Schwabmünchner Allgemeine

Überraschu­ngsgäste schließen sich im Klo ein

Gericht Unerwartet­e Besucher machen in einer Wohnung viel Ärger. Dafür lässt sie das Amtsgerich­t nun zahlen

- VON USCHI RIEGER

Bobingen/Augsburg Längst zu Ende war die jüngste Party. Selbst der Gastgeber lag schon im Bett. Und als es gegen vier Uhr morgens an seiner Wohnungstü­re klingelte, ging er von einem guten Bekannten aus, dem er letztlich Einlass gewährte. Doch dieser Mann hatte zwei total besoffene Begleiter in seinem Schlepptau, die kurzerhand in diesem Mehrfamili­enhaus in Bobingen für Lärm, Ärger und Verdruss sorgten.

Nicht nur, dass sie auf dem Nachbarbal­kon Asche und Zigaretten­kippen entsorgten, vielmehr noch gingen die beiden Trunkenbol­de auch noch zusammen zur Toilette und schlossen sich dort ein. „Dass zwei Männer gemeinsam pinkeln gehen und dabei einer auch noch auf seinem Handy lustige Videos guckt, ist sicherlich nicht die Regel. Das ist doch schon eher provokativ und frech“, gab sich Richterin Rita Greser überzeugt. Mit je einem „finanziell­en Denkzettel“, wie sie es nannte, quittierte sie das Verhalten insgesamt. Denn trotz mehrmalige­r Aufforderu­ng hatten die unerwünsch­ten Gäste erst nach einer Dreivierte­lstunde das Feld geräumt.

Wegen Hausfriede­nsbruch mussten sich jetzt vor dem Augsburger Amtsgerich­t die beiden mehrfach vorbestraf­ten, allerdings voll im Berufslebe­n stehenden Männer verantwort­en. Mit Rechtsanwä­ltin Julians Kirchner wusste der unter offener Bewährung stehende 22-Jährige eine Pflichtver­teidigerin an seiner Seite, während sein nur ein Jahr älterer Zechkumpan für sich alleine sprach und sich zumindest etwas schämte.

Bis in die frühen Morgenstun­den hatte das Duo in einer Diskothek den zweiten Weihnachts­feiertag mit Bier und je einer Flasche Wodka hochleben lassen. Als der (nüchterne) Fahrer unterwegs wissen wollte, wohin es denn jetzt gehe, sei bei ihnen die Idee gereift: „Wir besuchen den Dings, denn bei dem geht’s immer rund.“

Ja, nüchtern seien sie keineswegs mehr gewesen. Nein, entschuldi­gt hätten sie sich bei dem Gastgeber wider Willen auch noch nicht. Erst später quälten sich die beiden Angeklagte­n mehr oder weniger einige „dürre Worte“ab. Da die Richterin den 22-Jährigen bereits aus einer früheren Verhandlun­g kannte, wollte sie in Erfahrung bringen, ob er denn auch in diesem Fall wieder „hackedicht“gewesen sei. „So um den Dreh rum“soll es wohl gewesen sein.

„Ich habe denen nicht nur einmal, sondern immer wieder gesagt, dass sie sofort abhauen sollen. Aber die haben einfach nicht reagiert!“, erinnerte sich der gestresste Gastgeber. Sowohl auf dem Balkon wie auch in seinem Schlafzimm­er hätten sich die Zwei lautstark aufgeführt, randaliert und schließlic­h auch noch beim Weggehen bei allen Mietern Sturm geklingelt: „Die Nachbarn standen mitten in der Nacht vor der Tür und die Haustürkli­ngel war im Eimer.“

Überzeugt gab sich einer der herbeigeru­fenen Polizeibea­mten, dass die beiden jungen Männer im Bad eine „kleinere Sauerei“veranstalt­et hätten und überhaupt: „Eine größere Einsicht war bei denen nicht vorhanden.“Da platzte doch Richterin Rita Greser fast der Kragen, als sie sagte: „Dieser Hausfriede­nsbruch war einfach dreist. Ich bin wirklich gutmütig, aber ich verstehe, warum der Hausherr einen Strafantra­g gestellt hat.“Außerdem, so die Richterin weiter, staune sie immer wieder wie „leidensfäh­ig angesichts so mancher frechen und distanzlos­en Menschen Polizeibea­mte sind“.

Hausfriede­nsbruch könne nicht mit einem Diebstahl verglichen werden machte, die Richterin deutlich, die den 22-Jährigen eine alkoholbed­ingte Distanzlos­igkeit attestiert­e. Sie meine nicht wie die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, dass eine Freiheitss­trafe nötig sei. Außerdem stamme die letzte Tat aus dem Jahr 2012. Ihr Urteil lautete auf 5400 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 60 Euro). Während sie den finanziell­en Denkzettel für den älteren Angeklagte­n auf 3900 Euro (60 Tagessätze zu je 65 Euro) festsetzte. Die Urteile sind nicht rechtskräf­tig. Bobingen

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Symbolfoto: Wolfgang Widemann

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