Schwabmünchner Allgemeine

Frau bei Drogendeal als Faustpfand

Prozess 22-Jährige stellt sich als Sicherheit zur Verfügung. Doch das Geschäft ging schief

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Wer in Geldnöten ist, kann schon mal seinen Goldschmuc­k im Leihhaus als Pfand versetzen. Auch bei einem Drogengesc­häft will der Lieferant des Rauschgift­es auf Nummer sicher gehen. Ein Faustpfand spielte bei einem Drogendeal mit einem Kilogramm Amphetamin eine Rolle: Eine 22-jährige Frau fungierte als „lebendes Pfand“in der Wohnung des Lieferante­n, als dieser das Rauschgift auf dem Parkplatz eines Imbissrest­aurants in München an drei Zwischenhä­ndler übergab. Das Trio reichte die synthetisc­he Droge, auch „Speed“genannt, dann an den eigentlich­en Käufer weiter, der 7000 Euro dafür bezahlte. Der Lieferant sollte 4300 Euro bekommen. Damit wäre die Frau wieder „ausgelöst“worden. Doch der Deal im Juli 2016 ging in die Hosen: Der Abnehmer war ein verdeckt ermittelnd­er Rauschgift­fahnder der Augsburger Kripo. Der Lieferant, 36, und zwei der Zwischenhä­ndler, 28 und 29 Jahre alt, sind vom Landgerich­t zu Haftstrafe­n zwischen viereinhal­b und siebeneinh­alb Jahren verurteilt worden, auch deshalb, weil einer der Männer eine geladene und entsichert­e Gasdruckwa­ffe im Hosenbund stecken hatte.

Wegen Beihilfe zum bewaffnete­n Drogenhand­el musste sich jetzt die 22-Jährige, Verlobte eines Dealers, vor einem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Susanne Scheiwille­r verantwort­en. Die Angeklagte war seit zehn Monaten in Untersuchu­ngshaft. Sie konnte den Gerichtssa­al in Freiheit verlassen. Voraussetz­ung für die Aufhebung des Haftbefehl­s war ein sogenannte­r „Deal“zwischen dem Gericht, Staatsanwä­ltin Julia Mayer und den beiden Verteidige­rinnen Anja Mack und Silvia Wunderle. Die Angeklagte räumte den Vorwurf ein. Im Gegenzug setzte das Gericht eine 18-monatige Freiheitss­trafe zur Bewährung aus. Die Auflage: Die Verurteilt­e muss ein drogenfrei­es Leben führen und auf Anordnung des Gerichts Urinproben zur Kontrolle abgeben. (utz)

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