Kein Geld aus Deutschland für die Elvis Presley Tochter
Im Prozess um Nachzahlungen für die Songs von Elvis Presley sind die Nachlassverwalter des Sängers gescheitert. Das Oberlandesgericht München bestätigte ein Urteil des Münchner Landgerichts von 2015, das eine Klage der Firma Elvis Presley Enterprises abgewiesen hatte. Das Unternehmen, an dem Elvis’ Tochter Lisa Marie beteiligt ist, hatte vom Plattenlabel Arista Music eine Beteiligung an den in Deutschland erzielten Millionenerträgen gefordert. Der 1977 gestorbene Künstler hatte die Rechte an seinen Liedern für 5,4 Millionen US-Dollar an das Label verkauft. Zwischen 2008 und 2013 erzielten seine Songs in Deutschland laut Arista einen Umsatz von knapp 6,9 Millionen Dollar. (dpa)