Ein Vatertag mit Folgen
Justiz Anfang Mai trafen zwei Radler im Rausch aufeinander. Nun sahen sie sich nüchtern vor Gericht wieder
Kutzenhausen-Rommelsried Er hatte einfach Pech: Zwar ließ ein 26-Jähriger nach einer feucht-fröhlichen Vatertagsfeier Anfang Mai das Auto lieber stehen und nahm das Fahrrad. Mit dem, was dann passierte, hatte er allerdings nicht gerechnet. Auf einem dunklen Radweg zwischen Kutzenhausen und Rommelsried kam ihm ein 46-jähriger, ebenfalls stark alkoholisierter Fahrradfahrer entgegen. Es kam zum Zusammenstoß, wobei sich der 46-Jährige eine Platzwunde am Hinterkopf zuzog. Doch damit nicht genug: Es folgte ein strafrechtliches Nachspiel, das nun in Augsburg voraussichtlich sein Ende fand. Vor Gericht landete der Fall, weil beide Beteiligten gegen den Strafbefehl mit einer Geldstrafe von jeweils 40 Tagessätzen Einspruch eingelegt hatten. Weil der 46-Jährige diesen je akzeptierte, stand am Mittwochmorgen nur ein Angeklagter vor Gericht: der 26-Jährige. Sein Unfallgegner musste lediglich als Zeuge auftreten.
Obwohl beide Radfahrer anwesend waren, war es in der Verhandlung nicht möglich, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Denn da die Männer zum Zeitpunkt des Unfalls betrunken waren, konnten sie sich nicht erinnern, wie genau es zu dem Zusammenstoß kam. Der 46-Jährige sagte aus, dass er zwar mit Licht gefahren sei, aber trotzdem nicht gesehen hatte, wie der Angeklagte auf ihn zukam. Er sei plötzlich seitlich gestreift worden und habe so die Kontrolle über sein Fahrrad verloren. Für Richterin Manuela Müller war der Fall trotzdem klar: „Der Weg war breit genug für zwei Fahrräder und der Angeklagte war stark alkoholisiert – von einem Fahrfehler kann man also ausgehen.“Der Angeklagte muss nun eine Geldauflage von 800 Euro an die Drogenhilfe zahlen. Tut er dies innerhalb von einem Monat, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.
Mit Ärger müssen die beiden Radfahrer trotzdem noch rechnen. Alkoholtests kurz nach dem Unfall ergaben bei beiden Männern Werte von rund 1,6 Promille. Ab diesem Wert gelten Fahrradfahrer als absolut fahruntauglich und machen sich strafbar. Außerdem droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die wegen ihrer hohen Durchfallquoten gefürchtet ist. Diese soll prüfen, ob die Probanden noch dazu geeignet sind, ein Auto zu fahren. Im schlimmsten Fall droht der Entzug des Führerscheins.
Wer Alkoholwerte von 1,5 Promille aufweist, leidet im Regelfall unter einem deutlich verringerten Sehvermögen. Das Blickfeld verengt sich, Entfernungen werden falsch eingeschätzt.