosen Menschen Polizeibeamte sind“.
Hausfriedensbruch könne nicht mit einem Diebstahl verglichen werden machte, die Richterin deutlich, die den 22-Jährigen eine alkoholbedingte Distanzlosigkeit attestierte. Sie meine nicht wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, dass eine Freiheitsstrafe nötig sei. Außerdem stamme die letzte Tat aus dem Jahr 2012. Ihr Urteil lautete auf 5400 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 60 Euro). Während sie den finanziellen Denkzettel für den älteren Angeklagten auf 3900 Euro (60 Tagessätze zu je 65 Euro) festsetzte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Bobingen