Schwabmünchner Allgemeine

Ein Vatertag mit Folgen

Justiz Anfang Mai trafen zwei Radler im Rausch aufeinande­r. Nun sahen sie sich nüchtern vor Gericht wieder

- VON LAURA ALMANZA

Kutzenhaus­en-Rommelsrie­d Er hatte einfach Pech: Zwar ließ ein 26-Jähriger nach einer feucht-fröhlichen Vatertagsf­eier Anfang Mai das Auto lieber stehen und nahm das Fahrrad. Mit dem, was dann passierte, hatte er allerdings nicht gerechnet. Auf einem dunklen Radweg zwischen Kutzenhaus­en und Rommelsrie­d kam ihm ein 46-jähriger, ebenfalls stark alkoholisi­erter Fahrradfah­rer entgegen. Es kam zum Zusammenst­oß, wobei sich der 46-Jährige eine Platzwunde am Hinterkopf zuzog. Doch damit nicht genug: Es folgte ein strafrecht­liches Nachspiel, das nun in Augsburg voraussich­tlich sein Ende fand. Vor Gericht landete der Fall, weil beide Beteiligte­n gegen den Strafbefeh­l mit einer Geldstrafe von jeweils 40 Tagessätze­n Einspruch eingelegt hatten. Weil der 46-Jährige diesen je akzeptiert­e, stand am Mittwochmo­rgen nur ein Angeklagte­r vor Gericht: der 26-Jährige. Sein Unfallgegn­er musste lediglich als Zeuge auftreten.

Obwohl beide Radfahrer anwesend waren, war es in der Verhandlun­g nicht möglich, den Unfallherg­ang zu rekonstrui­eren. Denn da die Männer zum Zeitpunkt des Unfalls betrunken waren, konnten sie sich nicht erinnern, wie genau es zu dem Zusammenst­oß kam. Der 46-Jährige sagte aus, dass er zwar mit Licht gefahren sei, aber trotzdem nicht gesehen hatte, wie der Angeklagte auf ihn zukam. Er sei plötzlich seitlich gestreift worden und habe so die Kontrolle über sein Fahrrad verloren. Für Richterin Manuela Müller war der Fall trotzdem klar: „Der Weg war breit genug für zwei Fahrräder und der Angeklagte war stark alkoholisi­ert – von einem Fahrfehler kann man also ausgehen.“Der Angeklagte muss nun eine Geldauflag­e von 800 Euro an die Drogenhilf­e zahlen. Tut er dies innerhalb von einem Monat, wird das Verfahren gegen ihn eingestell­t.

Mit Ärger müssen die beiden Radfahrer trotzdem noch rechnen. Alkoholtes­ts kurz nach dem Unfall ergaben bei beiden Männern Werte von rund 1,6 Promille. Ab diesem Wert gelten Fahrradfah­rer als absolut fahruntaug­lich und machen sich strafbar. Außerdem droht eine medizinisc­h-psychologi­sche Untersuchu­ng, die wegen ihrer hohen Durchfallq­uoten gefürchtet ist. Diese soll prüfen, ob die Probanden noch dazu geeignet sind, ein Auto zu fahren. Im schlimmste­n Fall droht der Entzug des Führersche­ins.

Wer Alkoholwer­te von 1,5 Promille aufweist, leidet im Regelfall unter einem deutlich verringert­en Sehvermöge­n. Das Blickfeld verengt sich, Entfernung­en werden falsch eingeschät­zt.

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