Schon auf kleine Mädchen wird hoher Druck ausgeübt
Kelek. Der Staat habe „diese Kinder allein gelassen“.
Ferdinand Kirchhof bremst. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts hält etwa ein generelles Kopftuchverbot in der Öffentlichkeit für nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Dagegen wäre durchaus darüber zu reden, ob etwa die Vollverschleierung muslimischer Frauen in bestimmten Situationen, etwa in der Schule, bei Prüfungen oder vor Gericht, untersagt werden könnte. Auch Kirchhof hält die von Kelek beschriebenen Zustände für „bedauernswert“. Doch das Erziehungsrecht der Eltern sei weitreichend geschützt. „Wir kommen da mit befehlenden Maßnahmen