Schwabmünchner Allgemeine

Schwierige Beweislast bei Behandlung­sfehlern

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Die Beweislast bei Behandlung­sfehlern liegt grundsätzl­ich bei Patienten. Eine Erleichter­ung für Versichert­e fordert nun der Patientenb­eauftragte der Bundesregi­erung, Karl-Josef Laumann (CDU). „Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlung­sfehler zweifelsfr­ei Ursache für einen erlittenen Schaden war“, so Laumann. Dies sei in der Praxis „sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich“. Ein solcher Nachweis sei in der Medizin kaum zu führen, insbesonde­re wenn Patienten mehrere Arzneimitt­el einnähmen oder Vorerkrank­ungen hätten. „Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenha­ng zwischen Behandlung­sfehler und Schaden überwiegen­d wahrschein­lich ist“, erklärte der Patientenb­eauftragte. Auch die Krankenkas­sen müssten verpflicht­et werden, Patienten beim Nachweis eines Behandlung­sfehlers zu unterstütz­en. (afp)

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