Studienbeihilfen aus Stiftungsmitteln
Studenten an Universitäten, Hochund Fachhochschulen sowie Schüler ab der 11. Klasse an Augsburger Gymnasien, des Bayernkollegs (ohne Vorkurs) und der Fachoberschule können beim Wohnungsund Stiftungsamt eine Studienbeihilfe beantragen. Gefördert werden befähigte und bedürftige Augsburger Studenten beziehungsweise Schüler. Wer zu Studienzwecken in Augsburg wohnt, ist nicht antragsberechtigt. Dagegen sind Augsburger, die an auswärtigen Universitäten oder Fachhochschulen studieren, antragsberechtigt. Anträge auf Studienbeihilfe liegen ab Donnerstag, 1. Juni, im Wohnungsund Stiftungsamt (Schießgrabenstraße 4, 4. Stock) sowie in der Bürgerinformation am Rathausplatz bereit. Die Anträge sind bis spätestens Freitag, 30. Juni, ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen im Wohnungs- und Stiftungsamt, Schießgrabenstraße 4 (4. Stock) einzureichen. Es wird empfohlen den Antrag persönlich abzugeben, um einzelne Unklarheiten sofort besprechen zu können. Später eingehende oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. (acht)