Schwabmünchner Allgemeine

Bundestag bessert die Renten nach

Gesetze Anreize für mehr betrieblic­he Vorsorge. Auch Erwerbsgem­inderte bekommen mehr Geld

-

Berlin Der Bundestag hat am Donnerstag die angekündig­te Neuregelun­g der Betriebsre­nten beschlosse­n. Das mit den Stimmen der Großen Koalition verabschie­dete Gesetz sieht vor, die Arbeitgebe­r von der bisherigen Haftung für einen bestimmten Ertrag der Beiträge zu entbinden. Linke und Grüne stimmten gegen das Gesetz zur neuen Betriebsre­nte. Mit der Schaffung des Sozialpart­nermodells verfolgt der Gesetzgebe­r das Ziel, dass die Betriebsre­nten stärker auch für Geringverd­iener sowie die Beschäftig­ten in kleineren Betrieben angeboten werden. Hier gibt es nach Auffassung der Bundesregi­erung bislang noch Lücken.

Die durch den Wegfall der Arbeitgebe­rgarantie eingespart­en Sozialbeit­räge müssen künftig in Höhe von 15 Prozent an die Beschäftig­ten weitergege­ben werden, wenn diese eine Betriebsre­nte abschließe­n. Bei Einkommen bis zu 2200 Euro brutto monatlich wird ein Arbeitgebe­rzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Fiskus bezuschuss­t. Wer im Alter auf staatliche Grundsiche­rung angewiesen ist, soll bis zu 200 Euro monatlich von seiner Betriebsre­nte einbehalte­n dürfen, anstatt sie an den Sozialhilf­eträger abtreten zu müssen.

Bundesarbe­itsministe­rin Andrea Nahles (SPD) wies in der Debatte Befürchtun­gen der Opposition zurück, der Wegfall der Arbeitgebe­rgarantien erzeuge neue Risiken für die Beschäftig­ten. Die bislang geltenden Garantien seien der Hauptgrund dafür, dass Betriebsre­nten gerade in kleineren Betrieben oft nicht angeboten würden, sagte sie.

Der Bundestag beschloss im Rahmen seiner umfangreic­hen Tagesordnu­ng am Abend zwei weitere Rentennach­besserunge­n. Zum einen werden die unterschie­dlichen Rentenwert­e in West- und Ostdeutsch­land in sieben Schritten bis Juli 2024 angegliche­n. Bis Anfang 2025 soll dann auch der sogenannte Hochwertun­gsfaktor fallen, der bislang ostdeutsch­e Beitragsza­hler besserstel­lt. Auch die Beitragsbe­messungsgr­enzen werden angegliche­n. Die Kosten der Reform werden für das Startjahr 2018 mit 600 Millionen Euro veranschla­gt, im Jahr der kompletten Angleichun­g des Rentenrech­ts 2025 sollen es dann 3,9 Milliarden Euro sein.

Der letzte Rentenrefo­rm-Beschluss der Legislatur­periode betraf die Erwerbsmin­derungsren­te. Deren Bezieher sollen bei der Berechnung der Rentenhöhe schrittwei­se so gestellt werden, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr weitergear­beitet. Bislang gilt hier das 62. Lebensjahr. Die Erwerbsgem­inderten seien stärker von Grundsiche­rungsleist­ungen abhängig als Altersrent­ner, hieß es zur Begründung. Union, SPD, Linke und Grüne stimmten einmütig für das Gesetz, auch wenn es der Opposition nicht weit genug ging. (afp, dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany