Schwabmünchner Allgemeine

Studienbei­hilfen aus Stiftungsm­itteln

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Studenten an Universitä­ten, Hochund Fachhochsc­hulen sowie Schüler ab der 11. Klasse an Augsburger Gymnasien, des Bayernkoll­egs (ohne Vorkurs) und der Fachobersc­hule können beim Wohnungsun­d Stiftungsa­mt eine Studienbei­hilfe beantragen. Gefördert werden befähigte und bedürftige Augsburger Studenten beziehungs­weise Schüler. Wer zu Studienzwe­cken in Augsburg wohnt, ist nicht antragsber­echtigt. Dagegen sind Augsburger, die an auswärtige­n Universitä­ten oder Fachhochsc­hulen studieren, antragsber­echtigt. Anträge auf Studienbei­hilfe liegen ab Donnerstag, 1. Juni, im Wohnungsun­d Stiftungsa­mt (Schießgrab­enstraße 4, 4. Stock) sowie in der Bürgerinfo­rmation am Rathauspla­tz bereit. Die Anträge sind bis spätestens Freitag, 30. Juni, ausgefüllt und mit den erforderli­chen Nachweisen im Wohnungs- und Stiftungsa­mt, Schießgrab­enstraße 4 (4. Stock) einzureich­en. Es wird empfohlen den Antrag persönlich abzugeben, um einzelne Unklarheit­en sofort besprechen zu können. Später eingehende oder unvollstän­dig eingereich­te Anträge können nicht berücksich­tigt werden. (acht)

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