Grundsicherung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist seit dem Jahr 2005 im Sozialgesetzbuch (SGB) XII geregelt.
Behinderte ab 18 Jahren haben ei nen Anspruch, wenn sie voll er werbsgemindert sind und ihren Le bensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen und/oder Vermögen si cherstellen können.
Als voll erwerbsgemindert gelten Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht im Stande sind, mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein.
Wer in einer Werkstatt für behin derte Menschen (WfBM) arbeitet, muss sich nur ein Teil seines Ver dienstes auf den Grundsicherungs bedarf anrechnen lassen.
Anspruch auf Grundsicherung ha ben auch ältere Menschen, deren Rente so klein ist, dass sie beispiels weise nicht ausreicht, um die Kos ten für die Versorgung in einem Pflegeheim zu bezahlen. (bom)