Zwei Sekunden Beat am Europäischen Gerichtshof
Seit fast 20 Jahren streitet der Komponist und Produzent Moses Pelham mit den Elektropop-Pionieren Kraftwerk um einen Beat von zwei Sekunden – ein Ende ist nicht in Sicht. Der Bundesgerichtshof setzte das Verfahren gestern aus, um eine Reihe von Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Damit geht der Fall erst einmal nach Luxemburg, ehe ihn Karlsruhe mit abschließendem Urteil entscheiden könnte. Gestritten wird um einen Rhythmus aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“von 1977. Pelham hatte die Sequenz 1997 ohne Erlaubnis benutzt und in Schleife unter den Song „Nur mir“mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. KraftwerkMitbegründer Ralf Hütter sieht sich bestohlen und hat Pelham verklagt. Der Streit ist für die Musikbranche grundsätzlich: „Sampling“ist in Hip-Hop und Rap ein gängiges Stilmittel. (dpa)